Cannabis und andere Betäubungsmittel auf Reisen

In der Novemberausgabe des Hanf Journals findet sich folgender, für medizinische Cannabisgebraucher/innen, die damit in den Urlaub fahren wollen, interessanter Artikel:

Erst in der letzten Ausgabe des Hanf Journals berichtete ich euch von den Schwierigkeiten, die ein Erlaubnisinhaber nach §3 BtMG Abs. 2 hat, wenn er mit seinem Medikament, nämlich den Medizinal-Cannabisblüten, über die Grenze möchte. Nach einem darauf abzielenden Antrag für die Ein- und Ausfuhr dieser, von der Bundesopiumstelle zuvor erlaubten Therapiemöglichkeit, habe ich nun Antwort erhalten. Es ist mir nun doch möglich, mit Cannabis, das aus medizinischen Gründen von der Bundesopiumstelle nach Antragsverfahren zuvor erlaubt wurde, in den Urlaub zu fahren, ohne auf diese dort weiterzuführende Therapie zu verzichten.

Auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte können unter „Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln“ diverse Formulare heruntergeladen werden, die von dem begleitendem Arzt der Selbsttherapie ausgefüllt werden und dann beim ortsansässigen Gesundheitsamt von einer Amtsärztin beglaubigt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Dr. Kleinert) versicherte uns, dass eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung nicht erforderlich sei, da es sich hierbei um die Mitnahme von Betäubungsmittel handele, die zuvor ärztlich verordnet, beziehungsweise bei der Mitnahme purer Blütenteile, von der Bundesopiumstelle, vorher erlaubt seien.

Die Umsetzung ist sehr gut und ausführlich auf der Homepage des BfarM beschrieben. Die Formulare, die diese Mitnahme ermöglichen, sind bis dato fast ausschließlich für die gängigen Betäubungsmittel wie beispielsweise verordnungsfähige Morphine oder auch Dronabinol verwendet worden, die auch bei einem geplanten Aufenthalt im Ausland nach demselben Verfahren angemeldet werden sollten. Die Dauer des Aufenthaltes sowie die benötigte Menge des BtM`s, welches dann mitgeführt wird, müssen darauf dokumentiert sein und sind somit „mitnahmeberechtigt“. Dass nun auch Cannabisblüten, die medizinisch zuvor erlaubt wurden, auf diesem Weg mitgeführt werden dürfen, bedeutet endlich auch für mich, dass ich nunmehr mit meiner Therapie vereisen darf, ohne auf diese zu verzichten. Da wir euch bei der Premiere der erlaubten Ein- und Ausfuhr, durch die Mitnahme meiner medizinal Cannabisblüten über die Grenze in ein anderes Land gerne dabei hätten, werden wir dies mit Micha von exessiv.tv in einem Video dokumentieren.

Ihr werdet Zeuge, wenn wir das Cannabis beim niederländischen Zoll mittels der Formulare, die wir oben erwähnten, anmelden und in die Niederlande ausführen und umgekehrt aus den Niederlanden wieder in die Bundesrepublik Deutschland einführen. Der Grund dieser Videodokumentation ist ein ernst zu nehmender Gedanke, der zeigen soll, dass es sich wirklich lohnt, als Patient einen Antrag zu stellen. Weg vom Schwarzmarkt und eine geregelte Situation zu schaffen, die es erlaubt, als Cannabis-Patient nicht mehr kriminell zu sein. Wir möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Mitnahme von Cannabisblüten ausschließlich den Erlaubnisinhabern, nämlich den Patienten, die zuvor die Genehmigung zu Nutzung von Cannabis Sativa zur medizinisch begleiteten Selbsttherapie durch die Bundesopiumstelle erhielten, vorbehalten ist. Patienten, die ausschließlich aus eigener Überzeugung Cannabis benutzen, ohne den entsprechenden Antrag gestellt zu haben, werden nach wie vor einer Straftat bezichtigt. Dieser Missstand zeigt umso mehr, dass ein Antragsverfahren unbedingt erforderlich ist.

Aus unseren Erfahrungen, bestehend zur eigener Antragsgeschichte wie auch aus den Erfahrungsberichten anderer Erlaubnisinhaber kann man mittlerweile sagen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge nicht mehr pauschal ablehnt sondern die dortigen neuen Ansprechpartner zu dieser Sache sehr viel Verständnis für dieses Thema zeigen und unter der Mithilfe dieser Tatsache ein für den Antragsteller positiv ausgehendes Antragsverfahren durchaus umzusetzen ist. Die Anforderungen sind wesentlich vereinfacht, so dass auch unter der Mithilfe des behandelnden Arztes der Antrag für einen schwer erkrankten Patienten, der vielleicht selbst nicht mehr die Kraft und vor allen Dingen nicht mehr die Zeit hat, auf die Entscheidung zu warten, schnellstmöglich zum Erfolg führen kann. Diese Videodokumentation soll euch den Mut machen, dass wir überhaupt nicht mehr davon sprechen müssen, unsere Therapie als außergewöhnlich zu bezeichnen. Vielmehr handelt es sich um eine Therapieform, die mittlerweile große Erfolge aufweist und neu entdeckt eine erlaubte Chance erhält.

Wege entstehen, indem man sie geht.
Euer Doktor Hanf

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