Studie: CSC in Legalreformen: Über Konsumräume und soziale Gerechtigkeit

Eine neue Studie zum Thema „Konsum vor Ort“ und sozialer Gerechtigkeit kommt zu dem Schluss, dass gemeinnützige Cannabis Social Clubs aufgrund ihrer einzigartigen Stärke als „Orte des Cannabiskonsums“ eine wichtige Rolle bei der künftigen Reform der Cannabislegalisierung spielen und wirksam zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit beitragen können, in dem sie Menschen, die von den Verboten von Cannabis betroffen sind, Ressourcen und Einrichtungen zur Verfügung stellen.

Quelle: Clinical Therapeutics, Juni 2023

Aus dem Abstract:

Es gibt eine anhaltende Debatte darüber, welche politischen Ansätze zum Cannabiskonsum gesundheitlichen und sozialen Schäden am besten entgegenwirken könnten. In den Vereinigten Staaten und Kanada wurden gewinnorientierte Cannabismärkte für den Erwachsenenkonsum eingeführt, wo die Reform der Legalisierung bislang gemischte Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit hatte und nur begrenzte Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der sozialen Gerechtigkeit erzielte.

Mittlerweile kam es in mehreren Gerichtsbarkeiten zu einer organischen Entwicklung alternativer Cannabis-Versorgungssysteme. Cannabis Social Clubs (CSCs), auf die sich dieser Kommentar konzentriert, sind gemeinnützige Genossenschaften, die Cannabis an Verbraucher mit dem Ziel der Schadensminderung liefern. Die Peer- und Partizipationsaspekte von CSCs können positive Auswirkungen auf die gesundheitsbezogenen Ergebnisse des Cannabiskonsums haben, beispielsweise durch die Förderung der Verwendung sichererer Produkte und verantwortungsvoller Konsumpraktiken. Die gemeinnützigen Ziele von CSCs können das Risiko eines zunehmenden Cannabiskonsums in der Gesellschaft insgesamt verringern. CSCs haben kürzlich einen wichtigen Wandel von Basisorganisationen in Spanien und anderswo vollzogen. Insbesondere sind sie zu wichtigen Akteuren bei der Top-Down-Reform der Cannabislegalisierung in Uruguay und zuletzt auch Malta geworden. Die Erfahrung von CSCs bei der Reduzierung von Schäden durch Cannabiskonsum ist ein wichtiger Vorteil, es könnten jedoch Bedenken hinsichtlich der Basisursprünge, der niedrigen Steuermöglichkeiten und der Fähigkeit bestehen, soziale Ziele zu unterstützen. Außerdem scheint das CSC-Modell möglicherweise nicht einzigartig zu sein, da zeitgenössische Cannabisunternehmer einige Merkmale ihrer gemeinschaftsbasierten Vorgänger übernommen haben.

CSCs können aufgrund ihrer einzigartigen Stärken als Standorte für den Cannabiskonsum eine wichtige Rolle bei der künftigen Reform der Cannabis-Legalisierung spielen und wirksam zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit beitragen, indem sie den von den Cannabis-Verboten betroffenen Menschen direkten Zugang zu Ressourcen ermöglichen.

ENCOD Richtlinien für Europäische Cannabis Social Clubs

The European Guidelines for Cannabis Social Clubs

ENCOD hat in Zusammenarbeit mit vielen Personen und Organisationen, vor allem den Cannabis Social Clubs ConFAC und CatFAC, die „Europäischen Richtlinien für Cannabis Social Clubs“ veröffentlicht. Wir geben sie hier an dieser Stelle wieder, im Moment nur in der englischen Sprache:

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Patricia Amiguet über Cannabis Clubs und die Rolle der Frauen

In der Medijuana #53 6/2020 wurde das hier verlinkte Interview veröffentlicht.

Patricia Amiguet ist seit acht Jahren aktives Mitglied der globalen Cannabisbewegung. Sie arbeitet daran, dass ganz Spanien und später die ganze Welt genießen kann, was in Barcelona verwirklicht wurde. Sie betrachtet es als ihre Herausforderung, dass die Frauen in der Bewegung eine größere Rolle spielen und auch ihre Ansichten in den Regulierungsprogrammen umgesetzt werden.

Das Interview ist hier auf der Medijuana Webseite verlinkt oder in der Issuu Ausgabe lesbar:

Grafik zu Richtervorlage Normenkontrollantrag Cannabis

Beispiel Cannabis Social Clubs in Spanien im Vorlagenbeschluss zum Normenkontrollantrag Cannabis Verbot

Die Justizoffensive 2019

Hier sind alle Informationen rund um unsere Justizoffensive zu finden.

In der Justizoffensive von Richter Müller und dem Deutschen Hanf Verband soll erreicht werden, dass sich das Bundesverfassungsgericht endlich wieder mit der Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots auseinandersetzt. Sie ruft Richter, Rechtsanwälte und Betroffene dazu auf, die kostenlose Mustervorlage zu nutzen.

Hier die weiteren Infos dazu beim DHV: Kampagnenseite Justizoffensive

Auch Cannabis Social Clubs in Spanien werden in die Vorlage miteinbezogen:

hh) Spanien In den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts urteilte der Oberste Gerichtshof, dass der alleinige Besitz und Konsum von Drogen keine Straftat darstellt, sofern kein Handel damit betrieben wird. Diese Rechtsprechung gilt analog für die Aufzucht von Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch.

Die Konsumierenden müssen allerdings nachweisen, dass die Ernte nicht für den Handel bestimmt ist. Ebenso befand das oberste Gericht später, dassder gemeinschaftliche Konsum und Einkauf von Drogen durch abhängige Personen keine Straftat begründet.

Der 1993 gegründete Verein Asociación Ramón Santos de Estudios Sobre el Cannabis (ARSEC) baute für seine rund hundert Mitglieder selbst Cannabis an und führte dazu folgendes Argument ins Feld: Der Anbau einer oder mehrerer Pflanzen für den Eigenbedarf stellt keine Straftat dar. Dasselbe gilt für den gemeinschaftlichen Einkauf von Cannabis sowie für den gemeinsamen Konsum. Also könne es auch keine Straftatsein, wenn ein privater Personenkreis Pflanzen anbaut, die Ernte unter sich aufteilt und das Cannabis gemeinsam konsumiert (vgl. Zobel/Marthaler 2016, S. 23 m. w. N.).

Zwar wurden Mitglieder der ARSEC in der Folge durch alle Instanzen verurteilt. Ihr Vorbild hatte aber zur Folge, dass vor allem im Baskenland und in Katalonien zahlreiche so genannte Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet wurden, denen Behörden widersprüchlich begegneten.

Vorlagebeschluss Seite 53ff, Cs 226 Js 7322/19 (346/19) Normenkontrollantrag Cannabis, https://hanfverband.de/files/vorlagebeschluss_20_04_2020_amtsgericht_bernau.pdf

Reutlingen: Absage an Cannabis Social Club wegen konzeptionell veralteter Suchthilfeeinrichtungen

Im August vergangenen Jahres hatten die Linke im Gemeinderat beantragt, in Reutlingen ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zu Cannabis Social Clubs zur kontrollierten Cannabis-Abgabe einzurichten. Gestecktes Ziel sollte sein, die Folgen der legalen Abgabe von Erwachsene wissenschaftlich zu prüfen. Doch nun kam die Ablehnung des Projektes durch die Verwaltung.

Vor allem die Rückmeldung der der Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik Reutlingen (PP.rt) und Dr. Jamil El Kasmi, Chefarzt der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen sei ausschlaggebend: „Aus meiner suchttherapeutischen und -medizinischen Sicht besteht aktuell für den Landkreis beziehungsweise für die Stadt Reutlingen kein hinreichend notwendiger Bedarf eines solchen Modellprojekts.“

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den „Cannabis Social Clubs“ seien wenig aussagekräftig und ein positiver Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger würde den traditioneller Suchthilfe nicht übersteigen.

Wir als Cannabis Social Clubs können dazu nur sagen, dass Dr. El Kasmi sicherlich gut auf seinem Fachgebiet ist, aber genau daran liegt es auch, dass er nicht über seinen Tellerrand schauen kann. Die allerwenigsten Personen in einem tatsächlichen Cannabis Social Club würden sich selbst als „süchtig“ beschreiben. Dass es auch eine Welt außerhalb klinisch problematischer Fälle gibt, mit Personen die sehr gut ihren Cannabiskonsum in ihr Leben integrieren, geht an dem Fachpersonal vorbei. Deswegen ist auch die traditionelle Suchthilfe der falsche Ansprechpartner.

Es gibt mehrere Varianten der „Prävention“, üblicherweise 3-geteilt. Primärprävention bezeichnet quasi alles, bevor etwas passiert ist. Sekundärprävention sind Maßnahmen, die sich der Früherkennung und Vermeidung von Problemen gesundheitlicher Natur widmen. Tertiärprävention bezeichnet Maßnahmen, die unternommen werden, wenn das Problem schon vorliegt.

Was in einer Suchthilfe-Klinik und bei besuchbaren Suchthilfeangeboten vor allem zu finden ist, ist die Tertiärprävention. Ein Cannabis Social Club setzt da aber schon viel früher an. Sie nutzen eher die Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention um ihre Mitglieder zu schützen, so dass gar keine tertiären Maßnahmen notwendig sein sollten.

Von akzeptierender Drogenarbeit oder Drogenpolitik kann man in solchen Kliniken nur träumen.

Um mehr darüber zu erfahren, habe ich Dr. El Kasmi eine Email mit dem folgenen Inhalten gesendet:

Sehr geehrter Dr. El Kasmi,

hier Martin Steldinger von den Cannabis Social Clubs online, www.cannabis-clubs.de

Ich nehme Bezug auf den Artikel im Tagblatt , https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Absage-an-den-Cannabis-Social-Club-443722.html

Sie werden dort zitiert, dass [der mögliche gewonnene positive Einfluss auf die ‚psychische Gesundheit‘ der Bürgerinnen und Bürger Reutlingens im Sinne von Prävention und Behandlung nicht größer als er bereits durch das sehr gut funktionierende kommunale Suchthilfe-Netzwerk] gegeben sei.

Wir in unseren Vereinen haben aber vornehmlich Mitglieder, die sich selbst nicht als Süchtig beschreiben würden und daher auch keine klassische Suchthilfeeinrichtungen aufsuchen würden oder durch diese Signale erreichbar wären.

Wir nutzen Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention, um unsere Mitglieder vor Schaden zu schützen.

Sicherlich gibt es mehr oder weniger vulnerable Personen. Nur sind diese unter der Prämisse, dass man so ein Projekt nicht benötige, auch nicht zu erreichen.

Nebenbei: die letzte Cannabis „Präventions“ Kampagne in Berlin war wieder völlig Übertrieben und an der Realität vorbei (Kiffer würden ihre Katzen essen). Solche Kampagnen fördern wohl eher die Unglaubwürdigkeit der professionellen Suchthilfe.

Leider ist der gesamte Text der Empfehlung nicht zu finden. Ich würde mich freuen, wenn Sei mir eine Kopie senden könnten.

Könnten Sie mir genauer erläutern, auf welcher Datenbasis Sie ihre Empfehlung getroffen haben?

Welche Empfehlung geben Sie für die oben genannte Personengruppe, die (noch) keinerlei Probleme, die eine Suchtklinik rechtfertigen, aufweist?

eMail vom 9.2.2020
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