Hanfjournal: Reges Nachfragen wg. Cannabis Social Clubs

Das Hanf Journal berichtet über die Anfrage auf Abgeordnetenwatch zu Cannabis Anbau Vereinen: Was ihnen besonders auffällt: Bei den meisten Fragen sind es durchschnittlich zwischen fünf und zehn Mitleser, bei oft angeklickten Fragen werden es selten mehr als 100. Die Anfrage nach Cannabis Social Clubs sei ein „einsamer Rekord“ – es warten bis zum heutigen Tage mehr als 4000 BürgerInnen auf eine Antwort.

Hanfparade Nachlese: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht?Urheber/in (Lizenz)
Julia Seeliger hat in ihrem Blog einen Artikel über die am kommenden Montag skurrile Anklage vor dem Amtsgericht Moabit berichtet: Steffen Geyer, Hanfparaden-Aktivist, ist angeklagt, am Tag der Hanfparade 2006 Cannabis vor dem Brandenburger Tor angebaut zu haben. In Jura-Sprache sieht das dann so aus:

Illegaler Anbau von Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 Ziffer 1 BtMG am 05.08.2006 um 11:25 Uhr auf dem Platz des 18.März

Wer Steffen bei seinem Prozess wegen des illegalen Anbaus von 10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor unterstützen will, der hat dazu am kommenden Montag, den 19.05.2008, Gelegenheit. Die Verhandlung findet im Amtsgericht Moabit statt und wird um 10:30 Uhr beginnen. Besucher/innen sind Steffen willkommen!

Weiteres dazu in ihrem Blog: 16. Mai 2008: Skurrile Anklage: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Hanfanbau zuhause kein Grund für Kündigung – AG Köln

Mietrecht- Kündigung (AG Köln, Az. 208 C 141/02)

Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere. Dieser Verstoß sei nicht so gravierend, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.

Quelle: das Rechtsforum

Der Focus vom 12. Mai 2008 schreibt dazu “Die Aufzucht von 2 Hanfpflanzen zum Eigenbedarf auf dem Balkon ist nach richterlicher Auffassung zulässig bzw. nicht zu beanstanden. Erst bei mehreren Hanfpflanzen in einer Plantage müsse der Hobbybotaniker rechtliche Konsequenzen tragen . So entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 208 C 141/02).”

Update (15.05.2008): Als eine rechtliche Bewertung lässt sich sagen, dass dieses Urteil sehr interessant ist. Das Gericht fängt an zu differenzieren. Es existieren BGH-Urteile, in denen die fristlosen Kündigung, da missbräuchliche Nutzung der Wohnung für “Grossplantagen”, als in Ordnung angesehen wurde.

Mit diesem Urteil ergibt sich eine gewisse Sicherheit für Eigenbedarfsgrower, dass sie, wenn sie erwischt werden, nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden können. Die Cannabis Social Club Bewegung begrüsst dieses Urteil.

Stromverbrauch verrät Cannabis-Züchtern

Hohe Energierechnungen bescheren Polizeibesuch: Die Polizei arbeitet in British Columbia mit Stromversorgern zusammen.

Die Indooraufzucht ist energieaufwändig. Wer in der westkanadischen Stadt Surrey eine hohe Stromrechnung hat, steht unter Verdacht. Denn seit die lokalen Behörden in Erfahrung brachten, dass für den Anbau von Cannabis viel Energie nötig ist, studieren sie die Rechnungen des Energieversorgers BC Hydro besonders aufmerksam. Das ist ihnen seit 2006 gesetzlich erlaubt. Ein Cannabis-Züchter gibt monatlich etwa dreimal soviel Geld für seinen Strom aus wie ein Durchschnittshaushalt, denn der Anbau des Rauschmittels frisst Energie: Die Pflanzen gedeihen nur unter der Wärme von 1.000-Watt-Energielampen, die 18 Stunden am Tag laufen müssen.

Hanfzucht feuergefährlich

Stromkunden mit verdächtig hohen Verbrauch bekommen seit dem vergangenen Jahr Besuch – von einem fünfköpfigen Inspektorenteam, zu dem ein Feuerwehrmann, ein Elektriker, ein Verwaltungsmitarbeiter und zwei Polizisten gehören. “Wir inspizieren zwischen 70 und 80 Häuser im Monat”, sagt Len Garis, der Feuerwehrchef von Surrey. Die Inspektoren prüfen zunächst, ob die Starkstromleitung gut isoliert ist und der Hauptschalter funktioniert. Bei der großen Mehrheit der besuchten Haushalte werden Probleme gefunden. Dann wird die Versorgung unterbrochen und kann nicht ohne Reparaturarbeiten wieder aufgenommen werden. Nach Angaben der Stadt ist die Brandgefahr im Haus eines Hanfzüchters 24 mal so hoch wie in einem Durchschnittshaushalt.

Inspektionen angekündigt

Die Aktivitäten gelten mitnichten der Kriminalitätsbekämpfung, sondern sollen die Sicherheit der Bürger gewährleisten, wie Rathaus-Mitarbeiter Joel Giebelhaus betont. Doch die Sicherheitsmaßnahme hat einen für die Behörden angenehmen Nebeneffekt: Seit Beginn der Inspektionen ist der private Anbau von Cannabis in Surrey und 14 weiteren Städten in British Columbia um 65 Prozent gesunken. Und das obwohl die Inspektoren bei ihren Einsätzen bisher kaum Pflanzen zu Gesicht bekommen haben: Das Gesetz verpflichtet die Teams dazu, ihren Besuch 48 Stunden vorher anzukündigen – genug Zeit, um verdächtige Spuren zu verwischen.

Einsatz von Sparlampen

Ohne weiteres wollen sich die Hanfkonsumenten in British Columbia nicht geschlagen geben: Die Züchter würden über kurz oder lang neue, energiesparende Methoden für den Anbau entwickeln, ist Marc Emery von der “BC Marihuana Party” überzeugt. Seine Organisation setzt sich für die Legalisierung von Haschprodukten ein. Im Fachhandel für Hydrokultur gebe es schon heute Lampen an, die 80 Prozent weniger Strom verbrauchen, sagt Emery. Damit hätten es die Hanfpflanzen auch ohne Energiefresser künftig gemütlich warm.

Artikel vom 15.11.2007, 08:56 | apa | cmw

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