Cannabisgesetz am 1. April 2024 in Kraft getreten!
Es ist geschafft: das neue Cannabisgesetz ist in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz wird es erwachsenen Personen ermöglicht, mit Cannabis zu Genusszwecken umzugehen und zu produzieren. Es ist nun für Personen, die das 18 Lebensjahr erreicht haben, möglich, 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich zu führen, ausserdem drei Cannabispflanzen aufzuziehen oder diese Aufgabe an einen Verein, einen „Cannabis Social Club“ abzugeben.