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Bundestag berät erstmals über Cannabis Gesetz

Am kommenden Freitag, den 13. Oktober 2023, berät der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, das sogenannte „Cannabisgesetz“ (siehe Tagesordnung). Diese wichtige Diskussion können Sie live ab 11.40 Uhr auf der Seite des Bundestages oder auf Phoenix verfolgen.

Update: Der Termin am 18.10. hat stattgefunden. Es wurde an den Gesundheitsausschuss abgegeben, der darüber am 6. November beraten soll.

Ampel-Fraktionen wollen Cannabis-Gesetzentwurf stark überarbeiten – Oldenburger Nachrichten

Die Oldenburger Nachrichten berichten, dass der im Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Regulierung von Cannabis im Bundestag noch ausgeweitet werden könnte. So sei „nichts gewonnen“, wenn erwachsene Konsumenten „am Ende doch wieder auf den Schwarzmarkt gehen“.

Weiter bei den Oldenburger Nachrichten vom 29.8.23

Video Pressekonferenz Cannabis Gesetz und Cannabis Clubs mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach am 16.08.23

Das Bundeskabinett hat das CanG verabschiedet. Damit liegt der Ball nun beim Bundestag, dem Gesetz zuzustimmen. Es soll bis Ende des Jahres in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach in der Bundespressekonferenz am Mittwoch, den 16. August 2023 über die geplante Cannabis-Legalisierung und das Cannabis-Gesetz.

tagesschau: Begrenzte Legalisierung – Warum die Cannabis-Pläne eingedampft sind

Tagesschau.de berichtet auf Ihrer Webseite über den am 16.8.2023 im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Regulierung von Cannabis:

Das Kabinett hat die begrenzte Legalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht. Einfach ist das nicht. Der Gesetzentwurf hat 184 Seiten. Was ist geplant? Und warum ist das so kompliziert?

Weiter bei tagesschau.de vom 16.8.2023

lto: Bundestags Studie zu CSC gibt der Ampel Rückenwind

Hasso Suliak schreibt für Legal Tribune Online:

Die CSU gibt noch mal alles, um gegen die Legalisierungspläne der Ampel Stimmung zu machen. Jetzt legt sie ein Gutachten des Bundestages vor, das angeblich die Europarechtswidrigkeit des Vorhabens bestätigt. Doch das stimmt nicht.

Weiter geht es bei lto selbst, Artikel vom 25.7.2023

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