Cannabis wird “legaler” – Umstufung im Betäubungsmittelgesetz geplant

Bald wird es in Deutschland für viele Patienten und potentielle Patienten deutlich einfacher sein, an Medikamente aus Cannabis zu gelangen. So tagte am 3. Mai 2010 der 35. Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) um Vorschläge zur Aufnahme und Änderung bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen.

Die Hanfplantage berichtete über eine Meldung der Apotheke-Adhoc, dass Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln von einem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel zur Umstufung in Anhang III, verschreibungsfähige Betäubungsmittel, vorgeschlagen wurde. Mittlerweile ist das Protokoll der Sitzung zu online verfügbar: 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03. Mai 2010 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn).

So lautet es dort:

Änderung der Position Cannabis in den Anlagen I bis III des BtMG:

  • Anlage I BtMG: Aufnahme folgender, zusätzlicher Ausnahmeregelung (e) zu der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen):
    ausgenommen e) Cannabis und Zubereitungen von Cannabis zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken.
  • Anlage II BtMG: Aufnahme der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), inkl. folgender Einschränkung:
    - sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind.
  • Anlage III BtMG: Aufnahme der Position Cannabis-Extrakt (Extrakt, der aus Pflanzen und Pflanzenteilen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen gewonnen wird), inkl. folgender Einschränkung:
    - nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.

Anlage I ist das “Totalverbot”. Anlage II bedeutet, Pflanzenteile werden verkehrsfähig (im Sinne der Produktion, Aufarbeitung und Handel), können also zb. weiterverarbeitet werden zu einem Fertigarzneimittel. Anlage III bedeutet: verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Damit sinkt die potentielle Hemmschwelle für Ärzte, Cannabis zu verschreiben, deutlich. Viele zukünftige und jetzige Patienten können davon profitieren!

Damit dürfte die Frage, was ein Fertigarzneimittel auf Marihuanabasis ist, interessant werden. Wir kennen da zum Beispiel: Marihuana aus den Abgabestellen in den USA, Niederländisches Apotheken-Bedrocan Marihuana, Cannabis-Vollextrakte wie sie die THCPharm herstellt, usw. Um Ergänzungen wird gebeten!

Auch das Hanf Journal stellt sich ähnliche Fragen: Das wird Teuer: Cannabis als Medizin in Deutschland: Wer profitiert vom aktuellen Modell?.

Wir bleiben am Ball.

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2 Antworten auf Cannabis wird “legaler” – Umstufung im Betäubungsmittelgesetz geplant

  1. Michael sagt:

    > Um Ergänzungen wird gebeten!

    Die Markteinführung von Sativex (ein teures Mundspray aus konzentriertem Vollextrakt) wird derzeit in Europa grade groß aufgerollt. Zuuuufällig kommt der Sachverständigenausschuss zur selben Zeit zu dem Schluß dass man Cannabis zu medizinischen Zwecken ja eigentlich mal umstufen könnte, nachdem man 20 Jahre Beamtenmikado gespielt hat.
    Jaahaa, ein Schelm wer dabei Böses denkt!
    Sobald sich eine lukrative Geldquelle auftut hat muß die Pharmalobby nur einmal mit dem Finger schnippen um die Gesetzeslage zu beinflußen und zeigt damit allen langjährigen Legalisierungsaktivisten wie machtlos sie im Vergleich zu ihr doch sind…

  2. Nico sagt:

    Es ist doch absoluter Schwachsinn, dass Cannabis nur als Arzneimittel zugelassen wird…
    Sind wir mal ehrlich wieso sollte man eine Pflanze, die man schon so als Arzneimittel verwenden kann(sowohl gegessen und geraucht) in schwierigen Chemischen verfahren zu Fertigarzneimittel “umwandeln” um sie dann teuer zu kaufen!?

    Diese Halblegalität ist nicht wirklich besser als das komplette verbot… Für einige Menschen die spezielle Krankheiten haben mag es eine deutliche Verbesserung sein, was ich durchaus gutheiße…

    Aber für die “breite” Masse, die den gelegentlichen Genuss suchen und nicht unbedingt auf Alkohol zurückgreifen wollen wird diese Änderung wohl kaum einen Effekt haben…

    Trotzallem lässt es mich hoffen, dass die Gesetzeslage sich noch etwas zur Legalität hin ändert ^_^

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