Hinter Schlössern – in Gärten, illegalisierter Hanfanbau zur Langen Nacht der Museen

Das Hanf Museum Berlin nimmt an der 23. Lange Nacht der Museen in Berlin am 30. August 2008 ab 18 Uhr teil. Unser Haus befindet sich unmittelbar zum Startpunkt der Langen Nacht, am Alexanderplatz.

Mystischer Hanfgarten hinter Schloss und Riegel
Sei es eine abgeschirmte Zimmerecke, eine unauffällige Dachkammer oder eine verschlossene Autogarage, nicht nur in Berlin und Brandenburg, in ganz Europa verstossen Menschen bewußt gegen die Gesetzgebung und kultivieren illegal Hanf. Im Jahre 2006 wurden allein in Berlin über 10tausend Verstösse gegen das Cannabisverbot registriert – weit über die Hälfte der Beroffenen waren erwachsene Menschen über 21 Jahre.

Wir beleuchten Beweggründe und Herangehensweisen, Erfolge und Mißerfolge im so genannten ‘Homegrow’- Bereich. Mit Fotos und Texten wird weniger etwaiges ‘Gärtnerglück’ dargestellt, als vielmehr die Probleme und Gefahren die unter dem Zwang der Verheimlichung unvermeidbar sind.

Ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in der Verteidigung von Cannabisfällen liegt, wird aus seinem Berufsalltag berichten und für Fragen und Diskussionen offen sein “damit niemand ‘wegen Gärten hinter Schlösser’ kommt”

Weiterhin werden im Hanfcafe Cappuchino, Hanfwaffeln und Hanfkuchen angeboten, und musikalisch begleitet wird der Abend von der Hemp Society.

Hanfparade Nachlese: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht?Urheber/in (Lizenz)
Julia Seeliger hat in ihrem Blog einen Artikel über die am kommenden Montag skurrile Anklage vor dem Amtsgericht Moabit berichtet: Steffen Geyer, Hanfparaden-Aktivist, ist angeklagt, am Tag der Hanfparade 2006 Cannabis vor dem Brandenburger Tor angebaut zu haben. In Jura-Sprache sieht das dann so aus:

Illegaler Anbau von Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 Ziffer 1 BtMG am 05.08.2006 um 11:25 Uhr auf dem Platz des 18.März

Wer Steffen bei seinem Prozess wegen des illegalen Anbaus von 10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor unterstützen will, der hat dazu am kommenden Montag, den 19.05.2008, Gelegenheit. Die Verhandlung findet im Amtsgericht Moabit statt und wird um 10:30 Uhr beginnen. Besucher/innen sind Steffen willkommen!

Weiteres dazu in ihrem Blog: 16. Mai 2008: Skurrile Anklage: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Hanfanbau zuhause kein Grund für Kündigung – AG Köln

Mietrecht- Kündigung (AG Köln, Az. 208 C 141/02)

Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere. Dieser Verstoß sei nicht so gravierend, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.

Quelle: das Rechtsforum

Der Focus vom 12. Mai 2008 schreibt dazu “Die Aufzucht von 2 Hanfpflanzen zum Eigenbedarf auf dem Balkon ist nach richterlicher Auffassung zulässig bzw. nicht zu beanstanden. Erst bei mehreren Hanfpflanzen in einer Plantage müsse der Hobbybotaniker rechtliche Konsequenzen tragen . So entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 208 C 141/02).”

Update (15.05.2008): Als eine rechtliche Bewertung lässt sich sagen, dass dieses Urteil sehr interessant ist. Das Gericht fängt an zu differenzieren. Es existieren BGH-Urteile, in denen die fristlosen Kündigung, da missbräuchliche Nutzung der Wohnung für “Grossplantagen”, als in Ordnung angesehen wurde.

Mit diesem Urteil ergibt sich eine gewisse Sicherheit für Eigenbedarfsgrower, dass sie, wenn sie erwischt werden, nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden können. Die Cannabis Social Club Bewegung begrüsst dieses Urteil.

Patientenrechte gestärkt – Freispruch trotz mehr als 900 Gramm Cannabis

DHV-Meldung, vom 20. 09. 2007
Mit einem Freispruch endete heute vor dem Berliner Landgericht ein Prozessmarathon, der bereits vor 5 Jahren begann. Damals hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Peter S. nicht nur mehr als 900 Gramm Cannabispflanzenteile und Haschisch beschlagnahmt, sondern auch seine Cannabiszucht zerstört. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin unerlaubten Besitz, Anbau und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor und forderte eine Haftstrafe.

Peter S. und sein Rechtsanwalt Lüko Becker wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und erklärten, dass der Angeklagte die Cannabispflanzen ausschließlich für die Eigentherapie nutze.

Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.
Zur Linderung der aus der Vielzahl der Erkrankungen erwachsenden Schmerzen und zur Verhinderung von Muskelkrämpfen nutze Peter S. bis zu acht Gramm Cannabis pro Tag. Dieses würde er zum Teil rauchen oder als Tee konsumieren. Einen Teil seiner Ernte habe er mit Melkfett zu einer Salbe verarbeitet, mit der Wickel gegen seine Knie- und Beinschmerzen präpariere. Außerdem mache er regelmäßig Sitzbäder für die er größere Mengen Cannabisblätter nutze.

An der grundlegenden Strafbarkeit des Anbaus und Besitzes von Cannabis ändere dies zwar nichts, jedoch sei das Verhalten des Peter S. in diesem Fall nicht rechtswidrig, weil er sich in einer Situation “rechtfertigenden Notstands” nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) befinde. Zur Behandlung der aus seinem Krankheitsbild resultierenden Schmerzen stehe ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung. Weil sein Leben ohne die illegale Cannabistherapie massiv gefährdet sei, müsse das Gericht Peter S. freisprechen.

Nachdem auch der behandelnde Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger die Einlassungen des Angeklagten und den therapeutischen Nutzen einer Behandlung mit Cannabis beim vorliegenden Krankheitsbild bestätigten, folgte das Amtsgericht Tiergarten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 der Sicht des Angeklagten und sprach ihn frei.
Die Staatsanwaltschaft erzwang daraufhin eine Berufung vor dem Landgericht. Dieses verurteilte Peter S. 2005 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.
Da die verhängte Haftstrafe höchstwahrscheinlich mit einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einhergehen würde, legte diesmal der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Mit der Revision beschäftigte sich im Jahr 2006 das Kammergericht, welches die Berufungsentscheidung des Landgerichts aufhob und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwies. Diese Kammer verwarf nach neuerlicher Prüfung die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts. Auch gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Der, durch die Staatsanwaltschaft per Revision erzwungenen, neuerlichen Überprüfung des Berufungsurteils durch das Kammergericht hielt die Begründung der Entscheidung jedoch nicht stand. Sie wurde deshalb am 25.05.2007 aufgehoben und das Berufungsverfahren erneut an das Landgericht übergeben.

Also musste eine dritte Kammer des Landgerichts über das Urteil des Amtsgerichts von 2004 befinden. Bei der heutigen Berufungsverhandlung wurde noch einmal die Krankengeschichte von Peter S. dargelegt und sein Arzt, sowie ein Sachverständiger als Zeugen gehört. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin 5 Monate Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Richter und die beiden Schöffen folgten dem Antrag jedoch nicht, sondern lehnten die Berufung ab.

Wenn die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt damit nach fast 4 Prozessjahren wieder das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Die unnötig entstandenen Mehrkosten trägt die Staatskasse.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: “Es wird Zeit, dass die Eigentherapie mit Haschisch oder Marihuana legalisiert wird. Dies muss auch für die dazu nötigen Handlungen, also Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis gelten.

Der DHV kann und wird es nicht hinnehmen, dass Patienten leiden, nur um ein längst wissenschaftlich und politisch überholtes Verbot aufrecht zu erhalten. Ich gratuliere Peter S. und seinem Rechtsanwalt Lüko Becker zu diesem Triumph gegen eine menschenverachtende Justizmaschine und wünsche allen Patienten, die noch auf ihr Urteil warten, ähnliche Erfolge.”

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Cannabis Social Club Berlin

In Spanien hat sich ein sehr interessantes Model zur legalen Cannabisnutzung entwickelt. Die obersten Gerichtshöfe von Katalonien und vom Baskenland haben das Model der gemeinnützigen Cannabis Clubs bestätigt.

Erwachsene Patienten und Konsumenten der Cannabispflanze haben einen gemeinnützigen Verein gegründet. Dieser Verein ermöglicht und unterstützt den Eigenanbau der Cannabispflanze. Er berät die Mitglieder über die medizinische Wirkung und er ermöglicht und unterstützt den eigenen Anbau zur Selbstversorgung. Das Mitglied zahlt einen Beitrag der die Kosten des Anbaus deckt und hat danach das Recht einen Anteil der Ernte zu Selbstkosten zu beziehen. Das Mitglied ist namentlich bekannt und geht die Selbstverpflichtung ein das Cannabis nur selbst zu verwenden.