18.11.2006: SCM – Selbsthifenetzwerk-Cannabis-Medizin gegründet

Liebe Freunde,
Heute haben sich 17 Patienten in Mannheim getroffen und das Selbsthilfenetztwerk-Cannabis-Medizin SCM gegründet.

Wir haben gemeinsam folgendes Statut beschlossen:

Statut für das Selbsthilfenetzwerk der Patienten im ACM

Angesichts der Tatsache, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und sein Dienstherr, das Bundesgesundheitsministerium das Grundrecht auf medizinische Versorgung von Patienten, die Cannabis als Medizin brauchen seit vielen Jahren schon ignoriert und mit Füßen tritt

angesichts der Tatsache, dass das BfArM die Weisung des Bundesverwaltungsgerichts die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis durch Patienten in Erwägung zu ziehen, unterläuft, in dem es für die Erlaubnis Auflagen stellt, die von Privatpersonen nicht zu erfüllen sind

angesichts der Tatsache, dass der einzelne Patient weder gesundheitlich noch finanziell in der Lage ist, sich dagegen zu wehren

angesichts der Tatsache, dass der größte Teil der Bevölkerung die notwendige Versorgung von Patienten mit Cannabis befürwortet schließen sich die betroffenen Patienten zu einem Selbsthilfenetzwerk zusammen.

Zweck des Netzwerkes ist die legale Selbstversorgung der betroffenen Patienten mit schad-und fremdstofffreiem Cannabis zum Selbstkostenpreis.

Der Zweck wird verwirklicht durch die gemeinsame Organisierung einer Produktionsfläche, die den Auflagen des BfArM entspricht sowie weitere, mit dem BfArM oder anderen staatlichen Stellen noch auszuhandelnden Möglichkeiten.

Mitglied kann jede/r Patient/in werden, die/der chronisch krank ist und ein Gutachten durch einen Vertrauensarzt des Selbsthilfenetzwerkes aus dem IACM vorlegt, dass die Wirkung von THC bei der eigenen Krankheit nicht unwahrscheinlich ist.

Mitglied kann jede/r Angehörige werden, der wegen der Einschränkungen des Patienten, dessen Versorgung übernommen hat.

Das Selbsthilfenetzwerk ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und arbeitet im Rahmen der ACM-Satzung.

Die einzelnen Mitglieder, sind Mitglied des ACM.

Das Netzwerk organisiert sich autonom.

Die Mitglieder des Netzwerkes wählen 2 Sprecher, die Mitglied im ACM-Vorstand werden und die Interessen des Netzwerkes nach außen vertreten.

Soweit, das Statut.
Alle Patienten, die die im Statut genannten Voraussetzungen erfüllen, können dem SCM beitreten und wir hoffen, dass viele diese Gelegenheit nutzen, dem BfArM geschlossen entgegenzutreten.

Mehr dazu im Forum vom Cannabis-Med: im SCM Thread vom 18.11.2006