Cannabisgesetz am 1. April 2024 in Kraft getreten!

Es ist geschafft: das neue Cannabisgesetz ist in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz wird es erwachsenen Personen ermöglicht, mit Cannabis zu Genusszwecken umzugehen und zu produzieren. Es ist nun für Personen, die das 18 Lebensjahr erreicht haben, möglich, 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich zu führen, ausserdem drei Cannabispflanzen aufzuziehen oder diese Aufgabe an einen Verein, einen „Cannabis Social Club“ abzugeben.

Weitere Hintergrundinfos:

Bundesrat lässt Cannabisgesetz zu

Am 22.3.2024 hat der Bundesrat nach Anhörung das neue Gesetz zugelassen. Im Vorfeld war viel Kritik aufgekommen, insbesondere, dass es zu kurzfristig käme. Wir können es nicht nachvollziehen, denn es waren über zwei Jahre Zeit, sich darauf vorzubereiten. Im Raum stand, dass es zu Verzögerungen kommen könnte, wenn das Gesetz in einen Vermittlungsausschuss überwiesen wird.

Das die konservativen Parteien dabei Gift und Galle gespuckt haben, ging soweit, dass mehrere Vertreter von Bundesländer entgegen ihrer internen Abstimmung im Landesparlament votierten. Dies führte zu Vorwürfen gegenüber CDU/CSU, dass sie sich nicht an die Koaltionsverträge der Bundesländer halten und hinterlassen kein gutes Licht für zukünftige Abstimmungen.

Cannabis Legalisierung verschiebt sich nach hinten

Nach wiederholten Kompromissen, EU-konformen Anpassungen und weiteren Einschränkungen der ursprünglich für 2023 geplanten Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland gab der amtierende Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach kürzlich bekannt, dass das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zum Jahreswechsel 2023/2024 nicht umsetzbar sei. [..]

Doch auch der Bundesrat muss sich des Gesetzes im Anschluss noch konkret annehmen. Durch dessen letzte Sitzung am 15. Dezember 2023 sei die Frist dafür jedoch viel zu knapp. Die nächste gemeinsame Sitzung des Bundesrats findet allerdings erst am 2. Februar 2024 statt.

via Euro Leaders 19.12.23

Demo Flyer Info zum CanG Demo am 8-10 Dezember 2023

CanG-Kundgebung 08.-10.12. am SPD Parteitag in Berlin

Aufruf zum #Protestcamp (08.-10.12) und #Kundgebung am 09.12. für ein #CanGjetzt am #spdbpt23 – CityCube Messedamm 26, Berlin.

Unser Protestcamp wird friedlich und respektvoll sein und hat das Ziel, die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Anliegen zu lenken. Das Camp ist bei den Behörden angemeldet und die Vorbereitungen laufen bereits.

Weiterlesen

Umfrage zu Preisen unter Cannabis Social Clubs in Deutschland

CSC-Maps hat viele angehenden Anbauvereinigungen befragt und legt damit die erste Studie zur Cannabislegalisierung in Deutschland aus Sicht der CSCs vor.

Dabei wird im Durchschnitt ein Abgabepreis zwischen sieben und acht Euro pro Gramm erwartet, was spürbar unter dem gängigen Schwarzmarktpreis von etwa zehn Euro liegen würde. Hier zeigt sich der Wunsch der angehenden Anbauvereinigungen, günstig für ihre Mitglieder zu produzieren, wenn die gesetzlichen Auflagen dies zulassen.

via BvCW

CSC in München darf Satzung mit Vorbereitung zum zukünftig legalen Anbau haben – OLG München

Auch andere Cannabis Social Clubs, die Probleme mit der Eintragung haben, können sich auf die Entscheidung OLG München, Beschluss v. 04.10.2023 – 31 Wx 153/23 e berufen.

Das Amtsgericht München lehnte die Eintragung des Vereins ab und begründete dies mit einem Verweis auf einen unzulässigen Vereinszweck, der in diesem Fall noch illegal wäre. Der CSC hatte in seiner Satzung den Betrieb einer Anbaugemeinschaft aufgenommen, sobald das Gesetz geändert worden wäre.

Das OLG München musste dazu die Entscheidung des Amtsgerichts aufheben. Es entschied, dass der Vereinszweck deutlich klarstellte, dass der Anbau von Cannabis erst möglich sei, wenn das Gesetz geändert wird. Außerdem könne nur ein eingetragener Verein einen Antrag auf Genehmigung eines Anbaus stellen.

Das OLG München hat damit den Weg zur Eintragung des CSC München freigemacht.

via brp

Die Entscheidung im Volltext bei Gesetze-Bayern, OLG München, Beschluss v. 04.10.2023 – 31 Wx 153/23 e

1 2 3 42