Gesetzesentwurf zur 1. Säule liegt dpa vor

Der regierungsinterne Gesetzesentwurf, welcher die „1. Säule“ regeln soll, liegt in den beteiligten Ministerien vor. Die dpa berichtet darüber, zb. in der Süddeutschen Zeitung: „Strenge Regeln für Cannabis-Clubs geplant“, 8.5.2023 und tagesschau.

Da es noch kein finales Gesetz ist und sich noch Änderungen ergeben können, sollten die Punkte mit Vorsicht genossen werden:

  • innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen
  • Räume und Grundstücke der Clubs sollen gesichert werden, zb. durch Zäune, einbruchssichere Türen und Fenster. Sichtschutz für Gewächshäuser.
  • Die Bundesländer können Mindestabstände zu Schulen, Spielplätzen usw. festlegen
  • Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen
  • Jeder Verein soll einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen, der oder die sich wiederholt Schulen lassen muss
  • Vorstände, die ins Vereinsregister eingetragen werden sollen, müssen ein Führungszeugnis vorlegen
  • Die Vereine müssen Grenzwerte für Pflanzenschutz und Düngerrückstände einhalten
  • Die Vereine sollen Dokumentieren, woher die Samen kommen, wie viele sie lagern, wie viele Pflanzen angebaut werden
  • Die Vereine sollen Dokumentieren, an welche Mitglieder sie wieviel Cannabis abgegeben haben
  • Jährlich sollen die Vereine mitteilen, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt erzeugt, abgegeben oder vernichtet worden ist
  • Es darf nur maximal 50 Gramm Cannabis im Monat an Mitglieder abgegeben werden
  • Das Cannabis muss neutral oder unverpackt abgegeben werden, damit es keine Konsumanreize gibt
  • Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein
  • Jugendliche sollen keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs erhalten
  • Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat.
  • Unter 18 gilt man als Jugendliche und erhält keinen Zutritt. Der Entwurf sieht vor, dass Jugendämter bei Verstößen die Teilnahme an „Frühinterventionsprogrammen“ anordnen können.
  • Die Anzahl der Mitglieder der Vereine soll auf 500 begrenzt sein
  • Es darf niemand in mehr als einem Verein Mitglied sein
  • Grundsätzlich soll der Besitz (in der Öffentlichkeit) von bis zu 25 Gramm legal sein, sowie der Anbau von drei Pflanzen für den Eigenbedarf.