Scan Petition Abgeordnetenhaus Berlin Cannabis Social Club

Berlin: Petition für Cannabis Social Clubs eingegangen

Scan Petition Abgeordnetenhaus Berlin Cannabis Social ClubEs wurde eine Petition für sogenannte „Cannabis Social Clubs“ beim Berliner Abgeordnetenhaus eingegeben. Der Eingang wurde nun vor kurzem mit einem Brief bestätigt. Der Petitionstext ist der DHV-Kommunalpetition für Bad Schussenried entlehnt. Für weitere Hintergrundinformationen zu Hanfanbau Vereinen (CSCs), siehe die Homepage oder info@cannabis-clubs.de

Update

Auf change.org gibt es eine Unterstützungs-Petition, um die Petition im Abgeordnetenhaus zu stärken. Weitere Infos hier: Unterstützer Petition für #CSCB Berlin auf change.org. Wir würden uns freuen, wenn du sie mit Unterstützt!

An dieser Stelle geht es mit dem Petitionstext weiter:

Petitionstext

An das Abgeordnetenhaus von Berlin

Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich möchte Ihnen als meinen gewählten Volksvertretern folgende Petition unterbreiten:

„Das Land Berlin möge gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel konzipieren und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hierfür nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.

Als konkretes Modell schlage ich einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:

Mitglied werden kann jeder Einwohner ab 18 Jahren.

Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.

Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.

Jedes Mitglied erhält höchstens die aktuell geltende „geringe Menge“ pro Tag.

Mitgliedern ist der Besitz von bis zu der aktuell geltenden „geringen Menge“ außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet.

Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.

Für Menschen, die Cannabis auf ärztliche Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.

Die Gemeinde sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis.

Zudem sorgt die Gemeinde für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u.a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer.

Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile, insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung, entstehen.

Das Projekt könnte wissenschaftlich begleitet werden.

Als Alternative zum CSC-Modell wäre auch ein Anbau und Abgabe durch die Gemeinde selbst oder über Apotheken denkbar.

Begründung:

Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, der von Mafia und Hells Angels dominiert wird bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Neben den gesundheitlichen Risiken des Konsums ist die Strafverfolgung für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.

Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung 1994 eine Verhältnismäßigkeit angemahnt, die noch immer nicht erreicht ist. Auch hat es das wissenschaftliche Testen von Abgabemodellen angemahnt.

Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:

Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot insbesondere an Jugendliche geschmälert.

Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.

Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln.

Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.

Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.

Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen wird über eine CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht, dies im Rahmen, was ein CSC an Qualität leisten kann.

Entgegen der Meinung, die der Presselandschaft zu entnehmen ist, zeigt sich in den offiziellen Statistiken des BKA/REITOX und der europäischen Beobachtungsstelle weder Deutschland- noch Europaweit eine Erhöhung des THC-Gehaltes in den Cannabispflanzen.

Eine Kohortenstudie aus Großbritannien mit 600.000 Personen über 10 Jahre kam zu dem Schluss, dass es keinen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und dem Risiko gibt, an Schizophrenie zu erkranken.

Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“.

Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Berlin wären dies 150000 bzw. 300000 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 80000 Personen.
Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben. Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die 3,2 Millionen Bürger unserer Gemeinde 10.000.000 Euro jährlich, während statistisch nur 3.000.000 Euro in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen.

Die Mehrheit der Menschen in Berlin spricht sich laut einer EMNID Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus.

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