Piratenpartei lud ein: Cannabis Social Clubs in der Diskussion

Veröffentlicht beim Medienprojekt PSI-TV: Die Piratenpartei hat am 17.9.2011 zu einer Veranstaltung am ihrem „Gläsernen Piratenmobil“ im Yaam eingeladen, bei der es um die verschiedenen Ansätze in der Drogen- und Suchtpolitik gehen sollte. Dazu sind einige Protagonisten erschienen, die ihre Ansichten Vertreten und Diskutiert haben.

Teil 1: Vorstellungsrunde von Personen und Konzepten rund um die Drogen- und Suchtpolitik. – Download: MP4 (439 MiB), OGG-Video ( MiB)

Teil 2: Diskussionsrunde – Coffeeshops oder Cannabis Social Clubs in Berlin? – Download: MP4 (970 MiB), OGG-Video ( 260 MiB)

mit:
Steffen Geyer, Aktivist – Überblick über Hanfaktivistenszene – usualredant.de
Martin Steldinger, Aktivist – www.Cannabis-Clubs.de
Hans Cousto, Aktivist, DrogenGenussKultur – DrogenKult.Net
Max Plenert, DHV, Grüne (Jugend), Drogenfachgeschäfte – Alternative-Drogenpolitik.de
Barbara Seid, Die Linke, Coffeeshops – Linke-Drogenpolitik.de
von den Piraten als Moderator Benny.

Teil 1: Vorstellungsrunde

Teil 2: Diskussionsrunde

Im Westen nichts neues – oder wie Cannabispatienten gequält werden

Das Hanf Journal hat einen Artikel zum Thema „Cannabis als Medizin: Mogelpackung statt unkomplizierter Hilfe“ veröffentlicht. In diesem Artikel geht es zum einen um die „Heilsversprechen“ der Schwarz-Gelben Regierungskoalition in Sachen „Cannabis als Medizin“, dass sich ja als „Cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel“ herausgestellt hat, zum anderen um den Gerichtsprozess um den Eigenanbau in einem medizinischen Notstand.

Also wie könnte den Patienten und vielen anderen geholfen werden? Das Hanf Journal hat dafür eine einfache vorläufige Lösung:

Ein erster Schritt in Richtung Patienten wäre ein Signal für genau die Liberalität, mit der die Freien Demokraten in Zukunft so groß auftrumpfen möchten. Konkret könnte das Bundesgesundheitsministerium, genauer gesagt das ihm unterstellte BfarM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), einfach den Einspruch gegen die Genehmigung eines Patienten zum Eigenanbau seiner Medizin zurücknehmen. Dem schwerkranken Mann wurde kürzlich vom Verwaltungsgericht in Köln zugesprochen, seine sonst unerschwingliche Medizin unter Sicherheitsauflagen selbst anzubauen. Anstatt den fast ein Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zu beenden und das Urteil anzuerkennen, geht das Ministerium jetzt in die nächste Instanz, während der Betroffene nicht über die Mittel verfügt, sein Rezept einzulösen. Ein Gramm importiertes, medizinisches Cannabis kostet ihn zur Zeit 16 Euro und ist oft nicht lieferbar.

Siehe auch: Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an und Cannabis-Verbot gestoppt?

Protestmailer an das BMG: Schluss mit dem grausamen Zeitspiel gegen Patienten

Das Selbsthilfe Netzwerk Cannabis als Medizin hat einen Protestmailer an das Bundesministerium für Gesundheit gestartet, und bitte um die Mithilfe! Nehme dir etwas Zeit und nimm an dem Protestmailer teil!

Das eigentliche Protestschreiben wird nachrichtlich an die Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium und im BfArM gesendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als 10 Jahren kämpfen schwer kranke Patienten darum, Cannabis als Medizin legal verwenden zu dürfen.

Genauso lange versucht die politische Lobby, dies mit allen Mitteln zu verhindern.

Jeden winzigen Schritt in Richtung Versorgung müssen schwer kranke Patienten vor Gerichten erst erkämpfen.

Lediglich 40-50 Patienten seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschlands haben bis heute eine Ausnahmeerlaubnis für einen nichtverkehrsfähigen Extrakt oder den Import von Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden. Eine Erlaubnis, die zwar eine Anerkennung ist, dass sie Cannabis medizinisch brauchen, die aber nicht ihre Versorgung garantiert, da beides so überteuert ist, dass normale Patienten das nicht bezahlen können.

Für Dronabinol werden immer noch nicht die Kosten von der Krankenkasse übernommen und das Cannabis-Spray „Sativex“, mit dessen baldiger Zulassung sich das Gesundheitsministerium brüstet, wird ausschließlich für eine einzige Indikation verschreibungsfähig werden – und damit wieder den meisten Patienten nicht wirklich helfen!

Am 11. Januar 2011 fand deshalb vor dem Verwaltungsgericht Köln das Präzedenzverfahren gegen das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) statt, um den medizinisch notwendigen Eigenanbau von Cannabis durch Patienten zu erstreiten.

Mit Hilfe der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ (ACM) klagte ein schwer kranker Multiple-Sklerose-Patient gegen den vom Gesundheitsministerium verordneten Ablehnungsbescheid des BfArM.

Das Verwaltungsgericht erklärte den Bescheid des BfArM für rechtswidrig und beauftragte die Behörde, neu und
rechtsstaatlich zu entscheiden.

Statt dies zu tun, legte das BfArM im Namen der Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar Berufung gegen das Urteil ein. Am 17. März reichte die Bundesregierung die Begründung für die Berufung nach.

Die Berufung und ihre Begründung ist ein zynischer Schlag in das Gesicht der Patienten, die schwer erkrankt – und nicht nur medizinisch im Notstand sind sondern nach und nach auch am Hungertuch leiden und verzweifeln!

Wir starten deshalb jetzt einen Protestmailer an die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und hoffen auf Eure rege Beteiligung – ihr könnt hier mit wenigen Mausklicks Schwerkranken helfen!

Vielleicht fällt der FDP, die das Gesundheitsministerium führt, in ihrer existentiellen Krise wieder ein, dass sie zu Cannabis als Medizin schon mal eine menschlichere und freiheitlichere Position vertreten hat.

Einen ausführliche Analyse der Berufungsbegründung, kommentiert von Dr. med. Franjo Grotenhermen, finden Sie hier: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=75#1

Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an

Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN (PDF) nach einer „Festschreibung“ der sogenannten „geringen Menge“, nach dem Motto: „Strafe muss sein, weil das ja klar ist“. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.

Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.

„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.

Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.

Weiterhin strebt die Bundesregierung eine Legalisierung des Eigenanbaus „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.

Quelle: Deutscher Hanfverband: Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage der LINKEN, 24.3.2011

Update

Die Darstellung, dass der Cannabisanbau weiterhin Strafbar sei, ist so wichtig, dass dafür eine eigene Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Nun sind PM’s nicht so selten, aber genau diese Antwort – neben den vielen anderen – herauszustellen, ist eine kleine, aber sichtbare Einschüchterungstaktik.

Interview mit den Eastside-Growers: Handeln, nicht quatschen

Handeln, nicht quatschen
Interview: KIMO

In Spanien gibt es seit einiger Zeit so genannte Cannabis Social Clubs, deren Mitglieder in einer Art Kollektiv legal Cannabis für den eigenen Bedarf und ohne kommerziellen Hintergrund anbauen dürfen. In Deutschland werden Hanfbauern, die lediglich für den eigenen Bedarf anbauen, immer noch wie Dealer bestraft, da selbst eine Pflanze oft mehr als die „Nicht Geringe Menge“ von 7,5 Gramm THC enthält.

Die repressive Gesetzeslage hindert jedoch immer weniger Menschen daran, ihr Gras allein schon aus gesundheitlichen Gründen selbst anzubauen. Die meisten machen das still und heimlich in ihrem Kämmerlein. Nicht so die Eastside Growers.

Dieser, nennen wir ihn mal „nicht registrierter Verein“, ist mit der derzeitigen Drogenpolitik überhaupt nicht zufrieden und hat sich entschieden zu handeln: Die Mitglieder bauen Gras nach dem Vorbild der spanischen Cannabis Social Clubs im Kollektiv an, kein Gramm gelangt in den Verkauf. Anders als Spanien jedoch (noch) anonym. Wir hatten die Gelegenheit, einem Gründungsmitglied in einem Interview per e-mail ein paar Fragen stellen zu können:
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Cannabis-Verbot gestoppt?

So schreibt die Süddeutsche Zeitung am 22.1.2011: Cannabis-Verbot gestoppt:

Köln – Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Kranke haben die Befürworter einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar, dass schwer kranken Menschen der Anbau von Cannabis zu Linderung ihrer Beschwerden nicht pauschal untersagt werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigen-Anbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss nun neu über den Antrag entscheiden. Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. (Az. 7 K 3889/09) dpa

So hätte die Entscheidung der Behörde (Bfarm), dass eine Anbauerlaubnis gegen internationale Verträge verstosse sowie dass der Anbaubereich nicht genügend geschützt sei, nicht das Gewicht um die Erlaubnis zu versagen:

Grafik zum Sicherheitsmodell der Bfarm zum Cannabis Anbau

Das Verwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädigt. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen sind. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt hat, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schadet.

via Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin

Update

Die Bundesregierung, in der Rolle des Bundesministerium für Gesundheit, hat Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht und das bedeutet durchaus zwei weitere Jahre Schmerzen und Pein für die betroffene kranke Person, bis was passiert.

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