Foto Mitglied im Cannabis Social Club

Barcelona – Oberstes Gericht versus Cannabis Social Clubs

Neues vom Obersten Gericht gegen Cannabis Social Clubs in Spanien, wie das Hanf-Magazin berichtet.

Nun hat das spanische Gericht in zwei einander bekräftigenden Urteilen binnen eines Monats vor dem Jahreswechsel Barcelona jegliche Kompetenzen in der CSC-Materie abgesprochen und ratifizierte damit die Sprüche des katalanischen Obersten Gerichts. Im ersten Urteil war die Unklarheit, ob ein CSC nun legal ist oder nicht – ebenjene Grauzone – ausschlaggebend Barcelona die Fähigkeit darüber zu entscheiden, abzusprechen. Diese Entscheidungsgewalt obliege, wenn überhaupt, dann den staatlichen Institutionen, da die CSC das Delikt des Drogenhandels (Art. 368 des span. StGB) begehen könnten, und nicht Regionen oder eben Stadtgemeinden. Zugleich schließt das Urteil mit einer Art Appell, dass man eine reglementierende Rahmengesetzgebung schaffen solle, um den Konsum, die Versorgung und die Abgabe von Cannabis rechtlich abzudecken. Beide Sprüche beziehen sich auf die anfangs erwähnten Verfassungsgerichtsurteile, und Zweitere explizit auf den Fall der Stadtverordnung von Donostia (San Sebastian) im Baskenland.

Barcelona wird indes trotz der Urteile an der Norm für CSC festhalten, „jene bleibe voll und ganz aufrecht“, sagte eine Quelle aus dem Stadtrat der Onlinezeitung Publico.es. Der Gerichtsweg bleibe aufrecht, so lange, bis alle Einsprüche und Rekurse durch alle Instanzen gegangen seien. Parallel dazu erarbeite man eine neue Norm, diesmal über die Gesundheitsagentur Barcelonas und den Beauftragten für Gesundheit der Stadt. Diesmal werde man dabei nicht auf Stadtentwicklung und Umwelt setzen, sondern auf die positiven Auswirkungen der CSC auf die „Öffentliche Gesundheit“ – Qualität, Prävention, Sicherheit beim Erwerb und Konsum, da man eben nicht auf den Schwarzmarkt angewiesen ist und Beratung für Konsumenten und Patienten etwa sind der CSC-Eckpfeiler.

Study Mapping Cannabis Social Clubs in Europe - Mafalda Pardal, Tom Decorte, Melissa Bone, Òscar Parés, Julia Johansson

Studie über Cannabis Clubs in Europa: Mapping Cannabis Social Clubs in Europe – Pardal, Decorte, Bone, Parés, Johansson

Cannabis Social Clubs (CSCs) sind typischerweise unkommerzielle Vereine von erwachsenen Cannabisgebraucher*innen, die kollektiv Cannabis anbauen und die Ernte nur unter ihren Mitgliedern verteilen. Seit dem aufkommen des Modells in Spanien in den 1990er Jahren gibt es in anderen Ländern auch CSCs, oder dem ähnliche Vereine. Es gibt aber kaum Informationen über das Phänomen in Europa. Das Ziel dieser Studie ist, 1) die Präsenz von CSCs in der Europäischen Union aufzuzeigen; und 2) zu Untersuchen, wie die CSCs in ihren unterschiedlichen Umgebungen arbeiten.

Cannabis Social Clubs (CSCs) are typically non-profit associations of adult cannabis users who
collectively produce and distribute cannabis among themselves. Since the emergence of the model
in Spain during the 1990s, other countries may have seen the appearance of CSCs (or CSC-like
associations) but there is a dearth of knowledge about the phenomenon in Europe. The goals of
this analysis are to: (1) map the presence of CSCs across the European Union; and (2) examine
how CSCs are operating in such settings.

Mapping Cannabis Social Clubs in Europe – Pardal, Decorte, Bone, Parés, Johansson

Die Studie ist hier Einzusehen: https://doi.org/10.1177/1477370820941392
Veröffentlicht im European Journal of Criminology, 1 –24

ENCOD Richtlinien für Europäische Cannabis Social Clubs

The European Guidelines for Cannabis Social Clubs

ENCOD hat in Zusammenarbeit mit vielen Personen und Organisationen, vor allem den Cannabis Social Clubs ConFAC und CatFAC, die „Europäischen Richtlinien für Cannabis Social Clubs“ veröffentlicht. Wir geben sie hier an dieser Stelle wieder, im Moment nur in der englischen Sprache:

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Patricia Amiguet über Cannabis Clubs und die Rolle der Frauen

In der Medijuana #53 6/2020 wurde das hier verlinkte Interview veröffentlicht.

Patricia Amiguet ist seit acht Jahren aktives Mitglied der globalen Cannabisbewegung. Sie arbeitet daran, dass ganz Spanien und später die ganze Welt genießen kann, was in Barcelona verwirklicht wurde. Sie betrachtet es als ihre Herausforderung, dass die Frauen in der Bewegung eine größere Rolle spielen und auch ihre Ansichten in den Regulierungsprogrammen umgesetzt werden.

Das Interview ist hier auf der Medijuana Webseite verlinkt oder in der Issuu Ausgabe lesbar:

Grafik zu Richtervorlage Normenkontrollantrag Cannabis

Beispiel Cannabis Social Clubs in Spanien im Vorlagenbeschluss zum Normenkontrollantrag Cannabis Verbot

Die Justizoffensive 2019

Hier sind alle Informationen rund um unsere Justizoffensive zu finden.

In der Justizoffensive von Richter Müller und dem Deutschen Hanf Verband soll erreicht werden, dass sich das Bundesverfassungsgericht endlich wieder mit der Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots auseinandersetzt. Sie ruft Richter, Rechtsanwälte und Betroffene dazu auf, die kostenlose Mustervorlage zu nutzen.

Hier die weiteren Infos dazu beim DHV: Kampagnenseite Justizoffensive

Auch Cannabis Social Clubs in Spanien werden in die Vorlage miteinbezogen:

hh) Spanien In den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts urteilte der Oberste Gerichtshof, dass der alleinige Besitz und Konsum von Drogen keine Straftat darstellt, sofern kein Handel damit betrieben wird. Diese Rechtsprechung gilt analog für die Aufzucht von Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch.

Die Konsumierenden müssen allerdings nachweisen, dass die Ernte nicht für den Handel bestimmt ist. Ebenso befand das oberste Gericht später, dassder gemeinschaftliche Konsum und Einkauf von Drogen durch abhängige Personen keine Straftat begründet.

Der 1993 gegründete Verein Asociación Ramón Santos de Estudios Sobre el Cannabis (ARSEC) baute für seine rund hundert Mitglieder selbst Cannabis an und führte dazu folgendes Argument ins Feld: Der Anbau einer oder mehrerer Pflanzen für den Eigenbedarf stellt keine Straftat dar. Dasselbe gilt für den gemeinschaftlichen Einkauf von Cannabis sowie für den gemeinsamen Konsum. Also könne es auch keine Straftatsein, wenn ein privater Personenkreis Pflanzen anbaut, die Ernte unter sich aufteilt und das Cannabis gemeinsam konsumiert (vgl. Zobel/Marthaler 2016, S. 23 m. w. N.).

Zwar wurden Mitglieder der ARSEC in der Folge durch alle Instanzen verurteilt. Ihr Vorbild hatte aber zur Folge, dass vor allem im Baskenland und in Katalonien zahlreiche so genannte Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet wurden, denen Behörden widersprüchlich begegneten.

Vorlagebeschluss Seite 53ff, Cs 226 Js 7322/19 (346/19) Normenkontrollantrag Cannabis, https://hanfverband.de/files/vorlagebeschluss_20_04_2020_amtsgericht_bernau.pdf
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