Hanfparade Nachlese: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht?Urheber/in (Lizenz)
Julia Seeliger hat in ihrem Blog einen Artikel über die am kommenden Montag skurrile Anklage vor dem Amtsgericht Moabit berichtet: Steffen Geyer, Hanfparaden-Aktivist, ist angeklagt, am Tag der Hanfparade 2006 Cannabis vor dem Brandenburger Tor angebaut zu haben. In Jura-Sprache sieht das dann so aus:

Illegaler Anbau von Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 Ziffer 1 BtMG am 05.08.2006 um 11:25 Uhr auf dem Platz des 18.März

Wer Steffen bei seinem Prozess wegen des illegalen Anbaus von 10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor unterstützen will, der hat dazu am kommenden Montag, den 19.05.2008, Gelegenheit. Die Verhandlung findet im Amtsgericht Moabit statt und wird um 10:30 Uhr beginnen. Besucher/innen sind Steffen willkommen!

Weiteres dazu in ihrem Blog: 16. Mai 2008: Skurrile Anklage: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Hanfanbau zuhause kein Grund für Kündigung – AG Köln

Mietrecht- Kündigung (AG Köln, Az. 208 C 141/02)

Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere. Dieser Verstoß sei nicht so gravierend, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.

Quelle: das Rechtsforum

Der Focus vom 12. Mai 2008 schreibt dazu “Die Aufzucht von 2 Hanfpflanzen zum Eigenbedarf auf dem Balkon ist nach richterlicher Auffassung zulässig bzw. nicht zu beanstanden. Erst bei mehreren Hanfpflanzen in einer Plantage müsse der Hobbybotaniker rechtliche Konsequenzen tragen . So entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 208 C 141/02).”

Update (15.05.2008): Als eine rechtliche Bewertung lässt sich sagen, dass dieses Urteil sehr interessant ist. Das Gericht fängt an zu differenzieren. Es existieren BGH-Urteile, in denen die fristlosen Kündigung, da missbräuchliche Nutzung der Wohnung für “Grossplantagen”, als in Ordnung angesehen wurde.

Mit diesem Urteil ergibt sich eine gewisse Sicherheit für Eigenbedarfsgrower, dass sie, wenn sie erwischt werden, nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden können. Die Cannabis Social Club Bewegung begrüsst dieses Urteil.

THC Gehalt von Hanfprodukten – Wieviel Wirk ist wirklich im Cannabis Stoff?

Das „Medien auf Drogen“ Blog hat anlässlich der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichtes für 2007 eine interessante Statistik über den THC Gehalt von beschlagnahmten Hanfprodukten in das Internet gestellt. Die Zahlen stammen aus dem REITOX-Bericht 2007.

Wenn ich mir diese Statistik anschaue, dann der Wirkstoffgehalt ist das auf dem Markt gehandelte Grass in der Wirkung in den letzten 4 Jahren rückläufig..

Wenn die Wirkstoffgehalte in der gleichen Materie weniger werden, müssen die gebrauchenden Personen mehr von der Materie konsumieren um den gleichen Effekt zu erhalten. Bedarfseigenanbau kann an dieser Stelle helfen, eine immer gleich “gute” Qualität zu gewährleisten. Erfolgreiche Züchtungen in diesem Bereich haben Jahrzehntelangen gleichbleibende Qualität erzeugt.

Ein halbes Jahr zu spät: Jena warnt vor Blei im Gras

Keine Illumination in der Lichtstadt Jena: Über ein halbes Jahr nachdem bei dem ersten Patienten eine Bleivergiftung, durch den Konsum von bleikontaminierten Marihuana (Blüten der Cannabispflanze) verursacht, diagnositiziert wurde, warnt die Stadt Jena vor diesem bleivergifteten Marihuana. Im Oktober sei der erste Fall in Jena aufgetreten. Mehr dazu auf der Hanfplantage:Jena lässt Kiffer sterben, Kiffernews: Warnung vor bleivergifteten Marihuana und Jena Kompakt.

2. August 2008: HANFPARADE 2008 zieht duch die Stadt!

Am 02.08.2008 wird in Berlin eine große Demonstration für die Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel stattfinden. Das Motto der zwölften Ausgabe der Hanfparade ist “Hanfparade 2008 – Jugendschutz, Verbraucherschutz, Legalisierung”. Wer, was, wann und wo findest du auf der neue Webseite der Hanfparade herraus!

Protestmailer: Legaler Cannabisanbau für Selbstversorger gefordert

Mit der Meldung des DHV vom 20. 02. 2008 wird der Legale Cannabisanbau für Selbstversorger gefordert! Macht mit bei dieser Protestmaileraktion an die Justizsenatoring Zypries!

Ende Januar führte die Polizei eine spektakuläre Aktion gegen den illegalen Anbau von Cannabis durch und sprach von einem “bundesweiten Schlag gegen die Rauschgiftkriminalität”. In Wahrheit war der 28.01.2008 ein guter Tag für die Mafia!

Die Polizisten fanden nämlich fast nur “kleine Fische”, die Cannabis lediglich für den eigenen Bedarf anbauten und sich jetzt wieder auf dem Schwarzmarkt versorgen müssen. Nun fordert der DHV in einer Protestaktion “Homegrower entkriminalisieren – Schwarzmarkt schwächen!”


Banner des DHV Protestmailer zur Legalisung des Eigenanbaus

DHV fordert Anwendung des §31a für Eigenanbau

Der DHV fordert die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf, den Anbau von Cannabis zum Eigenverbrauch nicht mehr zu bestrafen! Er verweist darauf, dass Homegrower durch ihre Eigenversorgung dem Schwarzmarkt Geld entzögen und so kriminelle Strukturen effektiver bekämpfen als dies die Polizei könne.
Außerdem regieren viele der illegalen Kleingärtner mit der Selbstversorgung auf das gehäufte Auftauchen von Schwarzmarkt-Cannabis, dass mit gefährlichen Streckmitteln verunreinigt ist. Die Profitgier mancher wirklich “krimineller” Cannabishändler geht nämlich sogar so weit, dass sie bewusst die Gesundheit ihrer Kunden schädigen und deren Leben gefährden. Zuletzt sah sich sogar die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing gezwungen, vor dem Konsum von Cannabis aus dem Raum Leipzig zu warnen, nachdem es dort in gut 100 Fällen zu Bleivergiftungen durch verunreinigtes Marihuana gekommen war.

Wenn Konsumenten ihren Eigenbedarf selbst anbauen, suchen sie nicht das “große Geschäft” sondern Sicherheit vor Streckmitteln und schwankender Qualität! Der Betrieb einer Cannabiskleinstplantage – und sei ihre Technik noch so professionell – ist nichts anderes als eine Verhaltensweise, “die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereitet und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden” ist. Statt Selbstversorger wie Schwerverbrecher zu behandeln, ihnen Verkaufsabsichten zu unterstellen und Gefängnisstrafen zu verhängen, täte die Justizministerin gut daran, dem “geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen”.

Mit einem Protestmailer unter dem Titel “Homegrower entkriminalisieren – Schwarzmarkt schwächen” wird Zypries aufgefordert, den Eigenanbaus von Cannabis zu entkriminalisieren und “nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung solcher Straftaten grundsätzlich abzusehen”!

Hier der Link zum Protestmailer !

Quelle: Meldung des Deutschen Hanf Verbands

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