Hanfjournal: Reges Nachfragen wg. Cannabis Social Clubs

Das Hanf Journal berichtet über die Anfrage auf Abgeordnetenwatch zu Cannabis Anbau Vereinen: Was ihnen besonders auffällt: Bei den meisten Fragen sind es durchschnittlich zwischen fünf und zehn Mitleser, bei oft angeklickten Fragen werden es selten mehr als 100. Die Anfrage nach Cannabis Social Clubs sei ein „einsamer Rekord“ – es warten bis zum heutigen Tage mehr als 4000 BürgerInnen auf eine Antwort.

Hanfparade Nachlese: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Hanfparade Nutzhanf Brandenburger Tor
Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht?Urheber/in (Lizenz)
Julia Seeliger hat in ihrem Blog einen Artikel über die am kommenden Montag skurrile Anklage vor dem Amtsgericht Moabit berichtet: Steffen Geyer, Hanfparaden-Aktivist, ist angeklagt, am Tag der Hanfparade 2006 Cannabis vor dem Brandenburger Tor angebaut zu haben. In Jura-Sprache sieht das dann so aus:

Illegaler Anbau von Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 Ziffer 1 BtMG am 05.08.2006 um 11:25 Uhr auf dem Platz des 18.März

Wer Steffen bei seinem Prozess wegen des illegalen Anbaus von 10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor unterstützen will, der hat dazu am kommenden Montag, den 19.05.2008, Gelegenheit. Die Verhandlung findet im Amtsgericht Moabit statt und wird um 10:30 Uhr beginnen. Besucher/innen sind Steffen willkommen!

Weiteres dazu in ihrem Blog: 16. Mai 2008: Skurrile Anklage: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Hanfanbau zuhause kein Grund für Kündigung – AG Köln

Mietrecht- Kündigung (AG Köln, Az. 208 C 141/02)

Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere. Dieser Verstoß sei nicht so gravierend, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.

Quelle: das Rechtsforum

Der Focus vom 12. Mai 2008 schreibt dazu “Die Aufzucht von 2 Hanfpflanzen zum Eigenbedarf auf dem Balkon ist nach richterlicher Auffassung zulässig bzw. nicht zu beanstanden. Erst bei mehreren Hanfpflanzen in einer Plantage müsse der Hobbybotaniker rechtliche Konsequenzen tragen . So entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 208 C 141/02).”

Update (15.05.2008): Als eine rechtliche Bewertung lässt sich sagen, dass dieses Urteil sehr interessant ist. Das Gericht fängt an zu differenzieren. Es existieren BGH-Urteile, in denen die fristlosen Kündigung, da missbräuchliche Nutzung der Wohnung für “Grossplantagen”, als in Ordnung angesehen wurde.

Mit diesem Urteil ergibt sich eine gewisse Sicherheit für Eigenbedarfsgrower, dass sie, wenn sie erwischt werden, nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden können. Die Cannabis Social Club Bewegung begrüsst dieses Urteil.

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