Cannabis wird „legaler“ – Umstufung im Betäubungsmittelgesetz geplant

Bald wird es in Deutschland für viele Patienten und potentielle Patienten deutlich einfacher sein, an Medikamente aus Cannabis zu gelangen. So tagte am 3. Mai 2010 der 35. Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) um Vorschläge zur Aufnahme und Änderung bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen.

Die Hanfplantage berichtete über eine Meldung der Apotheke-Adhoc, dass Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln von einem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel zur Umstufung in Anhang III, verschreibungsfähige Betäubungsmittel, vorgeschlagen wurde. Mittlerweile ist das Protokoll der Sitzung zu online verfügbar: 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03. Mai 2010 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn).

So lautet es dort:

Änderung der Position Cannabis in den Anlagen I bis III des BtMG:

  • Anlage I BtMG: Aufnahme folgender, zusätzlicher Ausnahmeregelung (e) zu der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen):
    ausgenommen e) Cannabis und Zubereitungen von Cannabis zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken.
  • Anlage II BtMG: Aufnahme der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), inkl. folgender Einschränkung:
    – sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind.
  • Anlage III BtMG: Aufnahme der Position Cannabis-Extrakt (Extrakt, der aus Pflanzen und Pflanzenteilen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen gewonnen wird), inkl. folgender Einschränkung:
    – nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.

Anlage I ist das „Totalverbot“. Anlage II bedeutet, Pflanzenteile werden verkehrsfähig (im Sinne der Produktion, Aufarbeitung und Handel), können also zb. weiterverarbeitet werden zu einem Fertigarzneimittel. Anlage III bedeutet: verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Damit sinkt die potentielle Hemmschwelle für Ärzte, Cannabis zu verschreiben, deutlich. Viele zukünftige und jetzige Patienten können davon profitieren!

Damit dürfte die Frage, was ein Fertigarzneimittel auf Marihuanabasis ist, interessant werden. Wir kennen da zum Beispiel: Marihuana aus den Abgabestellen in den USA, Niederländisches Apotheken-Bedrocan Marihuana, Cannabis-Vollextrakte wie sie die THCPharm herstellt, usw. Um Ergänzungen wird gebeten!

Auch das Hanf Journal stellt sich ähnliche Fragen: Das wird Teuer: Cannabis als Medizin in Deutschland: Wer profitiert vom aktuellen Modell?.

Wir bleiben am Ball.

BtMG: Cannabis soll Umgestuft werden

Bald könnten Medikamente aus der Cannabispflanze in Deutschland legal werden. Am 3.5. tagte der Sachverständigenauschuß zu Betäubungsmitteln und kam zu der Empfehlung, Cannabis und Cannabis-Extrakte von Anlage 1 in Anlage 2 und 3 umzustufen. Dies berichten diverse Newsdienste.

Die Grüne Bundestagsfraktion erklärte dazu:

„Jetzt muss die Bundesregierung den zweiten Schritt folgen lassen und die Empfehlung umsetzen. Dazu ist eine Rechtsverordnung notwendig, durch die der Cannabisextrakt in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft und so verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Ein noch zuzulassendes Arzneimittel auf Basis des Cannabisextraktes kann dann durch Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verschrieben werden. Bislang hat die Bundesregierung jedoch leider offen gelassen, ob sie bereit ist, einen Cannabisextrakt in Anhang III umzustufen.“