Cannabis Social Clubs auf der Hanfparade 2007

Die Cannabis Social Clubs sind auf der diesjährigen Hanfparade, die am 25. August 2007 in Berlin auf dem Alexanderplatz stattfinden wird, dabei! Los geht es am Fernsehturm um 13 Uhr! Weiteres zur Hanfparade auf www.hanfparade.de. Weiterhin möchten wir dich auf folgendes Hinweisen: Es ist nicht sinnvoll vor den Beamten die schöne Bong rauszuholen, oder zu Kiffen, oder überhaupt BtM dabei zu haben. Du möchtest bestimmt keine Hausdurchsuchung!

Im Notfall ist der Strafrechtliche Verteidiger auf der Nummer 0172-XXXX für dich erreichbar, weitere Tipps findest du auf den Webseiten des Grüne Hilfe Netzwerkes.

DHV-Protestmailer: Gestrecktes Gras – Fordert Eingreifen von Schmidt!

Wir machen die Gesundheitsministerin auf die Ignoranz der Drogenbeauftragten aufmerksam und fordern sie auf, sich selbst mit der Gefahr durch verunreinigtes Cannabis zu befassen.
Protestmailer Nr. 11

Liebe Hanffreunde!

Im neuen DHV- Protestmailer geht es wieder um gestrecktes Gras; diesmal nehmen wir die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ins Visier.

Denn obwohl die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing mit unserer letzten Aktion über 800 Emails erhalten hat, hat sie es bis jetzt nicht für nötig gehalten, den Absendern zu antworten oder sich ernsthaft mit dem Thema zu befassen.

Wir meinen, das geht so nicht! Bätzing ist die erste, die sich der Diskussion im Rahmen unseres Protestmailers vollständig entzieht. Darauf wollen wir ihre Vorgesetzte aufmerksam machen.

Bätzing steckt zwar den Kopf in den Sand, dennoch ist seit dem Beginn der Aktion viel passiert. Einige Medien haben über die Sauerei mit dem Gras berichtet und der DHV hat an diversen Stellen nachgehakt. Sogar eine Kleine Anfrage im Bundestag konnten wir initiieren. Die Antwort der Bundesregierung darauf war allerdings vollkommen lächerlich. Man wisse offiziell nichts von gestrecktem Gras und außerdem spiele das keine Rolle, weil Cannabis sowieso gefährlich sei und nicht konsumiert werden sollte.

Dass Schmidts Mitarbeiter so einen Blödsinn verfassen, wollen wir nicht hinnehmen und fordern die Ministerin jetzt auf, sich selbst mit dem Thema zu befassen!

Hanfige Grüße euer DHV-Team

Konsumenten-Klubs: Europäisches Modell für die Eindämmung des Cannabis-Marktes

Wie geht es mit der Legalisierung / Regulierung des Cannabis in Europa weiter? Ein Modell wäre, auf die Straffreiheit von Eigenanbau und -Handel hinzuwirken und sogenannte “Konsumenten-Klubs” zu etablieren.

Ich bin überzeugt, dass der einzige Weg zu einem normalisierten Status für Cannabis darin liegt, gemeinsam ein generelles Praxismodell für die Zukunft zu erarbeiten. Durch das momentan in der Welt herrschende moralische Klima wird es wahrscheinlich weitere 10 Jahre dauern, bis sich eine offizielle Debatte um „Legalisierung“ oder „Regulierung“ in unserem Sinne entwickelt. Wenn dieser Moment eintrifft, müssen wir ein funktionierendes Konzept parat haben. Nur so ist es möglich, unsere Vorstellungen in die politische Diskussion einzubringen und zu verhindern, dass andere Modelle wie Staatsmonopol oder Pharmazie in die Lücke springen.

Im Gegensatz zur Vorstellung vieler Leute, bedarf es eigentlich gar nicht so vieler Änderungen, um unser gutes Kraut zu legalisieren / normalisieren / regulieren. Doch um dies zu erreichen, benötigen wir eine breite Zustimmung. Beide, Prohibitionisten und Anti-Prohibitionisten, müssen einverstanden sein. Und die Voraussetzung dafür ist, dass wir dieselbe Sprache sprechen.

Damit Cannabis wie andere vergleichbare Produkte behandelt werden kann, ist es konsequenterweise klar, dass auch die entsprechenden gesundheitlichen Auflagen gewahrt sein müssen. Es versteht sich von selbst, dass in einer Gesellschaft, in der im öffentlichen Raum Einschränkungen punkto Rauchen und Alkoholkonsum gelten, nicht verlangt werden kann, eine Pflanze wie Cannabis so zu behandeln, als wäre es eine Tomate. Cannabis kann mit keinem anderen pflanzlichen Produkt verglichen werden und auch unsere Seite muss das akzeptieren. Wenn wir uns eingestehen und kommunizieren, dass der Konsum nicht unbedingt harmlos ist, meinen wir dabei noch lange nicht, dass er gefährlich sei.

Solange sich die UN-Drogenkonventionen nicht ändern, bleibt uns als einzige Möglichkeit, Vorbereitungen zu treffen. Nach all den Jahren des Kampfes haben wir es (in Spanien) geschafft, das Recht auf den Konsum zu etablieren. Die Mehrheit der Richter ist der Meinung, dass Anbau zum Eigenbedarf keine Straftat mehr sein solle. Und trotzdem bezieht sich der Gesetzgeber nach wie vor auf die „Gefährlichkeit“ des Cannabis und sieht vor, sämtliche Produktion zu verbieten.

Ich denke, ein guter Schritt auf dem Weg zur Normalisierung ist das Konzept sogenannter „Konsumenten-Klubs“. Die Entwicklung eines solchen Modells mit Erlaubnis der Behörden und unter Mitwirkung von Experten wäre ein guter Ansatz, um in Zukunft unser Kraut einigermassen handeln zu können. Ein solches Konzept sollte auch in den Interessen der Behörden liegen, da es namentlich die Risiken missbräuchlichen Konsums reduziert, zu Steuereinnahmen beitragen könnte und zusätzlich dem Jugendschutz Rechnung trägt.

Als Voraussetzung dafür, dass ein “Konsumenten-Klub”-Modell von den Behörden abgesegnet werden kann, bedarf es einer Form der Strafbefreiung von Konsum und Besitz bei Eigenbedarf. Dies ist in der Tat auch bereits die einzige Massnahme, die ein Staat durchführen darf, ohne die UN-Drogenkonventionen zu verletzen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre also der nächste Schritt, dass es Organisationen erlaubt würde, entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten zum Konsum von Cannabis zu unterhalten. Mit „entsprechend ausgestattet“ ist die Idee gemeint, dass jedem Klub-Mitglied das gewünschte Produkt gegeben werden kann, wenn es selber keine Möglichkeit zum Anbau, das Wetter seine Ernte ruiniert oder es einfach nichts dabei hat. Prinzipiell würde die Produktion im Klub selber stattfinden (zur Vermeidung allfälliger Probleme, die durch Transport entstehen könnten) und das Produkt würde den Klub in minimalen Mengen verlassen (zum Beispiel in kleinen Beutel à 10 Gramm bei einem Maximum von 5 Beutel je Mitglied und Einkauf). Und dabei würde der Klub natürlich nur soviel Cannabis produzieren, wie es durch die Nachfrage seiner Mitglieder legitim ist.

Bei einem solchen Modell gäbe es auch keine Gründe zur Beanstandung punkto Verkauf an Minderjährige (denn wie beim Fahrausweis, dem Recht zu Wählen oder der Erlaubnis sich zu betrinken, wäre der Eintritt in den Klub erst ab 18 Jahren gestattet).

Was bedeutet Eigenkonsum? Im Rahmen unserer hypothetischen Überlegungen gilt es als Erstes zu definieren, was wir unter „Eigenkonsum“ verstehen. Quantitativ ist meine Einschätzung, dass auch ein starker Cannabisraucher keinesfalls mehr als 30 Gramm täglich zu konsumieren vermag. Dies ergibt rund 10 Kilo pro Jahr. Eine draussen angebaute und sachgerecht gepflegte Cannabispflanze produziert ungefähr 500 Gramm. Man könnte folglich die Jahresproduktion zum Eigenkonsum festlegen und denkbar einfach kontrollieren: Die Beamten brauchen bloss die Stauden zu zählen.

Wenn sich Leute entscheiden, zusammen im Kollektiv anzubauen, braucht es natürlich einen Bereich, der gemeldet ist und akribisch abrechnet. Alle Pflanzen müssen einen Besitzer haben, damit keine kommerziellen Zwecke bestehen. Die Konsumenten-Klubs sind Non-Profit-Organisationen und die Anzahl der angebauten Pflanzen hat stets der Anzahl der Mitglieder zu entsprechen.

Mit diesen Klubs könnten übrigens auch Leute, die gegenwärtig auf den Strassen dealen, wieder „rezykliert“ werden. Viele von ihnen verfügen über ausgiebige Kontakte zu Konsumenten und könnten damit eine gewichtige Rolle beim Aufbau derartiger Klubs spielen.

Die Idee dabei ist klar: Es geht keinesfalls darum, einen unlimitierten Cannabis-Markt zu schaffen – produziert wird lediglich zur Deckung der bereits vorhandenen Nachfrage. Es besteht folglich auch kein Grund zur Annahme des Verkaufs an Dritte, da es schlicht keine Überschussmengen geben wird.

Um diese obigen Ziele zu erreichen, könnten wir damit beginnen, im kleinen Rahmen private Klub mit Kollektivplantagen – beispielsweise einige wenige Pflanzen pro Mitglied – zu etablieren. Unsere Erfahrungen (in Spanien) haben gezeigt, dass das Cannabis zu 2 Euro pro Gramm abgegeben werden könnte und damit die Produktionskosten (Raummiete, Gärtner, Elektrizität, Wasser, etc.) gedeckt wären.

Vor dem Eintritt in den Klub müssen sich die Mitglieder zum Zweck des Klubs bekennen. Jeden Mitglied zahlt dann monatlich seinen Anteil entsprechend der Konsummenge an den Klub. Ein solches System kann durchaus auf die Tolerierung seitens der Behörden spekulieren, denn es wäre gewährleistet, dass Dritten gegenüber kein Schaden entsteht und auch die öffentliche Ordnung nicht gestört wird.

Jaume Prats / Cañamo, Spain / June 2006 / Deutsche Übersetzung: Chanvre Info

Pannagh erhält beschlagnahmte Cannabispflanzen zurück

30.04.2007: Der Cannabis Social Club Pannagh in Bilbao/Spanien hat am Mittwoch den 25. April 2007 seine am 3. Oktober 2005 konfiszierten Hanfpflanzen zurück erhalten. Pannagh ist eine legale Vereinigung von Cannabiskonsumenten, welche eine kollektive Pflanzung angelegt haben um sich damit ihren Eigenbedarf zu decken. Zur Erntezeit 2005 stürmte die Polizei das Treibhaus und beschlagnahmte die Pflanzen. Drei Mitglieder von Pannagh, unter ihnen Martin Barriuso, wurden damals festgenommen.

Das Provinzgericht von Vizcaya hat den Fall abgelegt, da sie der Schlussfolgerung gefolgt sind, dass eine legale Vereinigung keine kriminelle Vereinigung für Drogenhandel sein kann.

Nach vielen Monaten der Gerichtsverhandlung hat Pannagh nun die Hanfpflanzen zurückerhalten. Dieser Ausgang ist historisch: Noch nie hat eine Person das konfiszierte Cannabis zurückerhalten. Der Ausgang ist eine Bestätigung für “Die Freiheit anzubauen” (für den Eigenbedarf)-Kampagne und der gesamten Cannabisbewegung.

Mehr Informationen auf den Webseiten von ENCOD, den Cannabis Social Clubs und dem Cannabis Social Club Berlin: http://www.encod.org

Finanzielle Auswirkungen des Cannabisverbotes – Bundestag Kleine Anfrage DIE LINKE.

Berlin: (hib/MPI) Die Linksfraktion interessiert sich für mögliche Steuermehreinnahmen In Folge einer Legalisierung von Cannabis. Sie verweist dazu in einer Kleinen Anfrage (16/5041) auf Angaben des Deutschen Hanf-Verbandes, wonach eine Cannabislegalisierung zu mindestens 530 Millionen Euro direkten Steuereinnahmen in Deutschland führen würde. Die Abgeordneten wollen auch wissen, wie viel der Staat für die Strafverfolgung bei Cannabis sowie für Prävention und Behandlung in diesem Bereich ausgibt.

Deutscher Bundestag, Kleine Anfrage 19. 04. 2007
- der Abgeordneten Monika Knoche, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Wolfgang Neskovic, Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Finanzielle Auswirkungen des Cannabisverbotes

Cannabis ist die am meisten verbreitete und konsumierte illegale Droge in Deutschland und Europa. Seit Jahren gibt es eine lebhafte Debatte über den Status dieser Droge.

Für eine Bewertung der offiziellen Cannabispolitik sind neben gesundheitlichen Studien transparente Zahlen über die Ausgaben für die Strafverfolgung – auch im Vergleich zur medizinischen Behandlung und Prävention – und Mindereinnahmen von Steuern durch das Cannabisverbot unabdingbar.

Nach einer Untersuchung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) gibt Deutschland im europäischen Vergleich den höchsten Anteil seiner Ausgaben im Drogenbereich für die Strafverfolgung aus, und zwar 84 Prozent. Dagegen werden 16 Prozent für die medizinisch-therapeutische Versorgung von Abhängigen ausgegeben. Zum Vergleich: In Schweden werden 60 Prozent der Ausgaben im Drogenbereich für die medizinisch-therapeutische Versorgung ausgegeben.

Insgesamt beziffert der Bericht die Ausgaben Deutschlands für die Strafverfolgung im Drogenbereich in dem Zeitraum von 1990 bis2000 mit 1,59 Milliarden Euros jährlich. Damit steht Deutschland bezogen auf die die absoluten Ausgaben alsauch auf die Ausgaben pro Abhängigen im Bereich Strafverfolgung in Europa auf Platz 1. Der Bericht der EMCDDA kommt dementsprechend zu dem Schluss, dass in Deutschland im europäischen Vergleich die Betonung auf der Strafverfolgung liege.

Die Ausgaben der Strafverfolgung im Drogenbereich in Deutschland sind nicht nach den unterschiedlichen Drogen aufgeschlüsselt. Legt man allerdings internationale Studien zu Grunde, ist zu vermuten, dass ein großer Teil der diesbezüglichen Ausgaben für die Strafverfolgung bei Cannabis ausgegeben wird. So schätzte eine für das britische Unterhaus erstellte Studie die Kosten für die Strafverfolgung bei Cannabis auf 1,35 Milliarden Euro jährlich (2000).

Der Deutsche Hanf Verband (DHV) schätzte 2003 die Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland auf circa eine Milliarde Euro. Dabei stützt er sich auf Untersuchungen aus dem In- und Ausland und eigene Berechnungen. Allein für das Jahr 2002 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik 140 000 Strafverfahren wegen Cannabis gezählt.

In diesem Zusammenhang kommt eine Cannabis-Studie für das britische Unterhaus zu dem Schluss, dass das Steuereinkommen des britischen Staates jährlich um 1 Milliarde Pfund wachsen würde – sollte Cannabis legalisiert werden und Cannabisprodukte in der gleichen Höhe besteuert werden wie Tabakprodukte.

Der Deutsche Hanf-Verband (DHV) schätzt nach Auswertung verschiedener Studien, dass eine Cannabislegalisierung zu mindestens 530 Millionen direkten Steuermehreinnahmen in Deutschland führen würde. Ein Vielfaches davon sei wahrscheinlich. Weitere finanzielle Einbußen nähme der Staat durch die Illegalität des Cannabismarktes hin, weil dadurch tausende potentielle Arbeitsplätze verhindert würden.

Wir fragen die Bundesregierung:
- 1. Kosten der Cannabis-Prohibition
— a) Wie hoch sind die Gesamt-Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland?
— b) Wie hoch sind die Kosten für Behandlung und Prävention im Cannabis- Bereich in Deutschland und wer trägt im Einzelnen diese Kosten?
— c) Fallsfür a) und b) keine konkreten Zahlen vorliegen:Wie hoch schätzt die Regierung diese Kosten?
— d) Wie hoch sind die Kosten für die Strafverfolgung bei Cannabis (Polizei, Justiz) in Deutschland?
— e) Fallsfür d) keine konkreten Zahlen vorliegen:Wie hoch schätzt die Regierung u. a. aufgund der polizeilichen Kriminalstatistik die Kosten?
— f) Wie hoch sind die Kosten für die Cannabisprohibition im Bereich des Zolls in Deutschland?
— g) Fallsfür f) keine konkreten Zahlen vorliegen:Wie hoch schätzt die Regierung die Kosten?
— h) Auf welchen Daten basiert die Untersuchung der EMCDDA bezüglich der Ausgaben für die Strafverfolgung im Drogenbereich in Deutschland?
— i) Lassen sich diese Ausgaben nach verschiedenen Drogen differenzieren und wie hoch sind sie jeweils?
— j) Wie hoch sind die Ausgaben Deutschlands für die Strafverfolgung und die medizinisch-therapeutische Betreuung im Drogenbereich insgesamt und nach Drogen differenziert in den Jahren 2001 bis 2006?
— k) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Hanfverbandes, der die Kosten der Cannabis-Prohibition in Deutschland auf 1 Milliarde Euro schätzt?
— l) Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Übersicht des DHV genannten Untersuchungen aus dem Ausland? Inwieweit sind diese auf Deutschland übertragbar?
— m)Sind der Bundesregierung weitere internationale Untersuchungen dazu bekannt, die in der Übersicht des DHV nicht erwähnt werden bzw. die nach deren Erscheinen 2003 bekannt wurden?
— n) Wie wurden die in der Untersuchung der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle genannten 1,59 Milliarden Euro für Drogenprohibition insgesamt in Deutschland berechnet? Lassen sich daraus Rückschlüsse auf die konkreten Kosten der Cannabisprohibition (Polizei, Justiz, Zoll) ziehen?
— o) Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen zu Prohibitionskosten bekannt, die sich auf Deutschland beziehen?
— p) Auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre eigene Einschätzung der Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland?

- 2.Wie hoch schätzt die Bundesregierung die möglichen Steuereinnahmen bei einer legalen Organisation des bestehenden Cannabismarktes?
— a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Hanfverbandes, dass mit direkten Verbrauchssteuern auf Cannabis in Deutschland mindestens 530 Millionen Steuereinnahmen – möglicherweise auch mehr – erzielt würden?
— b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie der Bibliothek des britischen Unterhauses und die in der Übersicht des Deutschen Hanfverbandes genannten Untersuchungen aus dem Ausland ein?
— c) Inwieweit sind diese Untersuchungen auf Deutschland übertragbar?
— d) Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen zu diesem Thema bekannt, die sich auf Deutschland beziehen?
— e) Auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre eigene Einschätzung der möglichen Einnahmen direkter Cannabissteuern in Deutschland?
- 6. Wie viele Arbeitsplätze würden nach Meinung der Bundesregierung entstehen, wenn der Cannabismarkt in Deutschland legal geregelt würde?
— a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Hanfverbandes, dass bei einer Regulierung des derzeit bestehenden Cannabismarktes 13 500 bis 24 000 Arbeitsplätze in Deutschland allein im Einzelhandel entstehen würden?
— b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der möglichen Arbeitsplätze in der Landwirtschaft/im Gartenbau bei einer Produktion von Cannabis in Deutschland ein?
— c) Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen dazu bekannt, die sich auf Deutschland beziehen?
— d) Auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre eigene Einschätzung der möglichen Arbeitsplätze bei einer Regulierung des Cannabismarktes in Deutschland?

Berlin, den 16. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_106/09

Cannabisverbot erneut vor dem Bundesverfassungsgericht – Kläger will Cannabis anbauen

(DHV-Newsletter Februar) Der Frankfurter Anwalt Dr. Leo Teuter hat im Auftrag eines Mandanten aus Mainhausen (Offenbachkreis) am 02.01.2007 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, deren Ziel es ist, seinem Mandanten den legalen Anbau von bis zu 20 Cannabispflanzen zum Zwecke der Genussmittelgewinnung zu ermöglichen.

Einen Antrag auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwartungsgemäß abgelehnt. Nach erfolglosen Versuchen, einen positiven Entscheid vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu erzwingen, bleibt nun nur noch der Weg vor das höchste deutsche Gericht.

Der eingereichte Antrag “dient der Stärkung und Stabilisierung der Normakzeptanz und der Normtreue der Bevölkerung. Er dient außerdem der Reduzierung der Kosten der Strafverfolgung und des Justizwesens, der Reduzierung von Kriminalität und Kriminalitätsangst und nicht zuletzt der Verbesserung der Volksgesundheit und damit einer Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen.”

Interessant ist vor allem die Begründung des Antrags. In den gut zehn Seiten wird ein geschickter Bogen von den bisherigen Cannabisentscheidungen des Gerichts, über den wissenschaftlichen Stand der Gefährlichkeit von Cannabiskonsum, bis hin zu den Auswirkungen einer Legalisierung geschlagen.

Die Erfolgsaussichten der Klage lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Auch eine Nichtzulassung durch das BVerfG scheint möglich.

Der DHV wird sich im Februar mit dem Anwalt in Verbindung setzten und die Klage durch Berichterstattung und Sachverstand unterstützen.

Mehr zum Thema:

Auf den Webseiten des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.: Verfassungsbeschwerde “Cannabis-Anbau” vom 02.01.2007

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