Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an

Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN (PDF) nach einer „Festschreibung“ der sogenannten „geringen Menge“, nach dem Motto: „Strafe muss sein, weil das ja klar ist“. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.

Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.

„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.

Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.

Weiterhin strebt die Bundesregierung eine Legalisierung des Eigenanbaus „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.

Quelle: Deutscher Hanfverband: Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage der LINKEN, 24.3.2011

Update

Die Darstellung, dass der Cannabisanbau weiterhin Strafbar sei, ist so wichtig, dass dafür eine eigene Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Nun sind PM’s nicht so selten, aber genau diese Antwort – neben den vielen anderen – herauszustellen, ist eine kleine, aber sichtbare Einschüchterungstaktik.

Abgeordnetenwatch und Cannabis Social Clubs

Zur Zeit läuft auf Abgeordnetenwatch.de eine Anfrage an die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing welche die Cannabis Social Clubs betrifft. Zur Zeit sind dort 10 interessierte Personen verzeichnet. Wenn dich das Thema der Cannabisanbau Vereine interessiert – setze dich mit auf die Interessiertenliste bei Abgeordnetenwatch. Um so mehr dabei mitmachen, um so eher zeigen wir den Politikern was wir von ihnen wollen!

Sehr geehrte Frau Bätzing,

sie haben am 24.2.2009 Herrn Rehan geantwortet, dass Sie zustimmen, dass dem illegalen Drogenhandel die Existenzgrundlage entzogen werden muss, um gesundheitliche und soziale Schäden zu vermeiden.

Dieser Meinung bin ich auch. Ein illegaler Handel findet per Definition nur in einem Schwarzmarkt statt.

Bitte berichtigen Sie mich, es müsste in Ihrem Interesse liegen, möglichst viele Menschen von dem Schwarzmarkt fern zu bekommen?

Während der UN-Suchtstoffkommission Sitzung diesen Jahres hat u.a. Deutschland die sog. Schadensminderung („Harm Reduction“) in die Anhänge zu den internationalen Vereinbarungen gefordert.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Thema Cannabis kommen.

Wenn Sie mir zu den oberen Punkten zustimmen können, wäre es nicht in Ihrem Interesse, ein Modell zu finden, um die Menschen zu erreichen, die bislang nur schwer zu erreichen sind?

Ich möchte an dieser Stelle das Modell des Cannabis Social Clubs empfehlen.

„Ein Cannabis Social Club ermöglicht erwachsenen Patienten und Konsumenten der Cannabispflanze, die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, einen gemeinnützigen Verein zu schaffen.

Dieser Verein ermöglicht und unterstützt den Anbau der Cannabispflanze für den Eigenbedarf. Damit werden die Mitglieder aus dem Schwarzmarkt geholt und dort eine Nachfragereduzierung erwirkt.

Der Verein berät die Mitglieder über Wirkungen, Nebenwirkungen, die medizinische Wirkung und er ermöglicht und unterstützt den eigenen Anbau zur Selbstversorgung.“

In diesem Zusammenhang, weitere Fragen:

1) Ist ein solches Modell für Sie denkbar?

2) Welche Modifikationen und/oder Vorraussetzungen müssen gegeben sein?

3a) Müsste ein solcher Verein per juristischer Definition eine Ausnahmegenehmigung für dem Umgang mit BTM benötigen?

3b) Liegt das Problem auch bei einer sog. „geringen Menge“ vor?

3c) Liegt das Problem auch bei einer sog. „geringen Menge“ zum unmittelbaren Konsum vor?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Wir sind gespannt und Berichten!

Quelle der Anfrage ist die Hanfplantage.

Update:

Die Anfrage auf Abgeordnetenwatch zu Cannabis Social Clubs hat zur Zeit über 3800 Mitzeichnungen! Einiges – Respekt!