Cannabis-Verbot gestoppt?

So schreibt die Süddeutsche Zeitung am 22.1.2011: Cannabis-Verbot gestoppt:

Köln – Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Kranke haben die Befürworter einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar, dass schwer kranken Menschen der Anbau von Cannabis zu Linderung ihrer Beschwerden nicht pauschal untersagt werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigen-Anbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss nun neu über den Antrag entscheiden. Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. (Az. 7 K 3889/09) dpa

So hätte die Entscheidung der Behörde (Bfarm), dass eine Anbauerlaubnis gegen internationale Verträge verstosse sowie dass der Anbaubereich nicht genügend geschützt sei, nicht das Gewicht um die Erlaubnis zu versagen:

Das Verwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädigt. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen sind. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt hat, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schadet.

via Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin

Update

Die Bundesregierung, in der Rolle des Bundesministerium für Gesundheit, hat Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht und das bedeutet durchaus zwei weitere Jahre Schmerzen und Pein für die betroffene kranke Person, bis was passiert.

Eastside Growers öffnen ihre Boxen

Die Eastside Growers sind nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss erwachsener Menschen, die für sich das Recht in Anspruch zu nehmen, zu kiffen und ihr Gras auch selbst anzubauen. Derzeit haben die Jungs oder Mädels neun verschiedene Cannabissorten am Start und haben ihr Grow-Projekt jetzt online gestellt. Auf der Webseite der Eastside Growers könnt Ihr den Cannabis-Farmern in ihre Grow-Boxen schauen.

via cannatube

Cannabis entkriminalisieren – E-Petition im Bundestag

Die Aktion ist beendet!

Nutze dein demokratisches Mitspracherecht jetzt, zeichne die Petition mit, leite die Information an alle Freunde weiter und zeige den Abgeordneten des Petitionsausschusses, wie viele Menschen endlich die Verfolgung von Cannabiskonsumenten stoppen wollen.

Verzögerung…

Es war gar nicht so einfach, diese Petition online zu bekommen. Die Ausschussverwaltung hatte die Petition zunächst abgelehnt. Deshalb ist meine Petition vom 21.10.2010 erst heute, am 14.12.2010, online gegangen. Wie es dazu kam, werde ich in einem weiteren Beitrag erläutern. Jetzt ist es erstmal wichtig, so schnell wie möglich so viele Mitzeichner wie möglich zu bekommen.

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Akzept Kongress 2009: Cannabis Social Clubs – eine Chance für Deutschland?

Cannabis Social Clubs – eine Chance für Deutschland? von Georg Wurth

„Let`s grow together“, darum geht es bei den Cannabis Social Clubs (CSC). Patienten, die Hanf als Medizin benötigen, und regelmäßige Cannabiskonsumenten tun sich in einem Verein zusammen, um die Pflanzen für ihren Eigenverbrauch gemeinsam anzubauen. Und das ganz legal! In Spanien funktioniert es, in anderen Ländern kämpfen Aktivisten für dieses Modell. Ist es auch auf Deutschland übertragbar? Sind solche Anbau‐Vereine gar eine Möglichkeit, der Legalisierung einen Schritt näher zu kommen?

Cannabis Social Clubs bieten ihren Mitgliedern zunächst die gleichen Vorteile, die auch ein einzelner Selbstversorger hat: „Grower“ machen sich unabhängig vom Schwarzmarkt und sind so vor den teilweise gefährlichen Streckmitteln geschützt, die immer weitere Verbreitung finden. Über Engpässe und schwankende Qualität des Angebotes müssen sie sich keine Sorgen mehr machen. Sie können sich die Sorte aussuchen, die ihnen am besten bekommt. Sogar Bio‐Gras ist möglich. Aber nicht nur für Konsumenten ist der Eigenanbau eine tolle Sache, sondern auch für die Regierenden. Denn wer selbst anbaut, entzieht dem illegalen Schwarzmarkt Umsatz. Und da es immer heißt, man wolle nicht Konsumenten jagen, sondern Dealer zurückdrängen, sollte es Förderprogramme für Anbauzubehör geben.

Doch zurück zu den CSCs: dort tun sich also Leute zusammen, um ihren Eigenanbau gemeinsam zu organisieren. Sie mieten ein Feld, ein Gewächshaus oder sie statten einfach einen Keller mit Lampen aus und stellen für jeden eine Hanfpflanze hinein. Die Ernte wird dann unter den Mitgliedern des Vereins aufgeteilt. Welche Vorteile hat das gegenüber dem Anbau durch jeden einzelnen? Viele haben nicht das nötige Wissen, wie man brauchbare Blüten selbst produziert, ihnen fehlt der „Grüne Daumen“. Oder sie haben schlicht keine Zeit oder keine Lust, sich selbst mit dem Anbau zu befassen. Andere sind schwer krank, brauchen Cannabis als Medizin, sind aber körperlich gar nicht in der Lage, selbst anzubauen. Dafür ist ein CSC die optimale Lösung. Dort können sich Leute um die Pflanzen kümmern, die wirklich Ahnung davon haben, und die Mitglieder bekommen für ihren Mitgliedsbeitrag oder für die Erstattung der Produktionskosten stressfrei ihr Gras. Davon abgesehen kann so ein Club ein angenehmer Rahmen für soziale und hanfkulturelle Kontakte sein.

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Umfrage: Mehrheit der Deutschen für liberalere Cannabisgesetze

Laut EMNID-Umfrage ist die Mehrheit der Deutschen für ein liberaleres Cannabisrecht. Der Deutsche Hanfverband hat eine Umfrage durchführen lassen, die erbrachte dass nur 40% der Befragten dafür, die bisherige harte Linie gegen Kiffer fortzusetzen oder sogar zu verschärfen.

Weiteres dazu und der komplette Text zur Umfrage auf den Webseiten des Deutschen Hanf Verbands.

Cannabis wird „legaler“ – Umstufung im Betäubungsmittelgesetz geplant

Bald wird es in Deutschland für viele Patienten und potentielle Patienten deutlich einfacher sein, an Medikamente aus Cannabis zu gelangen. So tagte am 3. Mai 2010 der 35. Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) um Vorschläge zur Aufnahme und Änderung bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen.

Die Hanfplantage berichtete über eine Meldung der Apotheke-Adhoc, dass Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln von einem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel zur Umstufung in Anhang III, verschreibungsfähige Betäubungsmittel, vorgeschlagen wurde. Mittlerweile ist das Protokoll der Sitzung zu online verfügbar: 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03. Mai 2010 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn).

So lautet es dort:

Änderung der Position Cannabis in den Anlagen I bis III des BtMG:

  • Anlage I BtMG: Aufnahme folgender, zusätzlicher Ausnahmeregelung (e) zu der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen):
    ausgenommen e) Cannabis und Zubereitungen von Cannabis zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken.
  • Anlage II BtMG: Aufnahme der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), inkl. folgender Einschränkung:
    – sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind.
  • Anlage III BtMG: Aufnahme der Position Cannabis-Extrakt (Extrakt, der aus Pflanzen und Pflanzenteilen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen gewonnen wird), inkl. folgender Einschränkung:
    – nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.

Anlage I ist das „Totalverbot“. Anlage II bedeutet, Pflanzenteile werden verkehrsfähig (im Sinne der Produktion, Aufarbeitung und Handel), können also zb. weiterverarbeitet werden zu einem Fertigarzneimittel. Anlage III bedeutet: verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Damit sinkt die potentielle Hemmschwelle für Ärzte, Cannabis zu verschreiben, deutlich. Viele zukünftige und jetzige Patienten können davon profitieren!

Damit dürfte die Frage, was ein Fertigarzneimittel auf Marihuanabasis ist, interessant werden. Wir kennen da zum Beispiel: Marihuana aus den Abgabestellen in den USA, Niederländisches Apotheken-Bedrocan Marihuana, Cannabis-Vollextrakte wie sie die THCPharm herstellt, usw. Um Ergänzungen wird gebeten!

Auch das Hanf Journal stellt sich ähnliche Fragen: Das wird Teuer: Cannabis als Medizin in Deutschland: Wer profitiert vom aktuellen Modell?.

Wir bleiben am Ball.

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