Die Linke für Cannabis Social Clubs

Heute aus dem Bundestag, Abteilung Gesundheit/Antrag (2.10.2011):

Die gesamten Reden zu den Cannabis Social Clubs sind nun online:
Steno-Protokoll; Nach „Tagesordnungspunkt 28“ suchen!

Berlin: (hib/AMR) Die Fraktion Die Linke setzt sich für den legalen Cannabiskonsum in sogenannten Cannabis-Clubs ein. In einem entsprechenden Antrag (17/7196) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch legalisiert. Während der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.
Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Grundlage für die von der Fraktion vorgeschlagenen Cannabis-Clubs. Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.

Ferner dürften Cannabisprodukte nicht beworben werden – ihr Konsum unterläge dem Nichtrauchergesetz. Für den Straßenverkehr sei eine wissenschaftlich begründete THC-Höchstgrenze im Blut einzuführen.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass eine Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol oder Nikotin kaum über die Schädlichkeit begründet werden kann. Während bis heute keine Todesfälle durch übermäßigen Cannabiskonsum bekannt seien, würden in Deutschland 2,5 Millionen Menschen als alkoholabhängig gelten, jährlich 75.000 an den direkten oder indirekten Folgen von Alkoholmissbrauch sterben.

Bei einer langfristigen Legalisierung von Cannabis sei zwar vor allem auf mögliche psychische Schädigungen von Heranwachsenden zu achten – Abhängigkeit könne jedoch nur durch eine frühzeitige Aufklärungsarbeit (z.B. in Schule und Medien) wirksam verhindert werden. Nach Ansicht der Abgeordneten beruht die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte „sozialschädliche Wirkung“ des Cannabiskonsums eher auf dessen Illegalisierung selbst.

Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an

Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN (PDF) nach einer „Festschreibung“ der sogenannten „geringen Menge“, nach dem Motto: „Strafe muss sein, weil das ja klar ist“. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.

Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.

„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.

Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.

Weiterhin strebt die Bundesregierung eine Legalisierung des Eigenanbaus „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.

Quelle: Deutscher Hanfverband: Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage der LINKEN, 24.3.2011

Update

Die Darstellung, dass der Cannabisanbau weiterhin Strafbar sei, ist so wichtig, dass dafür eine eigene Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Nun sind PM’s nicht so selten, aber genau diese Antwort – neben den vielen anderen – herauszustellen, ist eine kleine, aber sichtbare Einschüchterungstaktik.

Große Anfrage zu Cannabis in Niedersachsen

Eine „Große Anfrage“ zu Cannabis in Niedersachsen hat der Abgeordnete Victor Perli an den Landtag gestellt. Ausgehend von diversen Studien der letzten Jahre wird in dieser die Kernfrage aufgeworfen, ob die Cannabisprohibition noch zeitgemäß ist. In diesem Rahmen werden verschiedene Aspekte wie z.B. Kriminalität, Gefahren durch Streckmittel und der medizinische Nutzen beleuchtet und der Landesregierung entsprechende Fragen gestellt. Mit über 100 Fragen ist die Anfrage mit Sicherheit eine der umfangreichsten, die in Deutschland zu dem Thema je eingereicht wurde.