Jugendliche und Cannabis Social Clubs

Cannabis Social Clubs sind Vereine, die von volljährigen Personen gründet werden. Cannabis Social Clubs wahren den Jugendschutz, da in den Vereinsräumlichkeiten keine Kinder oder Jugendlichen anwesend sein dürfen.

Auch darf keine Abgabe an dritte Personen geschehen. Sofern eine Weitergabe bekannt wird, wird das Mitglied ausgeschlossen und muss sich ggf. strafrechtlicher Konsequenzen bewusst sein.

Der Jugendschutz ist somit gewahrt.

Weitere Hintergrundinformationen zu dem Cannabiskonsum von Jugendlichen aus wissenschaftlicher Sicht:

Aus den IACM-Informationen vom 22. März 2014: 33 Jugendliche, die den Cannabiskonsum eingestellt hatten, unterschieden sich im Vergleich mit Nichtkonsumenten nicht hinsichtlich Intelligenzquotient, Aufmerksamkeit, Gedächtnis und exekutiver Funktion. Die Autoren folgerten, dass „früher berichtete neurokognitive Defizite durch andere Faktoren bedingt sein können, inklusive Restwirkungen der Droge, bereits bestehende kognitive Defizite, die gleichzeitige Verwendung anderer Substanzen (zum Beispiel Nikotin) oder psychische Störungen“. Jugendliche „könnten nicht anfällig für neuropsychologische Defizite durch THC sein, wenn sie alle Drogen für mindestens 30 Tage abgesetzt haben“.

Quelle: Klinik für Psychiatrie und Carolina-Institut für Entwicklungsstörungen, Universität von Nord-Carolina in Chapel Hill, USA. Hooper SR, et al. Psychopharmacology (Berl),12. März 2014. [im Druck]

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