Was ist ein Cannabis Social Club?

Im folgenden Text findet sich eine Einleitung zum Thema Cannabis Social Clubs.

Einleitung

In Spanien hat sich ein sehr interessantes Model zur legalen Cannabisnutzung entwickelt. Die obersten Gerichtshöfe von Katalonien und vom Baskenland haben das Model der gemeinnützigen Cannabis Clubs bestätigt. Unter Vorsitz des Richters Fernando Grande Marlaska entschied ein dreiköpfiger Berufsrichtersenat am höchsten Gerichtshof der Provinz Bizkaia (Baskenland) das Verfahren gegen einen Cannabis Club einzustellen. Mit diesem Urteil bestätigt das Gericht einen Freispruch aus dem Jahre 1997, eines Höchstgericht einer anderen spanischen Provinz, das die Nicht-Strafbarkeit von Cannabis Clubs festgestellt hatte.

Das Modell der Spanischen Cannabis Konsumenten Vereine

Erwachsene Patienten und Konsumenten der Cannabispflanze haben einen gemeinnützigen Verein gegründet. Dieser Verein ermöglicht und unterstützt den Eigenanbau der Cannabispflanze. Er berät die Mitglieder über die medizinische Wirkung und er ermöglicht und unterstützt den eigenen Anbau zur Selbstversorgung. Das Mitglied zahlt einen Beitrag der die Kosten des Anbaus deckt und hat danach das Recht einen Anteil der Ernte zu Selbstkosten zu beziehen. Das Mitglied ist namentlich bekannt und geht die Selbstverpflichtung ein das Cannabis nur selbst zu verwenden.

Von einem spanischen Club in der Nähe von Bilbao im Baskenland.

Der Club hat ca. 70 Mitglieder und sich ein Glashaus gemietet. Dort wird der Hanf angebaut und geerntet. Der Verein berät bei der Aufzucht, bzw. kümmert er sich auch um alle Belange der Aufzucht: Samen, Dünger und benötigte Geräte werden gekauft, ebenso werden die Pflanzen auf Schädlinge kontrolliert. Vor allem werden diejenigen Mitglieder unterstützt, die sich nicht selbst um die Aufzucht kümmern können, weil sie entweder berufstätig oder aber schwer krank sind. Jedem Mitglied steht eine fixe Menge der Ernte an Eigenbedarf zu. Konkret bei dem Club im Baskenland: 1g täglich für nicht-medizinische Nutzer und 3g täglich für medizinische Nutzer. Es gibt auch ein sehr krankes Vereinsmitglied, welches mehr Marihuana zu medizinischen Zwecken benötigt und auch bekommt. Für dieses Mitglied wird eine spezielle, weniger ertragreiche, dafür aber wirkungsvollere Sorte angebaut. Auf jeden Fall bekommt niemand mehr als er für sich selbst benötigt. Somit ist sichergestellt, dass kein “Verein-Cannabis” an Nicht-Mitglieder gelangt. Die Ernte wird derzeit für 3,- € pro Gramm an medizinische Mitglieder und für 4,- € pro Gramm an Mitglieder abgegeben.

Cannabis-Indoor-Plantage - Beispielfoto, keine aktuelle Plantage

Bekämpfung der Drogenbanden

Das Modell ist der beste Weg, den kriminellen Drogenbanden die Geschäftsgrundlage zu nehmen. Sobald es der Staat ermöglicht, sich legal mit Cannabis zu versorgen, wird es niemand mehr auf der Strasse kaufen. So werden einerseits potentielle Käufer abgehalten und die auf der anderen Seite kann sich die Exekutive voll auf die Bekämpfung des Handels mit harten Drogen konzentrieren.

Billige Eigenproduktion, keine Kosten der Gesellschaft

Die Mitglieder kommen zu Selbstkosten an ihre benötigte Cannabis-Medizin. Sie bekommen kontrollierte Qualität und können nicht an andere gefährliche Drogen gelangen. Sie finanzieren sich die Produktion selber, sodass dem Staat keine Kosten entstehen. Sie helfen sogar damit die Gesundheitskosten zu reduzieren, da ihnen keine teuren synthetisch hergestellt Medikamente mehr verschrieben werden müssen. Eine Monatsration Dronabinol kostet derzeit bspw. mehrere hundert Euro.

Keine Weitergabe an Dritte

Die Mitglieder dürfen kein Cannabis an Dritte weitergeben. Sie wissen, dass sie selbst versorgt und unabhängig sind. Sie haben den Verein als sichere Bezugsquelle und brauchen sich daher nicht weiter um die Beschaffung von Cannabis zu kümmern. Da sie sicher kein Interesse daran haben, ihre sichere Bezugsquelle zu verlieren, geben sie ihr Verein-Cannabis nicht an Dritte weiter. Der Staat hat die Gewissheit, dass der Cannabisanbau und die Weitergabe kontrolliert ist. Der Kreis der Bezieher ist begrenzt. Die spanischen Gerichte haben diesem Punkt viel Bedeutung beigemessen.

Hinweis: Seit etwa Ende 2014 gelten andere Regeln in Spanien hinsichtlich der Mitgliedschaft. Um Mitglied im Cannabis Social Club zu werden, muss man dort ansässig sein.

Steht im Einklang mit der UN-Konvention

Die spanischen Gerichtshöfe haben festgestellt, dass das Modell nicht im Widerspruch zu den UN-Konventionen steht, da der Teilnehmerkreis begrenzt ist und Cannabis somit nicht an Dritte gelangen kann.

Weitere ausführliche Informationen auf der englisch-sprachigen Webseite von ENCOD

ENCOD Cannabis Social Clubs

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