CSC-Petition in Hannover: Ottmob rüstet auf

Cannabis Social Club Flyer 2012 - Deutsch - Eine Gesunde Option - Vorderseite_GrafikDie Gruppe um den Ottmob in Hannover hat eine lokale Petition für einen Cannabis Social Club eingereicht. Es folgt ein Text aus der Ankündigung. Unterschriften werden bis Montag den 03.01.2012 gesammelt! Zur Begründung des CSC wird eine Alternative gefordert, da die Repressionswerkzeuge gegenüber dem Schwarzmarkt offensichtlich versagt haben. Dies wird im Antrag mit Statistiken des Hannover Kriminalberichts unterlegt. Der weitere Aktionsplan liegt auf der Webseite des Ottmob vor.

Beteiligen kann man sich, indem man sich hier die Petition als PDF und die Unterschriftenliste als PDF holt, und damit bei deinen Freunden, Bekannten, im Club nebenan sammeln gehst. Auch wenn du nicht in Hannover wohnst, kann man diese Petition unterstützen! Ebenso gibt es dafür keine Beschränkungen hinsichtlich des Alters oder Nationalität.

Weiter geht es mit den Informationen zu den PDF-Dateien für die Kampagne:

QR-Code zum Fotografieren und Daten holen

QR-Code zum Petitionstext für einen Cannabis Social Club in Hannover

QR-Code zum Petitionstext für einen Cannabis Social Club in Hannover

QR-Code zur Unterschriftenliste für die Petition für einen Cannabis Social Club in Hannover

QR-Code zur Unterschriftenliste für die Petition für einen Cannabis Social Club in Hannover

Auslagestellen der Cannabis Social Club Petition in Hannover

Hannover:

Mitte:

Growbongloft,Striehlstr. 26

Shisha Bong Club, Münzstr. 8

Nord:

PATS Headshop, Franckestraße 5

Onkel Ollis Kiosk: An der Lutherkirche 10

Süd:

Euphoria, Hildesheimer Straße 85

Berlin:

Hanf Museum Berlin, Mühlendamm 5 in Mitte

Aus der Ankündigung

ottmobweb2
Wir haben uns entschlossen einen Cannabis Social Club in Hannover zu gründen. Dafür werden wir eine Petition bei der Stadt Hannover einreichen. Damit erreichen wir, dass der Stadtrat sich damit beschäftigen muss und vielleicht Redezeit dabei für uns rausspringt.

Obwohl es utopisch scheint Erfolg zu haben, möchten wir politisch und medial auf die Folgen des Cannabisverbotes aufmerksam machen und sehen sogar einen Rechtsrahmen für unser Anliegen im §3 (2) BtMG definiert:

“(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.”

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