ENCOD Richtlinien für Europäische Cannabis Social Clubs

The European Guidelines for Cannabis Social Clubs

ENCOD hat in Zusammenarbeit mit vielen Personen und Organisationen, vor allem den Cannabis Social Clubs ConFAC und CatFAC, die „Europäischen Richtlinien für Cannabis Social Clubs“ veröffentlicht. Wir geben sie hier an dieser Stelle wieder, im Moment nur in der englischen Sprache:

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Patricia Amiguet über Cannabis Clubs und die Rolle der Frauen

In der Medijuana #53 6/2020 wurde das hier verlinkte Interview veröffentlicht.

Patricia Amiguet ist seit acht Jahren aktives Mitglied der globalen Cannabisbewegung. Sie arbeitet daran, dass ganz Spanien und später die ganze Welt genießen kann, was in Barcelona verwirklicht wurde. Sie betrachtet es als ihre Herausforderung, dass die Frauen in der Bewegung eine größere Rolle spielen und auch ihre Ansichten in den Regulierungsprogrammen umgesetzt werden.

Das Interview ist hier auf der Medijuana Webseite verlinkt oder in der Issuu Ausgabe lesbar:

Grafik zu Richtervorlage Normenkontrollantrag Cannabis

Beispiel Cannabis Social Clubs in Spanien im Vorlagenbeschluss zum Normenkontrollantrag Cannabis Verbot

Die Justizoffensive 2019

Hier sind alle Informationen rund um unsere Justizoffensive zu finden.

In der Justizoffensive von Richter Müller und dem Deutschen Hanf Verband soll erreicht werden, dass sich das Bundesverfassungsgericht endlich wieder mit der Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots auseinandersetzt. Sie ruft Richter, Rechtsanwälte und Betroffene dazu auf, die kostenlose Mustervorlage zu nutzen.

Hier die weiteren Infos dazu beim DHV: Kampagnenseite Justizoffensive

Auch Cannabis Social Clubs in Spanien werden in die Vorlage miteinbezogen:

hh) Spanien In den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts urteilte der Oberste Gerichtshof, dass der alleinige Besitz und Konsum von Drogen keine Straftat darstellt, sofern kein Handel damit betrieben wird. Diese Rechtsprechung gilt analog für die Aufzucht von Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch.

Die Konsumierenden müssen allerdings nachweisen, dass die Ernte nicht für den Handel bestimmt ist. Ebenso befand das oberste Gericht später, dassder gemeinschaftliche Konsum und Einkauf von Drogen durch abhängige Personen keine Straftat begründet.

Der 1993 gegründete Verein Asociación Ramón Santos de Estudios Sobre el Cannabis (ARSEC) baute für seine rund hundert Mitglieder selbst Cannabis an und führte dazu folgendes Argument ins Feld: Der Anbau einer oder mehrerer Pflanzen für den Eigenbedarf stellt keine Straftat dar. Dasselbe gilt für den gemeinschaftlichen Einkauf von Cannabis sowie für den gemeinsamen Konsum. Also könne es auch keine Straftatsein, wenn ein privater Personenkreis Pflanzen anbaut, die Ernte unter sich aufteilt und das Cannabis gemeinsam konsumiert (vgl. Zobel/Marthaler 2016, S. 23 m. w. N.).

Zwar wurden Mitglieder der ARSEC in der Folge durch alle Instanzen verurteilt. Ihr Vorbild hatte aber zur Folge, dass vor allem im Baskenland und in Katalonien zahlreiche so genannte Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet wurden, denen Behörden widersprüchlich begegneten.

Vorlagebeschluss Seite 53ff, Cs 226 Js 7322/19 (346/19) Normenkontrollantrag Cannabis, https://hanfverband.de/files/vorlagebeschluss_20_04_2020_amtsgericht_bernau.pdf
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