TNI: Umfassender Bericht zu Cannabis Social Clubs veröffentlicht

Das transnational institute legt in Kooperation mit der Federation of Cannabis Associations einen umfassenden Bericht zu den Cannabis Social Clubs in Spanien in englischer Sprache vor: „Cannabis social clubs in Spain – A normalizing alternative underway“, Autor ist Martin Barriuso Alonso. (hier in Kopie)

Wir berichteten schon früher über nur ein Detail des Berichtes, über die finanziellen Vorteile der Cannabis Social Clubs. Dies ist nun der komplette Bericht.

Zusammenfassend und Empfehlend lässt sich sagen:

  • Das Aufkommen von Cannabis Social Clubs in Spanien im Jahre 2002 hat es tausenden von Personen ermöglicht, sich legal mit ihrem selbstangebauten Marihuana zum Eigenbedarf zu versorgen und eine gute Qualität sicherzustellen.
  • Die Clubs entstanden durch eine Grauzone in der spanischen Gesetzgebung sowie eines lokalen Registrierungssystems für Gruppen von Konsumenten, die gemeinsam Marihuana anbauen, und schon bald sprossen sie überall im Land.
  • Die CSC boomten nachdem verschiedene Urteile durch die Höchsten Gerichte gefällt worden, die aussagen, dass Anbau von Cannabis zum Eigenbedarf keine Straftat sei, da es nicht für den Handel bestimmt sei.
  • Es ist an der Zeit für eine Debatte über die Drogenpolitik um von einer vereinfachten Diskussion über Legalisierung oder Verbot wegzukommen und anstelle dessen alternative Wege, mit dem Drogenproblem umzugehen, zu überdenken.
Grafik des Kopfteil des Berichtes Cannabis Social Clubs in Spanien

Wir haben den Bericht am 18. Februar 2011 der Drogenbeauftragten im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin per E-Mail und Fax überstellt.

Umfrage: Mehrheit der Deutschen für liberalere Cannabisgesetze

Laut EMNID-Umfrage ist die Mehrheit der Deutschen für ein liberaleres Cannabisrecht. Der Deutsche Hanfverband hat eine Umfrage durchführen lassen, die erbrachte dass nur 40% der Befragten dafür, die bisherige harte Linie gegen Kiffer fortzusetzen oder sogar zu verschärfen.

Weiteres dazu und der komplette Text zur Umfrage auf den Webseiten des Deutschen Hanf Verbands.

BtMG: Cannabis soll Umgestuft werden

Bald könnten Medikamente aus der Cannabispflanze in Deutschland legal werden. Am 3.5. tagte der Sachverständigenauschuß zu Betäubungsmitteln und kam zu der Empfehlung, Cannabis und Cannabis-Extrakte von Anlage 1 in Anlage 2 und 3 umzustufen. Dies berichten diverse Newsdienste.

Die Grüne Bundestagsfraktion erklärte dazu:

„Jetzt muss die Bundesregierung den zweiten Schritt folgen lassen und die Empfehlung umsetzen. Dazu ist eine Rechtsverordnung notwendig, durch die der Cannabisextrakt in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft und so verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Ein noch zuzulassendes Arzneimittel auf Basis des Cannabisextraktes kann dann durch Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verschrieben werden. Bislang hat die Bundesregierung jedoch leider offen gelassen, ob sie bereit ist, einen Cannabisextrakt in Anhang III umzustufen.“

Schweizer Drogenpolitik setzt weiterhin auf Abstinenz

Vor kurzem wurde das neue Betäubungsmittelgesetz der Schweiz verabschiedet. Dieses setzt weiterhin auf Abstinenz. Es werden “erlaubte” Substitute für Opiatgebraucher in die Liste aufgenommen – aber über weitere Probleme wurde anscheinend nicht nachgedacht: Cannabis geht leer aus, auch die “Volksdrogen” Alkohol und Nikotin werden nicht beachtet.

Medizinische Nutzer von Cannabis dürfen sich mit synthetischen Drogen begnügen; die, nach Studien zu beurteilende, wirksameren Hanfblüten bleiben aussen vor. Zurückblickend auf die vielen Volksabstimmungs-Initiativen in der Schweiz gibt es weiterhin keine Gleichheit der Drogengebraucher vor Gericht, keinen Eigenbedarfsanbau, Händler und Transporteure werden härter bestraft ( mal ebend bis zu 20 Jahren Knast ).

Hinsichtlich des in letzter Zeit häufig auftretenden gestreckten Rauchhanfes und des damit verbundenen Gesundheitsrisikos ein Rückschlag für alle Konsumenten.

Weiteres bei Chanvre-Info (Schweiz): Revision des BetmG : mehr als 600’000 Kiffer weiterhin ausgeschlossen.