Italien: Höchstes Gericht erlaubt Cannabisanbau auf Terrassen und Balkonen

Das höchste Gericht von Italien hat am Dienstag geurteilt, dass Bürger Marihuana auf ihren Balkonen oder Terrassen anbauen dürfen. Eine solche Menge „könne keinen Schaden erzeugen“, sagte der Kassationshof.

Mit diesem Spruch hat des höchste Gericht eine Berufung von Strafverfolgern abgewehrt, die den Freispruch eines 23-jährigen wegen einer Cannabispflanze, welcher er in einer kleinen Vase auf seinem Balkon stehen hatte, kippen wollten. Die Pflanze hätte das Potential zu 16mg der „Marihuanadroge“ gehabt.

Das Urteil vom Dienstag ist ein neues Kapitel für den Kassationshof, bei dem vorherige Vergehen wegen Kultivierung immer eine Bestrafung nach zogen, selbst für geringe Mengen.

Das Gericht hat eine Wende im Jahre 2009 erzielt, als es sagte, dass es in Ordnung wäre, Marihuana anzubauen, solange es nicht groß genug werde um als Droge geernte zu werden. Weiterhin orderte es die Polizei an, nur einzuschreiten wenn es eine konkrete Bedrohung gäbe.

Werden wir hierzulande auch auf ein Gerichtsurteil hinarbeiten müssen oder geht auch auch nur mit Vernunft?

via Beckley Foundation, Ansa

Interview mit den Eastside-Growers: Handeln, nicht quatschen

Handeln, nicht quatschen
Interview: KIMO

In Spanien gibt es seit einiger Zeit so genannte Cannabis Social Clubs, deren Mitglieder in einer Art Kollektiv legal Cannabis für den eigenen Bedarf und ohne kommerziellen Hintergrund anbauen dürfen. In Deutschland werden Hanfbauern, die lediglich für den eigenen Bedarf anbauen, immer noch wie Dealer bestraft, da selbst eine Pflanze oft mehr als die „Nicht Geringe Menge“ von 7,5 Gramm THC enthält.

Die repressive Gesetzeslage hindert jedoch immer weniger Menschen daran, ihr Gras allein schon aus gesundheitlichen Gründen selbst anzubauen. Die meisten machen das still und heimlich in ihrem Kämmerlein. Nicht so die Eastside Growers.

Dieser, nennen wir ihn mal „nicht registrierter Verein“, ist mit der derzeitigen Drogenpolitik überhaupt nicht zufrieden und hat sich entschieden zu handeln: Die Mitglieder bauen Gras nach dem Vorbild der spanischen Cannabis Social Clubs im Kollektiv an, kein Gramm gelangt in den Verkauf. Anders als Spanien jedoch (noch) anonym. Wir hatten die Gelegenheit, einem Gründungsmitglied in einem Interview per e-mail ein paar Fragen stellen zu können:
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Cannabis-Verbot gestoppt?

So schreibt die Süddeutsche Zeitung am 22.1.2011: Cannabis-Verbot gestoppt:

Köln – Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Kranke haben die Befürworter einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar, dass schwer kranken Menschen der Anbau von Cannabis zu Linderung ihrer Beschwerden nicht pauschal untersagt werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigen-Anbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss nun neu über den Antrag entscheiden. Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. (Az. 7 K 3889/09) dpa

So hätte die Entscheidung der Behörde (Bfarm), dass eine Anbauerlaubnis gegen internationale Verträge verstosse sowie dass der Anbaubereich nicht genügend geschützt sei, nicht das Gewicht um die Erlaubnis zu versagen:

Grafik zum Sicherheitsmodell der Bfarm zum Cannabis Anbau

Das Verwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädigt. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen sind. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt hat, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schadet.

via Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin

Update

Die Bundesregierung, in der Rolle des Bundesministerium für Gesundheit, hat Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht und das bedeutet durchaus zwei weitere Jahre Schmerzen und Pein für die betroffene kranke Person, bis was passiert.

Mexiko: Erster nicht-kommerzieller Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Das Gesundheitsministerium von New Medixko hat dem ersten nicht-kommerziellen Anbau von medizinischem Cannabis für das „Medical Cannabis Programm“ zugestimmt. Nichtkommerzielle Vereinigungen ist es erlaubt, bis zu 95 ausgewachsene Pflanzen, sowie Sämlinge sowie das Zubehör zu besitzt. Das Medizinische Hanf muss den Ansprüchen der Patienten in dem Programm entsprechen.

„Wir sind sehr erfreut, die letzte und schwierigste Phase in unserem Programm gemeistert zu haben. Patienten in New Mexiko, die unter chronischen Krankheitsbildern leiden, haben jetzt einen Staatlich geregelten, legalen, Zugang zu medinischem Cannabis bekommen.“, sagte Gesundheitsminister Alfredo Vigil.
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