DHV-Meldung: Bleivergiftungen durch Cannabis in Leipzig

Der Deutsche Hanf Verband (DHV) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesdrogenbeauftragte Bätzing, nachdem gestern bekannt geworden war, dass in Leipzig mit Blei versetzte Cannabisprodukte aufgetaucht waren.

Die Stadtverwaltung Leipzig gab am Dienstag eine Warnmeldung heraus und berichtete von mehreren schweren Vergiftungen und einer Einweisung auf die Intensivstation. Alle Fälle waren auf den Konsum von Cannabis zurückzuführen, das mit Blei gestreckt war. Näheres wird heute in einer Pressekonferenz der Stadt Leipzig bekannt gegeben.

Internationale Petition zur Unterstützung des Vorschlags “Cannabis Social Club”

Wir, die Unterschreibenden, rufen alle Regierungen aller Nationen dazu auf, legale, lokale, private Cannabis Social Clubs für Erwachsene zuzulassen.

CANNABIS SOCIAL CLUBS: EINE GESUNDE OPTION (nur in englisch)

In den meisten Ländern können Erwachsene in einen Laden oder eine Bar gehen, wenn sie Alkohol kaufen oder konsumieren möchten, oder sie können ihn selber herstellen.

Es sollte für Produktion und Vertrieb von Cannabis ein System geben, dass weniger Probleme tiefere Ausgaben für die Polizei schafft. Es sollte einen Ort geben, wo Cannabis auf vernünftige Weise genossen werden kann, welcher abgesondert ist von den Jugendlichen, harten Drogen und wo die Konsumenten sicher sind.

CSCs sind Vereinigungen von Bürgern, welche eine begrenzte Menge Cannabis anbauen wollen, um ihre persönlichen Bedürfnisse legal befriedigen zu können.

Die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen eines CSC sollten während des ganzen Prozesses überwacht werden, vom Anbau bis zum Konsum. Dies würde den Gebrauch von Streckmitteln mit all deren Risiken, wie sie auf dem Schwarzmarkt verwendet werden, beenden.

Der Anbau würde gemäss den Sicherheitsvorschriften stattfinden. Dies reduzierte Probleme wie Brandgefahr oder Stromklau.

Die Mitgliedschaft in den Klubs wäre auf Erwachsene beschränkt. Damit sind diese Klubs ein Weg die Zugänglichkeit zu Cannabis für Jugendliche zu reduzieren.

Dieser Vorschlag hilft, Schäden zu begrenzen

GEWÜNSCHTE WIRKUNG: Unterstützung für den Aufruf an alle Regierungen zu erhalten, damit sie das Cannabis-Social-Club-Modell als Schadensbegrenzungsmassnahme zulassen

WIR MÜSSEN BEEINFLUSSEN!: Die Regierungen aller Länder, die europäische Kommission, die vereinten Nationen

WIE LANGE DAUERT DIE KAMPAGNE?: 9 Monate

WO UNTERSCHREIBEN?: CANNABIS SOCIAL CLUBS: EINE GESUNDE OPTION (nur in englisch)

KONTAKTADRESSE:

Legalise Cannabis Alliance
PO Box 2883,
Stoke-on-Trent,
ST4 9EE
Email: lca at lca-uk.org

DOWNLOAD DER PETITION UND UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG:



(bitte hier klicken zum download der petition)

Patientenrechte gestärkt – Freispruch trotz mehr als 900 Gramm Cannabis

DHV-Meldung, vom 20. 09. 2007
Mit einem Freispruch endete heute vor dem Berliner Landgericht ein Prozessmarathon, der bereits vor 5 Jahren begann. Damals hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Peter S. nicht nur mehr als 900 Gramm Cannabispflanzenteile und Haschisch beschlagnahmt, sondern auch seine Cannabiszucht zerstört. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin unerlaubten Besitz, Anbau und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor und forderte eine Haftstrafe.

Peter S. und sein Rechtsanwalt Lüko Becker wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und erklärten, dass der Angeklagte die Cannabispflanzen ausschließlich für die Eigentherapie nutze.

Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.
Zur Linderung der aus der Vielzahl der Erkrankungen erwachsenden Schmerzen und zur Verhinderung von Muskelkrämpfen nutze Peter S. bis zu acht Gramm Cannabis pro Tag. Dieses würde er zum Teil rauchen oder als Tee konsumieren. Einen Teil seiner Ernte habe er mit Melkfett zu einer Salbe verarbeitet, mit der Wickel gegen seine Knie- und Beinschmerzen präpariere. Außerdem mache er regelmäßig Sitzbäder für die er größere Mengen Cannabisblätter nutze.

An der grundlegenden Strafbarkeit des Anbaus und Besitzes von Cannabis ändere dies zwar nichts, jedoch sei das Verhalten des Peter S. in diesem Fall nicht rechtswidrig, weil er sich in einer Situation “rechtfertigenden Notstands” nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) befinde. Zur Behandlung der aus seinem Krankheitsbild resultierenden Schmerzen stehe ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung. Weil sein Leben ohne die illegale Cannabistherapie massiv gefährdet sei, müsse das Gericht Peter S. freisprechen.

Nachdem auch der behandelnde Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger die Einlassungen des Angeklagten und den therapeutischen Nutzen einer Behandlung mit Cannabis beim vorliegenden Krankheitsbild bestätigten, folgte das Amtsgericht Tiergarten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 der Sicht des Angeklagten und sprach ihn frei.
Die Staatsanwaltschaft erzwang daraufhin eine Berufung vor dem Landgericht. Dieses verurteilte Peter S. 2005 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.
Da die verhängte Haftstrafe höchstwahrscheinlich mit einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einhergehen würde, legte diesmal der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Mit der Revision beschäftigte sich im Jahr 2006 das Kammergericht, welches die Berufungsentscheidung des Landgerichts aufhob und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwies. Diese Kammer verwarf nach neuerlicher Prüfung die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts. Auch gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Der, durch die Staatsanwaltschaft per Revision erzwungenen, neuerlichen Überprüfung des Berufungsurteils durch das Kammergericht hielt die Begründung der Entscheidung jedoch nicht stand. Sie wurde deshalb am 25.05.2007 aufgehoben und das Berufungsverfahren erneut an das Landgericht übergeben.

Also musste eine dritte Kammer des Landgerichts über das Urteil des Amtsgerichts von 2004 befinden. Bei der heutigen Berufungsverhandlung wurde noch einmal die Krankengeschichte von Peter S. dargelegt und sein Arzt, sowie ein Sachverständiger als Zeugen gehört. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin 5 Monate Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Richter und die beiden Schöffen folgten dem Antrag jedoch nicht, sondern lehnten die Berufung ab.

Wenn die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt damit nach fast 4 Prozessjahren wieder das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Die unnötig entstandenen Mehrkosten trägt die Staatskasse.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: “Es wird Zeit, dass die Eigentherapie mit Haschisch oder Marihuana legalisiert wird. Dies muss auch für die dazu nötigen Handlungen, also Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis gelten.

Der DHV kann und wird es nicht hinnehmen, dass Patienten leiden, nur um ein längst wissenschaftlich und politisch überholtes Verbot aufrecht zu erhalten. Ich gratuliere Peter S. und seinem Rechtsanwalt Lüko Becker zu diesem Triumph gegen eine menschenverachtende Justizmaschine und wünsche allen Patienten, die noch auf ihr Urteil warten, ähnliche Erfolge.”

Mehr zum Thema

Cannabis Social Clubs auf der Hanfparade 2007

Die Cannabis Social Clubs sind auf der diesjährigen Hanfparade, die am 25. August 2007 in Berlin auf dem Alexanderplatz stattfinden wird, dabei! Los geht es am Fernsehturm um 13 Uhr! Weiteres zur Hanfparade auf www.hanfparade.de. Weiterhin möchten wir dich auf folgendes Hinweisen: Es ist nicht sinnvoll vor den Beamten die schöne Bong rauszuholen, oder zu Kiffen, oder überhaupt BtM dabei zu haben. Du möchtest bestimmt keine Hausdurchsuchung!

Im Notfall ist der Strafrechtliche Verteidiger auf der Nummer 0172-XXXX für dich erreichbar, weitere Tipps findest du auf den Webseiten des Grüne Hilfe Netzwerkes.

DHV-Protestmailer: Gestrecktes Gras – Fordert Eingreifen von Schmidt!

Wir machen die Gesundheitsministerin auf die Ignoranz der Drogenbeauftragten aufmerksam und fordern sie auf, sich selbst mit der Gefahr durch verunreinigtes Cannabis zu befassen.
Protestmailer Nr. 11

Liebe Hanffreunde!

Im neuen DHV- Protestmailer geht es wieder um gestrecktes Gras; diesmal nehmen wir die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ins Visier.

Denn obwohl die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing mit unserer letzten Aktion über 800 Emails erhalten hat, hat sie es bis jetzt nicht für nötig gehalten, den Absendern zu antworten oder sich ernsthaft mit dem Thema zu befassen.

Wir meinen, das geht so nicht! Bätzing ist die erste, die sich der Diskussion im Rahmen unseres Protestmailers vollständig entzieht. Darauf wollen wir ihre Vorgesetzte aufmerksam machen.

Bätzing steckt zwar den Kopf in den Sand, dennoch ist seit dem Beginn der Aktion viel passiert. Einige Medien haben über die Sauerei mit dem Gras berichtet und der DHV hat an diversen Stellen nachgehakt. Sogar eine Kleine Anfrage im Bundestag konnten wir initiieren. Die Antwort der Bundesregierung darauf war allerdings vollkommen lächerlich. Man wisse offiziell nichts von gestrecktem Gras und außerdem spiele das keine Rolle, weil Cannabis sowieso gefährlich sei und nicht konsumiert werden sollte.

Dass Schmidts Mitarbeiter so einen Blödsinn verfassen, wollen wir nicht hinnehmen und fordern die Ministerin jetzt auf, sich selbst mit dem Thema zu befassen!

Hanfige Grüße euer DHV-Team

Konsumenten-Klubs: Europäisches Modell für die Eindämmung des Cannabis-Marktes

Wie geht es mit der Legalisierung / Regulierung des Cannabis in Europa weiter? Ein Modell wäre, auf die Straffreiheit von Eigenanbau und -Handel hinzuwirken und sogenannte “Konsumenten-Klubs” zu etablieren.

Ich bin überzeugt, dass der einzige Weg zu einem normalisierten Status für Cannabis darin liegt, gemeinsam ein generelles Praxismodell für die Zukunft zu erarbeiten. Durch das momentan in der Welt herrschende moralische Klima wird es wahrscheinlich weitere 10 Jahre dauern, bis sich eine offizielle Debatte um „Legalisierung“ oder „Regulierung“ in unserem Sinne entwickelt. Wenn dieser Moment eintrifft, müssen wir ein funktionierendes Konzept parat haben. Nur so ist es möglich, unsere Vorstellungen in die politische Diskussion einzubringen und zu verhindern, dass andere Modelle wie Staatsmonopol oder Pharmazie in die Lücke springen.

Im Gegensatz zur Vorstellung vieler Leute, bedarf es eigentlich gar nicht so vieler Änderungen, um unser gutes Kraut zu legalisieren / normalisieren / regulieren. Doch um dies zu erreichen, benötigen wir eine breite Zustimmung. Beide, Prohibitionisten und Anti-Prohibitionisten, müssen einverstanden sein. Und die Voraussetzung dafür ist, dass wir dieselbe Sprache sprechen.

Damit Cannabis wie andere vergleichbare Produkte behandelt werden kann, ist es konsequenterweise klar, dass auch die entsprechenden gesundheitlichen Auflagen gewahrt sein müssen. Es versteht sich von selbst, dass in einer Gesellschaft, in der im öffentlichen Raum Einschränkungen punkto Rauchen und Alkoholkonsum gelten, nicht verlangt werden kann, eine Pflanze wie Cannabis so zu behandeln, als wäre es eine Tomate. Cannabis kann mit keinem anderen pflanzlichen Produkt verglichen werden und auch unsere Seite muss das akzeptieren. Wenn wir uns eingestehen und kommunizieren, dass der Konsum nicht unbedingt harmlos ist, meinen wir dabei noch lange nicht, dass er gefährlich sei.

Solange sich die UN-Drogenkonventionen nicht ändern, bleibt uns als einzige Möglichkeit, Vorbereitungen zu treffen. Nach all den Jahren des Kampfes haben wir es (in Spanien) geschafft, das Recht auf den Konsum zu etablieren. Die Mehrheit der Richter ist der Meinung, dass Anbau zum Eigenbedarf keine Straftat mehr sein solle. Und trotzdem bezieht sich der Gesetzgeber nach wie vor auf die „Gefährlichkeit“ des Cannabis und sieht vor, sämtliche Produktion zu verbieten.

Ich denke, ein guter Schritt auf dem Weg zur Normalisierung ist das Konzept sogenannter „Konsumenten-Klubs“. Die Entwicklung eines solchen Modells mit Erlaubnis der Behörden und unter Mitwirkung von Experten wäre ein guter Ansatz, um in Zukunft unser Kraut einigermassen handeln zu können. Ein solches Konzept sollte auch in den Interessen der Behörden liegen, da es namentlich die Risiken missbräuchlichen Konsums reduziert, zu Steuereinnahmen beitragen könnte und zusätzlich dem Jugendschutz Rechnung trägt.

Als Voraussetzung dafür, dass ein “Konsumenten-Klub”-Modell von den Behörden abgesegnet werden kann, bedarf es einer Form der Strafbefreiung von Konsum und Besitz bei Eigenbedarf. Dies ist in der Tat auch bereits die einzige Massnahme, die ein Staat durchführen darf, ohne die UN-Drogenkonventionen zu verletzen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre also der nächste Schritt, dass es Organisationen erlaubt würde, entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten zum Konsum von Cannabis zu unterhalten. Mit „entsprechend ausgestattet“ ist die Idee gemeint, dass jedem Klub-Mitglied das gewünschte Produkt gegeben werden kann, wenn es selber keine Möglichkeit zum Anbau, das Wetter seine Ernte ruiniert oder es einfach nichts dabei hat. Prinzipiell würde die Produktion im Klub selber stattfinden (zur Vermeidung allfälliger Probleme, die durch Transport entstehen könnten) und das Produkt würde den Klub in minimalen Mengen verlassen (zum Beispiel in kleinen Beutel à 10 Gramm bei einem Maximum von 5 Beutel je Mitglied und Einkauf). Und dabei würde der Klub natürlich nur soviel Cannabis produzieren, wie es durch die Nachfrage seiner Mitglieder legitim ist.

Bei einem solchen Modell gäbe es auch keine Gründe zur Beanstandung punkto Verkauf an Minderjährige (denn wie beim Fahrausweis, dem Recht zu Wählen oder der Erlaubnis sich zu betrinken, wäre der Eintritt in den Klub erst ab 18 Jahren gestattet).

Was bedeutet Eigenkonsum? Im Rahmen unserer hypothetischen Überlegungen gilt es als Erstes zu definieren, was wir unter „Eigenkonsum“ verstehen. Quantitativ ist meine Einschätzung, dass auch ein starker Cannabisraucher keinesfalls mehr als 30 Gramm täglich zu konsumieren vermag. Dies ergibt rund 10 Kilo pro Jahr. Eine draussen angebaute und sachgerecht gepflegte Cannabispflanze produziert ungefähr 500 Gramm. Man könnte folglich die Jahresproduktion zum Eigenkonsum festlegen und denkbar einfach kontrollieren: Die Beamten brauchen bloss die Stauden zu zählen.

Wenn sich Leute entscheiden, zusammen im Kollektiv anzubauen, braucht es natürlich einen Bereich, der gemeldet ist und akribisch abrechnet. Alle Pflanzen müssen einen Besitzer haben, damit keine kommerziellen Zwecke bestehen. Die Konsumenten-Klubs sind Non-Profit-Organisationen und die Anzahl der angebauten Pflanzen hat stets der Anzahl der Mitglieder zu entsprechen.

Mit diesen Klubs könnten übrigens auch Leute, die gegenwärtig auf den Strassen dealen, wieder „rezykliert“ werden. Viele von ihnen verfügen über ausgiebige Kontakte zu Konsumenten und könnten damit eine gewichtige Rolle beim Aufbau derartiger Klubs spielen.

Die Idee dabei ist klar: Es geht keinesfalls darum, einen unlimitierten Cannabis-Markt zu schaffen – produziert wird lediglich zur Deckung der bereits vorhandenen Nachfrage. Es besteht folglich auch kein Grund zur Annahme des Verkaufs an Dritte, da es schlicht keine Überschussmengen geben wird.

Um diese obigen Ziele zu erreichen, könnten wir damit beginnen, im kleinen Rahmen private Klub mit Kollektivplantagen – beispielsweise einige wenige Pflanzen pro Mitglied – zu etablieren. Unsere Erfahrungen (in Spanien) haben gezeigt, dass das Cannabis zu 2 Euro pro Gramm abgegeben werden könnte und damit die Produktionskosten (Raummiete, Gärtner, Elektrizität, Wasser, etc.) gedeckt wären.

Vor dem Eintritt in den Klub müssen sich die Mitglieder zum Zweck des Klubs bekennen. Jeden Mitglied zahlt dann monatlich seinen Anteil entsprechend der Konsummenge an den Klub. Ein solches System kann durchaus auf die Tolerierung seitens der Behörden spekulieren, denn es wäre gewährleistet, dass Dritten gegenüber kein Schaden entsteht und auch die öffentliche Ordnung nicht gestört wird.

Jaume Prats / Cañamo, Spain / June 2006 / Deutsche Übersetzung: Chanvre Info

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