Bundestag: Abstimmung über CSC-Antrag der Partei Die Linke

Am 25.01.2012 fand im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus die 62. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages statt. Auf der Tagesordnung stand die Öffentliche Anhörung zum Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. Martina Bunge, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“, BT-Drucksache 17/7196.

Es ging darum, Cannabiskonsumenten zu entkriminalisieren und Cannabis Social Clubs ermöglichen. Eine Einführung von Cannabis Social Clubs könnte es Erwachsenen ermöglichen, sich legal mit Cannabisprodukten zu versorgen, ohne den Gefahren des Schwarzmarktes ausgesetzt zu sein.

Quelle: Deutscher Bundestag, Originalvideo: http://dbtg.tv/cvid/1526705

Weitere Informationen zum Antrag „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“: Thema CSCs bei dem Deutschen Hanf Verband

25.1. im Bundestag: Eigenbedarfsanbau und Cannabis Social Clubs

Unter dem populistisch-manipulativen Titel „Wie gefährlich ist Cannabis?“ werden in einer öffentlichen Anhörung die Mitglieder des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012 ab 14 Uhr bei mehreren Experten über Folgen einer möglichen Legalisierung von Cannabis informieren. Hintergrund der 90minütigen Sitzung im Anhörungssaal 3 101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196).

Online Video

Dies ist die Aufzeichnung der Sitzung, eine Kopie auf Youtube des Originals aus dem Bundestags-TV.

Sachverständigenliste

Als Sachverständige sprachen: Dr. Raphael Gaßmann, Dr. Rainer Dahlenburg, Dr. Nicole Krumdiek, Staatsanwalt Jörn Patzak, Prof. Dr. Rainer Thomasius, Hans-Günther Meyer-Thompson, Georg Wurth, Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Rolf Hüllinghorst

Linke: Eigenanbau von Cannabis erlauben

Die Linke fordert von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch legalisiert. Während der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde somit der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.

Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Grundlage für die von der Fraktion vorgeschlagenen Cannabis-Clubs. Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.

Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal E 3.101

Interessierte Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht gegeben.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Forderungstext im Detail

1. Der Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch wird legalisiert. Dafür ist der Besitz von bis zu 30 g getrocknete Teile der Cannabispflanze oder äquivalente Mengen anderer Cannabiserzeugnisse (z. B. Haschisch, Frischpflanzen) von den Regelungen des BtMG auszunehmen. Der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten bleibt untersagt.

2. Die Regelungen zu Cannabissamen sind aus den Anlagen des BtMG zu streichen. Der Handel und Besitz von Cannabissamen und der Eigenanbau von Cannabis zum Eigengebrauch werden damit legalisiert.

3. Cannabis-Clubs werden im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt, den Eigenanbau delegieren zu können. Die Clubs können für ihre Mitglieder den Cannabiseigenanbau übernehmen und gegen Zahlung kostendeckender Geldbeträge Cannabispflanzen zum Eigengebrauch abgeben. CannabisClubs sind eingetragene Vereine und verfolgen nicht überwiegend wirtschaftliche Interessen. Der Zutritt zu deren Räumlichkeiten ist ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern vorbehalten. Für den Anbau in Cannabis-Clubs ist durch den Vereinsvorstand die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Cannabis-Clubs unterliegen einem Werbeverbot und müssen von Interessenten eigeninitiativ kontaktiert werden.

4. Für Cannabisprodukte gilt ein Werbeverbot.

5. Das Rauchen von Cannabis unterliegt den Nichtraucherschutzgesetzen.

6. Für den Straßenverkehr ist eine wissenschaftlich begründete zulässige
Höchstgrenze von Tetrahydrocannabiol im Blut einzuführen.

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