Im Westen nichts neues – oder wie Cannabispatienten gequält werden

Das Hanf Journal hat einen Artikel zum Thema „Cannabis als Medizin: Mogelpackung statt unkomplizierter Hilfe“ veröffentlicht. In diesem Artikel geht es zum einen um die „Heilsversprechen“ der Schwarz-Gelben Regierungskoalition in Sachen „Cannabis als Medizin“, dass sich ja als „Cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel“ herausgestellt hat, zum anderen um den Gerichtsprozess um den Eigenanbau in einem medizinischen Notstand.

Also wie könnte den Patienten und vielen anderen geholfen werden? Das Hanf Journal hat dafür eine einfache vorläufige Lösung:

Ein erster Schritt in Richtung Patienten wäre ein Signal für genau die Liberalität, mit der die Freien Demokraten in Zukunft so groß auftrumpfen möchten. Konkret könnte das Bundesgesundheitsministerium, genauer gesagt das ihm unterstellte BfarM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), einfach den Einspruch gegen die Genehmigung eines Patienten zum Eigenanbau seiner Medizin zurücknehmen. Dem schwerkranken Mann wurde kürzlich vom Verwaltungsgericht in Köln zugesprochen, seine sonst unerschwingliche Medizin unter Sicherheitsauflagen selbst anzubauen. Anstatt den fast ein Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zu beenden und das Urteil anzuerkennen, geht das Ministerium jetzt in die nächste Instanz, während der Betroffene nicht über die Mittel verfügt, sein Rezept einzulösen. Ein Gramm importiertes, medizinisches Cannabis kostet ihn zur Zeit 16 Euro und ist oft nicht lieferbar.

Siehe auch: Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an und Cannabis-Verbot gestoppt?

Cannabis wird „legaler“ – Umstufung im Betäubungsmittelgesetz geplant

Bald wird es in Deutschland für viele Patienten und potentielle Patienten deutlich einfacher sein, an Medikamente aus Cannabis zu gelangen. So tagte am 3. Mai 2010 der 35. Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) um Vorschläge zur Aufnahme und Änderung bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen.

Die Hanfplantage berichtete über eine Meldung der Apotheke-Adhoc, dass Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln von einem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel zur Umstufung in Anhang III, verschreibungsfähige Betäubungsmittel, vorgeschlagen wurde. Mittlerweile ist das Protokoll der Sitzung zu online verfügbar: 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03. Mai 2010 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn).

So lautet es dort:

Änderung der Position Cannabis in den Anlagen I bis III des BtMG:

  • Anlage I BtMG: Aufnahme folgender, zusätzlicher Ausnahmeregelung (e) zu der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen):
    ausgenommen e) Cannabis und Zubereitungen von Cannabis zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken.
  • Anlage II BtMG: Aufnahme der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), inkl. folgender Einschränkung:
    – sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind.
  • Anlage III BtMG: Aufnahme der Position Cannabis-Extrakt (Extrakt, der aus Pflanzen und Pflanzenteilen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen gewonnen wird), inkl. folgender Einschränkung:
    – nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.

Anlage I ist das „Totalverbot“. Anlage II bedeutet, Pflanzenteile werden verkehrsfähig (im Sinne der Produktion, Aufarbeitung und Handel), können also zb. weiterverarbeitet werden zu einem Fertigarzneimittel. Anlage III bedeutet: verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Damit sinkt die potentielle Hemmschwelle für Ärzte, Cannabis zu verschreiben, deutlich. Viele zukünftige und jetzige Patienten können davon profitieren!

Damit dürfte die Frage, was ein Fertigarzneimittel auf Marihuanabasis ist, interessant werden. Wir kennen da zum Beispiel: Marihuana aus den Abgabestellen in den USA, Niederländisches Apotheken-Bedrocan Marihuana, Cannabis-Vollextrakte wie sie die THCPharm herstellt, usw. Um Ergänzungen wird gebeten!

Auch das Hanf Journal stellt sich ähnliche Fragen: Das wird Teuer: Cannabis als Medizin in Deutschland: Wer profitiert vom aktuellen Modell?.

Wir bleiben am Ball.

Gutachten: Eigenabau von Cannabis für Patienten möglich

Das Hanf Journal berichtet von dem zur Zeit laufenden Verfahren um eine Anbauerlaubnis für medizinisches Marihuana. Wir berichteten. So geht es insbesondere dieses Mal um die Frage, ob ein Anbau genehmigungspflichtig ist, was die „internationalen Verträge“, auf denen immer herumgepocht wird, sagen – oder ob die Behörde den Patienten unterstützen sollte. Wir sagen: Sie sollte aufhören, kranken Menschen ihre Medizin zu verweigern und sie bei dem Hanfanbau unterstützen, wo es nur geht!

Am 28. April 2010 hat Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger von der Universität Bremen ein „Kurzgutachten zur Rechtsfrage, ob für die Genehmigung des Anbaus von Cannabis für medizinischen Eigenbedarf eine „Stelle“ gem. Art. 23 ÜK 1961 errichtet werden muss“ vorgelegt. Zusammenfassend kommt der Gutachter dabei zu dem Ergebnis: „Die rechtswissenschaftliche Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Agentur gem. Art. 28 i.V.m. Art. 23 ÜK 1961 im Falle des Eigenanbaus von Cannabis zur medizinisch indizierten und verordneten Medikation nicht erforderlich und angezeigt ist. Die Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG kann mithin nicht unter Berufung auf § 5 Abs. 2 BtMG versagt werden.“

Das vollständige Gutachten hinter diesem Link ist auf der Internetseite der IACM/SCM verfügbar.