Cannabis Social Clubs in Deutschland: Diskussion über die Umsetzung

Grafik Flyer zum CSC Treffen am 8.6. 2013 im Kubiz Tagungszentrum

Grafik Flyer zum CSC Treffen am 8.6. 2013 im Kubiz Tagungszentrum

Samstag, 8 Juni 2013

Update: Wir haben hier einen Beitrag mit der auf Video aufgezeichneten Veranstaltung veröffentlicht.

11.00 – 16.00

KUBIZ, Bernkasteler Str. 78, 13088 Berlin

Organisation: ENCOD (mit Hilfe von Near Dark & Hanf Museum, Berlin)

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PROGRAMM

10.45 Einlass
11.00 Willkommen

11.15 – 12.45 Errichtung eines Cannabis Social Club

Vier Schritte: Offentliche Präsentation, Gründung des Clubs, Professionalisierung, Lobby-arbeit

12.45 – 13.30 Mittagessen

13.30 – 15.00 Perspektive für einen CSC in Deutschland

Gesetze, Politik, Perspektive für Bürgerinitiative

15.00 – 16.00 Die nächste Schritte

16.00 – 18.00 Chill out

Cannabis Social Clubs“ sind Bürgervereinigungen, welche den Anbau einer begrenzten Menge Cannabis für ihren persönlichen Bedarf organisieren. Im Einklang mit der Gesetzgebung ihres Landes errichten sie einen geschlossenen Kreislauf von Produktion, Verteilung und Konsum.

Legal operierende „Cannabis Social Clubs“ werden bereits in Spanien und Belgien betrieben. Die Errichtung eines Clubs wäre in jedem Land möglich, in dem der Cannabiskonsum straffrei gestellt ist. Im Dezember 2011 wurde ein Verhaltenskodex für europäische „Cannabis Social Clubs“ ausgearbeitet.

Internationale Drogenkonventionen enthalten keine verbindliche Verpflichtung, die Ländern vorschreibt den Konsum und Anbau von Cannabis zum persönlichen Gebrauch zu verbieten. Aufgrund dessen können die unterzeichnenden Länder den Konsum straffrei stellen und die Regulierung des Anbaus für den persönlichen Gebrauch einführen, ohne internationale Sanktionen befürchten zu müssen. Diese Maßnahmen bilden das Fundament einer rationalen Gesetzgebung, sie sind jedoch nicht ausreichend. Der Anbau für den persönlichen Gebrauch kann die große Nachfrage nicht decken. Sie enthalten auch nicht automatisch Garantien zum Schutz vor allen Gesundheitsrisiken oder Weitergabe an den Schwarzmarkt. Um diese Risiken zu minimalisieren bedarf es eines höher entwickelten Systems der Produktion und Verteilung.

Die rationalste Lösung ist die Kollektivierung des Anbaus für den persönlichen Gebrauch. Volljährige Konsumenten, die nicht selbst Anbauen wollen können gemeinnützige Vereinigungen, die „Cannabis Social Clubs“, gründen; mit dem Zweck einen legalen, sicheren und transparenten Zugang zu Cannabis für ihre Mitglieder zu erhalten.

Dies erreichen sie durch Einsetzen eines Models für einen regulierten Markt, in dem sich das Angebot immer an der Nachfrage orientiert. Das heißt die Produktion ist auf eine festgelegte Menge begrenzt, die den Eigenbedarf der Mitglieder deckt.

Bitte nehmen Sie an dem Workshop teil, wenn Sie diese Möglichkeit schaffen wollen. Kontaktieren Sie uns mit Ihre Fragen: info@encod.org

Anhörung zur Cannabis-Legalisierung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

Die Bündnisgrünen haben einen Antrag zur Legalisierung des Cannabis-Umgangs im Rahmen des Eigenbedarfs eingebracht. Um genau zu sein geht es um den Antrag: „Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, wodurch die Strafbarkeit entfällt, wenn die Person Cannabis ausschließlich zum Eigenverbrauch anbaut, herstellt, einführt, erwirbt, besitzt oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt“.

Dazu führt der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung durch. Auf einer Anhörung wird noch nichts entschieden.

Das ganze findet am Mittwoch, 17.4.2013 von 14 – 15:30
im Anhörungssaal 3 101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Eingang: Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, 10557 Berlin
statt.

Details: Webseite des Bundestags

Interessent_innen / Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail ( gesundheitsausschuss@bundestag.de ) anzumelden.

Außerdem gibt es einen Beitrag in dieser Anhörung, einen Antrag der SPD: „Konsum kristalliner Methamphetamine durch Prävention eindämmen – Neue synthetische Drogen europaweit effizienter bekämpfen“, die damit auf der propagandistischen Pressewelle reiten wollen.

Cannabis auf dem Balkon – Mieter darf bleiben

Ein Mann hatte auf seinem Balkon in Köln neun Pflanzen angebaut. Ein Strafverfahren sowie die fristlose Kündigung der Wohnung folgten. Das Gericht entschied milde und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Es folgte aber ein weiterer Prozess wegen einer Räumungsklage für die Wohnung wegen dem Anbau. Das Gericht lehnte dies mit Verweis auf „keine Aussicht auf Erfolg“ ab. So genüge bei privaten Cannabis-Anbau in solch geringer Menge auch eine Abmahnung.

Man solle beachten, dass im vorliegenden Fall gerade mal 88 Gramm „Cannabis“ gefunden worden sind mit einem Gehalt von 1,5%. In anderen Fällen sieht es anders aus. So wird öfters auf einen derartigen Fall bei dem Landgericht in Ravensburg (LG Ravensburg , Urteil 6. 9.2001, Az: 4 S 127/01) zugunsten des Vermieters verwiesen. Dort zog ein Mieter auf dem Balkon vierzehn Cannabispflanzen heran, was der Vermieter mit der fristlosen – dem Gericht zufolge rechtmäßigen – Kündigung bedachte. Außer dem gab es noch vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

via hanf journal und express köln

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