Internationale Petition zur Unterstützung des Vorschlags “Cannabis Social Club”

Wir, die Unterschreibenden, rufen alle Regierungen aller Nationen dazu auf, legale, lokale, private Cannabis Social Clubs für Erwachsene zuzulassen.

CANNABIS SOCIAL CLUBS: EINE GESUNDE OPTION (nur in englisch)

In den meisten Ländern können Erwachsene in einen Laden oder eine Bar gehen, wenn sie Alkohol kaufen oder konsumieren möchten, oder sie können ihn selber herstellen.

Es sollte für Produktion und Vertrieb von Cannabis ein System geben, dass weniger Probleme tiefere Ausgaben für die Polizei schafft. Es sollte einen Ort geben, wo Cannabis auf vernünftige Weise genossen werden kann, welcher abgesondert ist von den Jugendlichen, harten Drogen und wo die Konsumenten sicher sind.

CSCs sind Vereinigungen von Bürgern, welche eine begrenzte Menge Cannabis anbauen wollen, um ihre persönlichen Bedürfnisse legal befriedigen zu können.

Die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen eines CSC sollten während des ganzen Prozesses überwacht werden, vom Anbau bis zum Konsum. Dies würde den Gebrauch von Streckmitteln mit all deren Risiken, wie sie auf dem Schwarzmarkt verwendet werden, beenden.

Der Anbau würde gemäss den Sicherheitsvorschriften stattfinden. Dies reduzierte Probleme wie Brandgefahr oder Stromklau.

Die Mitgliedschaft in den Klubs wäre auf Erwachsene beschränkt. Damit sind diese Klubs ein Weg die Zugänglichkeit zu Cannabis für Jugendliche zu reduzieren.

Dieser Vorschlag hilft, Schäden zu begrenzen

GEWÜNSCHTE WIRKUNG: Unterstützung für den Aufruf an alle Regierungen zu erhalten, damit sie das Cannabis-Social-Club-Modell als Schadensbegrenzungsmassnahme zulassen

WIR MÜSSEN BEEINFLUSSEN!: Die Regierungen aller Länder, die europäische Kommission, die vereinten Nationen

WIE LANGE DAUERT DIE KAMPAGNE?: 9 Monate

WO UNTERSCHREIBEN?: CANNABIS SOCIAL CLUBS: EINE GESUNDE OPTION (nur in englisch)

KONTAKTADRESSE:

Legalise Cannabis Alliance
PO Box 2883,
Stoke-on-Trent,
ST4 9EE
Email: lca at lca-uk.org

DOWNLOAD DER PETITION UND UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG:



(bitte hier klicken zum download der petition)

Patientenrechte gestärkt – Freispruch trotz mehr als 900 Gramm Cannabis

DHV-Meldung, vom 20. 09. 2007
Mit einem Freispruch endete heute vor dem Berliner Landgericht ein Prozessmarathon, der bereits vor 5 Jahren begann. Damals hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Peter S. nicht nur mehr als 900 Gramm Cannabispflanzenteile und Haschisch beschlagnahmt, sondern auch seine Cannabiszucht zerstört. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin unerlaubten Besitz, Anbau und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor und forderte eine Haftstrafe.

Peter S. und sein Rechtsanwalt Lüko Becker wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und erklärten, dass der Angeklagte die Cannabispflanzen ausschließlich für die Eigentherapie nutze.

Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.
Zur Linderung der aus der Vielzahl der Erkrankungen erwachsenden Schmerzen und zur Verhinderung von Muskelkrämpfen nutze Peter S. bis zu acht Gramm Cannabis pro Tag. Dieses würde er zum Teil rauchen oder als Tee konsumieren. Einen Teil seiner Ernte habe er mit Melkfett zu einer Salbe verarbeitet, mit der Wickel gegen seine Knie- und Beinschmerzen präpariere. Außerdem mache er regelmäßig Sitzbäder für die er größere Mengen Cannabisblätter nutze.

An der grundlegenden Strafbarkeit des Anbaus und Besitzes von Cannabis ändere dies zwar nichts, jedoch sei das Verhalten des Peter S. in diesem Fall nicht rechtswidrig, weil er sich in einer Situation “rechtfertigenden Notstands” nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) befinde. Zur Behandlung der aus seinem Krankheitsbild resultierenden Schmerzen stehe ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung. Weil sein Leben ohne die illegale Cannabistherapie massiv gefährdet sei, müsse das Gericht Peter S. freisprechen.

Nachdem auch der behandelnde Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger die Einlassungen des Angeklagten und den therapeutischen Nutzen einer Behandlung mit Cannabis beim vorliegenden Krankheitsbild bestätigten, folgte das Amtsgericht Tiergarten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 der Sicht des Angeklagten und sprach ihn frei.
Die Staatsanwaltschaft erzwang daraufhin eine Berufung vor dem Landgericht. Dieses verurteilte Peter S. 2005 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.
Da die verhängte Haftstrafe höchstwahrscheinlich mit einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einhergehen würde, legte diesmal der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Mit der Revision beschäftigte sich im Jahr 2006 das Kammergericht, welches die Berufungsentscheidung des Landgerichts aufhob und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwies. Diese Kammer verwarf nach neuerlicher Prüfung die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts. Auch gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Der, durch die Staatsanwaltschaft per Revision erzwungenen, neuerlichen Überprüfung des Berufungsurteils durch das Kammergericht hielt die Begründung der Entscheidung jedoch nicht stand. Sie wurde deshalb am 25.05.2007 aufgehoben und das Berufungsverfahren erneut an das Landgericht übergeben.

Also musste eine dritte Kammer des Landgerichts über das Urteil des Amtsgerichts von 2004 befinden. Bei der heutigen Berufungsverhandlung wurde noch einmal die Krankengeschichte von Peter S. dargelegt und sein Arzt, sowie ein Sachverständiger als Zeugen gehört. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin 5 Monate Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Richter und die beiden Schöffen folgten dem Antrag jedoch nicht, sondern lehnten die Berufung ab.

Wenn die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt damit nach fast 4 Prozessjahren wieder das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Die unnötig entstandenen Mehrkosten trägt die Staatskasse.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: “Es wird Zeit, dass die Eigentherapie mit Haschisch oder Marihuana legalisiert wird. Dies muss auch für die dazu nötigen Handlungen, also Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis gelten.

Der DHV kann und wird es nicht hinnehmen, dass Patienten leiden, nur um ein längst wissenschaftlich und politisch überholtes Verbot aufrecht zu erhalten. Ich gratuliere Peter S. und seinem Rechtsanwalt Lüko Becker zu diesem Triumph gegen eine menschenverachtende Justizmaschine und wünsche allen Patienten, die noch auf ihr Urteil warten, ähnliche Erfolge.”

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