Cannabisverbot erneut vor dem Bundesverfassungsgericht – Kläger will Cannabis anbauen

(DHV-Newsletter Februar) Der Frankfurter Anwalt Dr. Leo Teuter hat im Auftrag eines Mandanten aus Mainhausen (Offenbachkreis) am 02.01.2007 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, deren Ziel es ist, seinem Mandanten den legalen Anbau von bis zu 20 Cannabispflanzen zum Zwecke der Genussmittelgewinnung zu ermöglichen.

Einen Antrag auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwartungsgemäß abgelehnt. Nach erfolglosen Versuchen, einen positiven Entscheid vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu erzwingen, bleibt nun nur noch der Weg vor das höchste deutsche Gericht.

Der eingereichte Antrag “dient der Stärkung und Stabilisierung der Normakzeptanz und der Normtreue der Bevölkerung. Er dient außerdem der Reduzierung der Kosten der Strafverfolgung und des Justizwesens, der Reduzierung von Kriminalität und Kriminalitätsangst und nicht zuletzt der Verbesserung der Volksgesundheit und damit einer Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen.”

Interessant ist vor allem die Begründung des Antrags. In den gut zehn Seiten wird ein geschickter Bogen von den bisherigen Cannabisentscheidungen des Gerichts, über den wissenschaftlichen Stand der Gefährlichkeit von Cannabiskonsum, bis hin zu den Auswirkungen einer Legalisierung geschlagen.

Die Erfolgsaussichten der Klage lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Auch eine Nichtzulassung durch das BVerfG scheint möglich.

Der DHV wird sich im Februar mit dem Anwalt in Verbindung setzten und die Klage durch Berichterstattung und Sachverstand unterstützen.

Mehr zum Thema:

Auf den Webseiten des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.: Verfassungsbeschwerde “Cannabis-Anbau” vom 02.01.2007

Hanfjournal analysiert Brix – Das Ergebnis zieht die Schuhe aus!

Liebe LeserInnen und Leser, sehr geehrte Frau Bätzing!

Wie versprochen haben wir Brix plus (Hanfjournal 10/2006) von Michael Knodt einer befreundeten Biologin, der ein Massenspektrometer zur Verfügung steht, untersuchen lassen. Das Ergebnis hat uns gelinde gesagt die Schuhe ausgezogen, wir sind aus den Latschen gekippt. Neben den schon erwarteten Glukoseverbindungen, also Zucker und Hormonen, befand sich tatsächlich ein flüssiges Polymer darin.

Also Flüssigplastik, das an der Luft aushärtet. Ähnlich wie farbloses Acryl, das zum Fugenverschließen verwendet wird.
Genauer unter dem Mikroskop betrachtet, sind einige dieser Plastikstückchen milchig, einige klar, genau wie bei Trichomen
der Hanfpflanze. Der Zucker macht sie klebrig. Das Einzige, das zur Perfektion fehlt, sind die Trichomstiele, die Kristalle sitzen direkt auf dem Blüten. So etwas ist jedoch nur von absoluten „Fachleuten” zu erkennen. Für den Durchschnittskonsumenten sieht verbrixtes Gras genau aus wie hochwertiges Indoor-Cannabis.

Natürlich ist so etwas eine Riesensauerei und stellt, nach Mehl, Sand und Talkum, den bisher wohl gefährlichsten Angriff auf die Gesundheit europäischer Hanf-KonsumentInnen dar. Da es sich aber um ein Schwarzmarkt-Produkt handelt, hilft Meckern nicht viel. Außer den gepanschten Hanf zu boykottieren, haben wir Kiffer keine Möglichkeit, unseren Unmut darüber zu äußern oder gar Verkäufer und Produzenten zur Rechenschaft zu ziehen.

Es wäre Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums, genauer gesagt der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing, hier
einzuschreiten. Cannabis-KonsumentInnen muss endlich die Möglichkeit gegeben werden, ihre Rauchware auf eventuelle
Verunreinigungen untersuchen lassen zu können, legal und anonym.

Hier geht es nämlich nicht um die Frage einer Hanf-Legalisierung, sondern langfristig ganz einfach um die Gesundheit von ein paar Millionen Hanf-RaucherInnen.

Natürlich wird die ganze Problematik wieder einmal komplett ignoriert, Teile der großen Koalition fantasieren lieber über eine angebliche intensivere Cannabis-Prävention, die vom gesparten Geld des abgesetzten Heroin-Projekts finanziert werden soll.

Prima Idee: Lassen wir die Junkies doch wieder sterben oder wenigstens verelenden und verbraten die Kohle, um mündige Bürger zu bevormunden. Und unsere Drogenbeauftragte macht, nach anfänglich zartem Aufmucken, was sie seit Amtsantritt am liebsten tut: Sie hält sich bedeckt und schweigt. Bei der CDU heißt Prävention de facto nichts anderes als Konsumentenverfolgung wie die letzten zehn Jahre bewiesen haben.

Aus dem Vorwort vom Hanf Journal 12/06 Weiter geht es in der Hanf Journal Ausgabe 12/06

Cannabis Social Club Berlin

In Spanien hat sich ein sehr interessantes Model zur legalen Cannabisnutzung entwickelt. Die obersten Gerichtshöfe von Katalonien und vom Baskenland haben das Model der gemeinnützigen Cannabis Clubs bestätigt.

Erwachsene Patienten und Konsumenten der Cannabispflanze haben einen gemeinnützigen Verein gegründet. Dieser Verein ermöglicht und unterstützt den Eigenanbau der Cannabispflanze. Er berät die Mitglieder über die medizinische Wirkung und er ermöglicht und unterstützt den eigenen Anbau zur Selbstversorgung. Das Mitglied zahlt einen Beitrag der die Kosten des Anbaus deckt und hat danach das Recht einen Anteil der Ernte zu Selbstkosten zu beziehen. Das Mitglied ist namentlich bekannt und geht die Selbstverpflichtung ein das Cannabis nur selbst zu verwenden.

1 5 6 7