Die finanziellen Vorteile der Cannabis Social Clubs

pannagh logo2 Die finanziellen Vorteile der Cannabis Social ClubsDas Europäische Parlament wollte gerne Daten zu Portugal und zu dem Konzept der Cannabis Social Clubs haben. Insbesondere die Daten des CSC Pannagh sind sehr interessant und eine exzellente globale Perspektive.

Die finanziellen Vorteile der Cannabis Social Clubs:

• Am konkreten Beispiel: der CSC Pannagh (200 Mitglieder im Jahr 2009):
– 1.5 direkt Angestellte / 6 indirekt Angestellte
– Sozialversicherungsbeiträge: 17,000 € direkt / 14,000 € indirekt
– Rentenversicherung: 7,700 € direkt / 3,000 € indirekt
– allgemeine Gesellschaftssteuer: 11,500 €
– Mehrwertsteuer ( direkt wenn 18% angenomen werden): 14,000 € / 6,000 € indirekt

• Szenario mit 1 Million Mitgliedern in Clubs (60 % gelegentliche Nutzer und + 30% regelmäßige Nutzer)
– 7,500 direkt Angestellte / 30,000 indirekte Angestellte
– Sozialversicherungsbeiträge: 85 million € direkt / 70 million € indirekt
– Rentenversicherung: 39 million € direkt / 15 million € indirekt
– allgemeine Gesellschaftssteuer: 58 million €
– Mehrwertsteuer (direkt wenn 18% angenommen werden): 70 million € / 30 million € indirekt

• Insgesamtes direktes Einkommen für Institutionen: 367 million €
• Insgesamtes Einkommen für 23 Millionen Nutzer in der EU: 8,400 million €

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Cannabis entkriminalisieren – E-Petition im Bundestag

cannabispetion banner Cannabis entkriminalisieren   E Petition im Bundestag

Nutze dein demokratisches Mitspracherecht jetzt, zeichne die Petition mit, leite die Information an alle Freunde weiter und zeige den Abgeordneten des Petitionsausschusses, wie viele Menschen endlich die Verfolgung von Cannabiskonsumenten stoppen wollen.

Verzögerung…

Es war gar nicht so einfach, diese Petition online zu bekommen. Die Ausschussverwaltung hatte die Petition zunächst abgelehnt. Deshalb ist meine Petition vom 21.10.2010 erst heute, am 14.12.2010, online gegangen. Wie es dazu kam, werde ich in einem weiteren Beitrag erläutern. Jetzt ist es erstmal wichtig, so schnell wie möglich so viele Mitzeichner wie möglich zu bekommen.
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Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode!

Petitionen zum gleichen Thema werden pro Legislaturperiode nur einmal behandelt. Eine Petition, die eine vollständige Legalisierung von Cannabis gefordert hatte, gab es kurz nach der Wahl – sie wurde abgelehnt. Das ist einer der Gründe, warum ich in meiner Petition nicht die Legalisierung, sondern die Entkriminalisierung der Konsumenten fordere. Fakt ist jedenfalls: Bis 2013 wird das die letzte offizielle Petition für eine liberalere Cannabispolitik in Deutschland sein. Danach werden wir uns wieder mit dem DHV-Protestmailer und Briefen etc. begnügen müssen.

Also: Dies ist keine Übung! Dies ist der Ernstfall! Nimm jetzt dein demokratisches Mitspracherecht in Anspruch und unterzeichne die Petition!

Mehrheit für Entkriminalisierung!

Ein weiterer Grund dafür, dass ich in der Petition “nur” die Entkriminalisierung der Konsumenten fordere: Es gibt dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung, die die derzeitige harte Haltung gegenüber Cannabiskonsumenten kritisiert und liberaler mit ihnen umgehen möchte. Das hat unsere EMNID-Umfrage im Sommer dieses Jahres ergeben. So dürfte es dem Ausschuss deutlich schwerer fallen, die Petition schnell abzuhaken. Es gibt viel mehr Befürworter einer Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten als die Politiker bisher begriffen haben. Wir sind viele!
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Wir brauchen viele!

Sollten wir es schaffen, in den ersten 3 Wochen 50.000 Mitzeichner zu finden, wäre ein “Aufrufen” der Petition im Ausschuss gesichert. Vielleicht ist auch das ein Grund, warum die Petition nach so langer Wartezeit ausgerechnet jetzt online geht, so dass diese Frist in die Weihnachts- und Sylvesterzeit fällt. Ob wir dieses Ziel erreichen oder nicht: viel hilft viel! Unser vorsichtiges Ziel für die erste Woche: 1.000 Teilnehmer. Es ist wichtig, dass an dieser Aktion ungewöhnlich viele Menschen teilnehmen, deshalb ist es auch wichtig, dass alle diese Nachricht an alle Freunde weiterleiten und sie zu bitten, auch mitzumachen. Nur so können wir jene Menschen zum Mitmachen bewegen, die der Hanfverband nicht direkt erreicht.
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Hier der vollständige Text der Petition:

Text der Petition

Cannabiskonsumenten entkriminalisieren. – Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden.

Begründung

Die Einschätzung, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland bereits entkriminalisiert, ist ein Trugschluss.
In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 100.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten. Zwar werden viele Strafverfahren wegen des Besitzes geringer Mengen eingestellt, aber bis dahin hat die Polizei das Cannabis beschlagnahmt und eine Strafanzeige geschrieben. Nicht selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt.

Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung sind keine Verbrecher!

Eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) hat im Juli dieses Jahres ergeben, dass eine Mehrheit der Deutschen eine weitere Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten befürwortet.

Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:

  1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.
  2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.
  3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur “geringen Menge” im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).
  4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.
  5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.

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Auf der Seite des Ausschusses kann man übrigens nicht nur Mitzeichnen, sondern auch mitdiskutieren. Seit heute morgen sind es gerade bereits 21 Diskussionsbeiträge. Und 111 Mitzeichner.

Jetzt mitmachen und Freunden per Email Bescheid sagen:

Informiere deine Bekannten und Freunde über die Petition!

Petitionen sind umso wirksamer, je mehr Mensch mitmachen. Unterstütze uns, möglichst viele Unterzeichner für die Petition zu gewinnen, indem du Freunde und Bekannte über die Aktion informierst – benutze entweder dein eigenes Mail-Programm oder unsere Nachrichtenvorlage unten für den Versand über soziale Netzwerke!
Nachrichten-Vorlage für Emails und soziale Netzwerke:

Betreff: Jetzt mitmachen: Petition für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten!
Hallo!
Ich habe gerade an einer Petition für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten teilgenommen. Darin wird wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, Aenderungen des Betaeubungsmittelgesetzes zu beschliessen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden. Hast du nicht Lust, auch mitzumachen:
http://hanfverband.de/petition
Wenn viele Menschen an der Aktion teilnehmen, schaffen wir es vielleicht, einige Verantwortliche zum Nachdenken zu bringen.

Eine Mehrheit der Bevoelkerung steht dabei hinter uns, wie eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes gerade gezeigt hat. Es ist Zeit fuer eine Trendwende in der Cannabispolitik!
Mehr Informationen dazu findest du auf http://cannabispetition.de und der Seite des DHV http://hanfverband.de

beste Gruesse
Geschrieben von: Georg Wurth

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Forschung zu Cannabiskonsum

Rationale Drogenpolitik sollte auf wissenschaftlicher Forschung basieren und diese braucht wiederum die Unterstützung von Cannabiskonsumenten, um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen. Die Uni Heidelberg und die Charité Berlin suchen für ein Forschungsprojekt noch Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten, die sich ein paar Minuten Zeit nehmen, diesen Fragebogen auszufüllen. Die Erhebung verlaufe streng anonym.

Bei der Studie geht es um die Entwicklung eines diagnostischen Instruments, das bei erfolgreicher Validierung durch meine Studie in weiterer Erforschung des Phänomenbereichs eingesetzt werden kann.

Folgende Fragen ließen sich z. B. damit bearbeiten:

  • Unterschiede zwischen Tabakkonsumenten, Cannabiskonsumenten und Mischkonsumenten bezüglich Suchtentwicklung und Suchtschwere. Cannabis wird in den USA ja meist pur konsumiert, gleichzeitig gibt es prozentual mehr Konsumenten, nicht jedoch mehr klinische Fälle. Dies könnte auf die Risiken eines Mischkonsums hinweisen.
  • Unterschiede zwischen gelegentlichen und regelmäßigen (abhängigen) Konsumenten und den Faktoren, die als Puffer gegen Sucht und gesundeitliche Risiken wirken.
  • Neurobiologische Korrelate von Craving und Sucht; neurobiologische Mechanismen und Prozesse der Abhängigkeitsentwicklung.
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Akzept Kongress 2009: Cannabis Social Clubs – eine Chance für Deutschland?

Cannabis Social Clubs – eine Chance für Deutschland? von Georg Wurth

„Let`s grow together“, darum geht es bei den Cannabis Social Clubs (CSC). Patienten, die Hanf als Medizin benötigen, und regelmäßige Cannabiskonsumenten tun sich in einem Verein zusammen, um die Pflanzen für ihren Eigenverbrauch gemeinsam anzubauen. Und das ganz legal! In Spanien funktioniert es, in anderen Ländern kämpfen Aktivisten für dieses Modell. Ist es auch auf Deutschland übertragbar? Sind solche Anbau‐Vereine gar eine Möglichkeit, der Legalisierung einen Schritt näher zu kommen?

Cannabis Social Clubs bieten ihren Mitgliedern zunächst die gleichen Vorteile, die auch ein einzelner Selbstversorger hat: „Grower“ machen sich unabhängig vom Schwarzmarkt und sind so vor den teilweise gefährlichen Streckmitteln geschützt, die immer weitere Verbreitung finden. Über Engpässe und schwankende Qualität des Angebotes müssen sie sich keine Sorgen mehr machen. Sie können sich die Sorte aussuchen, die ihnen am besten bekommt. Sogar Bio‐Gras ist möglich. Aber nicht nur für Konsumenten ist der Eigenanbau eine tolle Sache, sondern auch für die Regierenden. Denn wer selbst anbaut, entzieht dem illegalen Schwarzmarkt Umsatz. Und da es immer heißt, man wolle nicht Konsumenten jagen, sondern Dealer zurückdrängen, sollte es Förderprogramme für Anbauzubehör geben.

Doch zurück zu den CSCs: dort tun sich also Leute zusammen, um ihren Eigenanbau gemeinsam zu organisieren. Sie mieten ein Feld, ein Gewächshaus oder sie statten einfach einen Keller mit Lampen aus und stellen für jeden eine Hanfpflanze hinein. Die Ernte wird dann unter den Mitgliedern des Vereins aufgeteilt. Welche Vorteile hat das gegenüber dem Anbau durch jeden einzelnen? Viele haben nicht das nötige Wissen, wie man brauchbare Blüten selbst produziert, ihnen fehlt der „Grüne Daumen“. Oder sie haben schlicht keine Zeit oder keine Lust, sich selbst mit dem Anbau zu befassen. Andere sind schwer krank, brauchen Cannabis als Medizin, sind aber körperlich gar nicht in der Lage, selbst anzubauen. Dafür ist ein CSC die optimale Lösung. Dort können sich Leute um die Pflanzen kümmern, die wirklich Ahnung davon haben, und die Mitglieder bekommen für ihren Mitgliedsbeitrag oder für die Erstattung der Produktionskosten stressfrei ihr Gras. Davon abgesehen kann so ein Club ein angenehmer Rahmen für soziale und hanfkulturelle Kontakte sein.
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CSC Trekt Uw Plant präsentiert zweite Ernte

Irgendwo in Belgien: Die Organisation Trekt Uw Plant (Zieh deine Pflanze auf) hat eine Cannabisplantage angelegt nach dem Prinzip: Eine Pflanze pro Mitglied. Alle Mitglieder können Ihre Pflanzen in diese Anlage stellen. Sie müssen dafür 18 Jahre alt sein, in Belgien leben und Cannabis konsumieren.

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Seit Mitte August 2010 sind die ersten Pflanzen reif für die Ernte und wurden an die Mitglieder übergeben.

Seit 2005 gibt es eine Ministeriale Richtlinie in Belgien, welche besagt, dass der Besitz von maximal drei Gramm Cannabis und einer weiblichen Pflanze nicht verfolgt wird.
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Schweiz: Verein für medzinisches Cannabis gegründet

Die Schweiz wird eines der nächsten Länder sein, in dem das Cannabis Social Club-Konzept mit in eine Anbaugemeinschaft für Patienten fliesst: Seit Juni 2010 besteht der Verein “Medical Cannabis” mit Sitz in Clavaleyres. Der Verein bezweckt die Förderung der Anwendung von Cannabis in der Medizin und die Versorgung von Patienten mit diesem Heilkraut.

Die Vereinsidee beruhe auf dem System der Cannabis Social Clubs, laut derer via Mitgliederbeitrag ein Anrecht auf einen Teil des angepflanzten Hanfs erworben wird. Ein professioneller Gärtner kümmert sich um die Qualität der Cannabisprodukte.

Da das neue Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich Hanf für medizinische Anwendungen zulässt, wird es nun für Patienten (und nur für Patienten!) möglich, in der Schweiz Hanf als Medzin zu verwenden.

Es geht jetzt darum, möglichst viele Patienten zu vereinen, so dass dieser Verein möglichst stark wird und als Pionier diese neue Möglichkeit wirklich ausschöpfen kann.

Falls Sie Interesse haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, entweder per E-Mail an acms@cannaweb.ch oder telefonisch unter der Nummer 079 633 18 48 ab 13:00

via hanf-info.ch

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Umfrage: Mehrheit der Deutschen für liberalere Cannabisgesetze

Laut EMNID-Umfrage ist die Mehrheit der Deutschen für ein liberaleres Cannabisrecht. Der Deutsche Hanfverband hat eine Umfrage durchführen lassen, die erbrachte dass nur 40% der Befragten dafür, die bisherige harte Linie gegen Kiffer fortzusetzen oder sogar zu verschärfen.

Weiteres dazu und der komplette Text zur Umfrage auf den Webseiten des Deutschen Hanf Verbands.

DHVverfolg GROW300 Umfrage: Mehrheit der Deutschen für liberalere Cannabisgesetze

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Cannabis wird “legaler” – Umstufung im Betäubungsmittelgesetz geplant

Bald wird es in Deutschland für viele Patienten und potentielle Patienten deutlich einfacher sein, an Medikamente aus Cannabis zu gelangen. So tagte am 3. Mai 2010 der 35. Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) um Vorschläge zur Aufnahme und Änderung bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen.

Die Hanfplantage berichtete über eine Meldung der Apotheke-Adhoc, dass Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln von einem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel zur Umstufung in Anhang III, verschreibungsfähige Betäubungsmittel, vorgeschlagen wurde. Mittlerweile ist das Protokoll der Sitzung zu online verfügbar: 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03. Mai 2010 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn).

So lautet es dort:

Änderung der Position Cannabis in den Anlagen I bis III des BtMG:

  • Anlage I BtMG: Aufnahme folgender, zusätzlicher Ausnahmeregelung (e) zu der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen):
    ausgenommen e) Cannabis und Zubereitungen von Cannabis zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken.
  • Anlage II BtMG: Aufnahme der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), inkl. folgender Einschränkung:
    - sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind.
  • Anlage III BtMG: Aufnahme der Position Cannabis-Extrakt (Extrakt, der aus Pflanzen und Pflanzenteilen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen gewonnen wird), inkl. folgender Einschränkung:
    - nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.

Anlage I ist das “Totalverbot”. Anlage II bedeutet, Pflanzenteile werden verkehrsfähig (im Sinne der Produktion, Aufarbeitung und Handel), können also zb. weiterverarbeitet werden zu einem Fertigarzneimittel. Anlage III bedeutet: verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Damit sinkt die potentielle Hemmschwelle für Ärzte, Cannabis zu verschreiben, deutlich. Viele zukünftige und jetzige Patienten können davon profitieren!

Damit dürfte die Frage, was ein Fertigarzneimittel auf Marihuanabasis ist, interessant werden. Wir kennen da zum Beispiel: Marihuana aus den Abgabestellen in den USA, Niederländisches Apotheken-Bedrocan Marihuana, Cannabis-Vollextrakte wie sie die THCPharm herstellt, usw. Um Ergänzungen wird gebeten!

Auch das Hanf Journal stellt sich ähnliche Fragen: Das wird Teuer: Cannabis als Medizin in Deutschland: Wer profitiert vom aktuellen Modell?.

Wir bleiben am Ball.

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Gutachten: Eigenabau von Cannabis für Patienten möglich

Das Hanf Journal berichtet von dem zur Zeit laufenden Verfahren um eine Anbauerlaubnis für medizinisches Marihuana. Wir berichteten. So geht es insbesondere dieses Mal um die Frage, ob ein Anbau genehmigungspflichtig ist, was die “internationalen Verträge”, auf denen immer herumgepocht wird, sagen – oder ob die Behörde den Patienten unterstützen sollte. Wir sagen: Sie sollte aufhören, kranken Menschen ihre Medizin zu verweigern und sie bei dem Hanfanbau unterstützen, wo es nur geht!

Am 28. April 2010 hat Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger von der Universität Bremen ein “Kurzgutachten zur Rechtsfrage, ob für die Genehmigung des Anbaus von Cannabis für medizinischen Eigenbedarf eine “Stelle” gem. Art. 23 ÜK 1961 errichtet werden muss” vorgelegt. Zusammenfassend kommt der Gutachter dabei zu dem Ergebnis: “Die rechtswissenschaftliche Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Agentur gem. Art. 28 i.V.m. Art. 23 ÜK 1961 im Falle des Eigenanbaus von Cannabis zur medizinisch indizierten und verordneten Medikation nicht erforderlich und angezeigt ist. Die Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG kann mithin nicht unter Berufung auf § 5 Abs. 2 BtMG versagt werden.”

Das vollständige Gutachten hinter diesem Link ist auf der Internetseite der IACM/SCM verfügbar.

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Zweite Phase des Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke

Ein Patient hatte über eine Anbauerlaubnis für Cannabis zu medizinischen Zwecken geklagt, und nun nach etwa drei Jahren kommt etwas Bewegung in die Sache: So berichten die ACM-Mitteilungen und das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin über den Fortgang des Gerichtsverfahrens:

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