Cannabis auf dem Balkon – Mieter darf bleiben

Ein Mann hatte auf seinem Balkon in Köln neun Pflanzen angebaut. Ein Strafverfahren sowie die fristlose Kündigung der Wohnung folgten. Das Gericht entschied milde und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Es folgte aber ein weiterer Prozess wegen einer Räumungsklage für die Wohnung wegen dem Anbau. Das Gericht lehnte dies mit Verweis auf „keine Aussicht auf Erfolg“ ab. So genüge bei privaten Cannabis-Anbau in solch geringer Menge auch eine Abmahnung.

Man solle beachten, dass im vorliegenden Fall gerade mal 88 Gramm „Cannabis“ gefunden worden sind mit einem Gehalt von 1,5%. In anderen Fällen sieht es anders aus. So wird öfters auf einen derartigen Fall bei dem Landgericht in Ravensburg (LG Ravensburg , Urteil 6. 9.2001, Az: 4 S 127/01) zugunsten des Vermieters verwiesen. Dort zog ein Mieter auf dem Balkon vierzehn Cannabispflanzen heran, was der Vermieter mit der fristlosen – dem Gericht zufolge rechtmäßigen – Kündigung bedachte. Außer dem gab es noch vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

via hanf journal und express köln

Bundestag: Abstimmung Cannabis Social Clubs und Drugchecking am 17.01.2013

Auf der Tagesordnung der 217. Sitzung des Deutschen Bundestags stehen die Anträge „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“ sowie „Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern – Drugchecking ermöglichen“. Die Sitzung findet am Donnerstag, den 17.01.2013 statt, die Anträge haben die Nummer 20 und werden vermutlich gegen 19 – 20 Uhr beraten. Das Parlamentsfernsehen überträgt alle Plenardebatten live und stellt sie danach in der Mediathek bereit.

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Bundestag: Abstimmung über CSC-Antrag der Partei Die Linke

Am 25.01.2012 fand im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus die 62. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages statt. Auf der Tagesordnung stand die Öffentliche Anhörung zum Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. Martina Bunge, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“, BT-Drucksache 17/7196.

Es ging darum, Cannabiskonsumenten zu entkriminalisieren und Cannabis Social Clubs ermöglichen. Eine Einführung von Cannabis Social Clubs könnte es Erwachsenen ermöglichen, sich legal mit Cannabisprodukten zu versorgen, ohne den Gefahren des Schwarzmarktes ausgesetzt zu sein.

Quelle: Deutscher Bundestag, Originalvideo: http://dbtg.tv/cvid/1526705

Weitere Informationen zum Antrag „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“: Thema CSCs bei dem Deutschen Hanf Verband

25.1. im Bundestag: Eigenbedarfsanbau und Cannabis Social Clubs

Unter dem populistisch-manipulativen Titel „Wie gefährlich ist Cannabis?“ werden in einer öffentlichen Anhörung die Mitglieder des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012 ab 14 Uhr bei mehreren Experten über Folgen einer möglichen Legalisierung von Cannabis informieren. Hintergrund der 90minütigen Sitzung im Anhörungssaal 3 101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196).

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