Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an

Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN (PDF) nach einer „Festschreibung“ der sogenannten „geringen Menge“, nach dem Motto: „Strafe muss sein, weil das ja klar ist“. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.

Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.

„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.

Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.

Weiterhin strebt die Bundesregierung eine Legalisierung des Eigenanbaus „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.

Quelle: Deutscher Hanfverband: Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage der LINKEN, 24.3.2011

Update

Die Darstellung, dass der Cannabisanbau weiterhin Strafbar sei, ist so wichtig, dass dafür eine eigene Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Nun sind PM’s nicht so selten, aber genau diese Antwort – neben den vielen anderen – herauszustellen, ist eine kleine, aber sichtbare Einschüchterungstaktik.

Cannabis-Verbot gestoppt?

So schreibt die Süddeutsche Zeitung am 22.1.2011: Cannabis-Verbot gestoppt:

Köln – Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Kranke haben die Befürworter einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar, dass schwer kranken Menschen der Anbau von Cannabis zu Linderung ihrer Beschwerden nicht pauschal untersagt werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigen-Anbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss nun neu über den Antrag entscheiden. Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. (Az. 7 K 3889/09) dpa

So hätte die Entscheidung der Behörde (Bfarm), dass eine Anbauerlaubnis gegen internationale Verträge verstosse sowie dass der Anbaubereich nicht genügend geschützt sei, nicht das Gewicht um die Erlaubnis zu versagen:

Grafik zum Sicherheitsmodell der Bfarm zum Cannabis Anbau

Das Verwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädigt. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen sind. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt hat, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schadet.

via Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin

Update

Die Bundesregierung, in der Rolle des Bundesministerium für Gesundheit, hat Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht und das bedeutet durchaus zwei weitere Jahre Schmerzen und Pein für die betroffene kranke Person, bis was passiert.

Auf Teneriffa eröffnet ein Cannabis Social Club „Lebensqualität“

Übersichtskarte der Kanaren und Teneriffa von WikipediaWie ACN am 21. April 2010 meldete hat der Verein für das Studium und die Standardisierung von Cannabis (Cannarias) bekannt gegeben, auf Teneriffa einen sogenannten Cannabis Social Club mit dem Namen „Lebensqualität“ zu eröffnen, nachdem er bereits Gruppen in Gran Canaria geschult hatte.

Der Vorstehende des Vereins erinnert daran, dass des diese Clubs nur auf eine bestimmte Art und Weise gibt „die mit den Gesetzen unseres Landes übereinstimmen“. „Es geht um Qualität, eine gemeinsame Produktion bei dem Anbau und natürlich die „Trennung der Märkte“, abgenabelt vom Schwarzmarkt – zur Deckung des Eigenbedarfs.

Der Konsumentenverein „Lebensqualität“ wird Platz für Patienten bieten, die Cannabis zur Linderung ihrer Krankheiten oder Nebenwirkungen der Behandlung nutzen genauso wie für Personen, die es nur zu Entspannungszwecken nutzen.

Wie schon oben erläutert, sind diese Art von Betrieben vom Staat kontrolliert und verschiedene Studien dazu legen nahe, dass die kollektiven Kulturen positiv auf die Konsumenten wirken und somit alle Urteile zu Gunsten der Vereine ausfallen.

Auf den Kanaren gibt es schon weitere Hanfanbauvereine. So arbeitet auf Gran Canaria ein Club mit über 60 Mitgliedern.

Mexiko: Erster nicht-kommerzieller Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Das Gesundheitsministerium von New Medixko hat dem ersten nicht-kommerziellen Anbau von medizinischem Cannabis für das „Medical Cannabis Programm“ zugestimmt. Nichtkommerzielle Vereinigungen ist es erlaubt, bis zu 95 ausgewachsene Pflanzen, sowie Sämlinge sowie das Zubehör zu besitzt. Das Medizinische Hanf muss den Ansprüchen der Patienten in dem Programm entsprechen.

„Wir sind sehr erfreut, die letzte und schwierigste Phase in unserem Programm gemeistert zu haben. Patienten in New Mexiko, die unter chronischen Krankheitsbildern leiden, haben jetzt einen Staatlich geregelten, legalen, Zugang zu medinischem Cannabis bekommen.“, sagte Gesundheitsminister Alfredo Vigil.
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Cannabis Social Club Berlin

In Spanien hat sich ein sehr interessantes Model zur legalen Cannabisnutzung entwickelt. Die obersten Gerichtshöfe von Katalonien und vom Baskenland haben das Model der gemeinnützigen Cannabis Clubs bestätigt.

Erwachsene Patienten und Konsumenten der Cannabispflanze haben einen gemeinnützigen Verein gegründet. Dieser Verein ermöglicht und unterstützt den Eigenanbau der Cannabispflanze. Er berät die Mitglieder über die medizinische Wirkung und er ermöglicht und unterstützt den eigenen Anbau zur Selbstversorgung. Das Mitglied zahlt einen Beitrag der die Kosten des Anbaus deckt und hat danach das Recht einen Anteil der Ernte zu Selbstkosten zu beziehen. Das Mitglied ist namentlich bekannt und geht die Selbstverpflichtung ein das Cannabis nur selbst zu verwenden.