Cannabis Social Club Ausstellung im Hanf Museum Berlin verlängert!

Die Sonderausstellung zu Cannabis Social Clubs, welche zum diesjährigen Global Marihuana March am 4./5./6. Mai 2007 im Hanf Museum Berlin stattfand, wird verlängert. Wie das Hanf Museum mitteilt, ist die Ausstellung weiterhin in den Räumlichkeiten zu finden.

Wir begrüßen das breite Informationsangebot des Hanf Museum Berlins und freuen uns auf weitere interessante Diskussionen und Anregungen zu diesem Projekt. Die Ausstellung behandelt den aktuellen Stand der Dinge und generelle Informationen über das Model zur Deckung des Eigenbedarfs Cannabis Social Club.

Weitere Informationen zu den europäischen Cannabis Social Clubs, auf Englisch, auf der Webseite www.cannabis-clubs.eu.

Heimanbau entkriminalisieren – Fünf Pflanzen für alle – Diskussionsrunde

Podiumsdiskussion zum Thema „Fünf Pflanzen für Alle, den Heimanbau von Cannabis entkriminalisieren“ im Anschluss an Howard Marks’ Besuch in Berlin.

Howard Marks kommt nach Berlin, um im Greenlight Shop eine Signierstunde zu geben. Am 25.4 um 19.30 Uhr ist es soweit, in der Industriestrasse 4-9 in Berlin Tempelhof können seine Fans “Mr. Nice” um eine persönliche Widmung seiner neusten Werke bitten.

Im Anschluß an den Besuch veranstaltelt das Hanf Journal mit dem Greenlight- Shop eine Podiumsdiskussion zum Thema: „ Heimanbau entkriminalisieren – Fünf Pflanzen für alle “

In Berlin wird der Besitz von zehn bis 15 Gramm Cannabis im Regelfall nicht mehr bestraft, die Staatsanwaltschaft ist gehalten, solche Verfahren gar nicht erst zu eröffnen.

In Deutschland ist es seit geraumer Zeit nicht mehr möglich, ungestreckte Cannabisprodukte auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Auf der anderen Seite hat die Berliner Polizei in jüngster Zeit immer mehr Selbstversorger, die Hanf zum Eigenbedarf in ihrer Wohnung züchteten, festgenommen und Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Dieses Vorgehen hat mittlerweile solche Ausmaße angenommen, dass sich in jüngster Zeit Medien jedweder Coleur, von Zitty über den Tip bis hin zur Morgenpost, des Themas annehmen.

Mündige Konsumenten, die sich entschlossen haben, dem Schwarzmarkt und somit auch den mafiösen Strukturen und Dealertum den Rücken zu kehren werden mit eben jenen Dealern in einen Topf geworfen. Zwar hat das Abgeordenetenhaus ein Gesetz zur Entkriminalisierung des Eigenkonsums abgesegnet, dabei aber nicht bedacht, dass auch der Anbau einiger, weniger Hanfpflanzen genau dem selben Ziel dient, Stichwort “Vorratshaltung bei Eigenversorgern.”

Deshalb wäre es an der Zeit, den Anbau von bis zu fünf Hanfpflanzen zu nicht kommerziellen Zwecken nicht mehr zu verfolgen. Nur so bleibt die Strategie zur „Entkriminalisierung erwachsener Konsumenten “der rot/roten Koaltion glaubwürdig. Vor allem kann eine Partei wie die PDS, die die kontrollierte Freigabe von Hanf in ihrem Parteiprogramm fordert, die Kifferjagd nicht auch noch unterstützen, indem sie keine eigenenständige Postion zum Thema “Heimanbau” bezieht.

Fünf Hanfpflanzen für alle - Heimanbau legalisieren!

Wir schlagen hierbei eine „Ermessensregelung“, ähnlich wie bei der „geringen Menge“ vor.

Die Alternative: die Staatsanwaltschaft wird zukünftig eine nicht abzuschätzende Anzahl an Verfahren wegen Heimanbaus ohne kommerzielles Interesse zu bewältigen haben. Viele Bürger ohne kriminellen Hintergrund werden als vorbestraft gelten. Gelder, die nicht mehr zur Konsumentenrepression ausgegeben werden sollten, werden so wieder in alte Kanäle geleitet.

Im Anschluss an die Signierstunde von und mit Howard Marks haben wir versucht, eine möglichst bunte Mischung von Volksvertreten und anderen öffentlichen Personen zum Kommen zu bewegen. Als Gäste wurden der Polizeipräsident von Berlin, der Deutsche Hanfverband sowie Verterter aller Parteien des Abgeordnetenhauses eingeladen. Die Leitung des Podiums wird von der Hanf Journal Redaktion übernommen.

Der Termin ist vorbei!

Am Mittwoch, dem 25. April um 19.00 Uhr geht es los. Die Podiumsdiskussion
wird gegen 20.30 Uhr, im Anschluß an die Lesung, beginnen. Ort de Veranstaltung ist der Greenlight-Shop in der Industriestr.4-9 in 12099 Berlin -Tempelhof.

Finanzielle Auswirkungen des Cannabisverbotes – Bundestag Kleine Anfrage DIE LINKE.

Berlin: (hib/MPI) Die Linksfraktion interessiert sich für mögliche Steuermehreinnahmen In Folge einer Legalisierung von Cannabis. Sie verweist dazu in einer Kleinen Anfrage (16/5041) auf Angaben des Deutschen Hanf-Verbandes, wonach eine Cannabislegalisierung zu mindestens 530 Millionen Euro direkten Steuereinnahmen in Deutschland führen würde. Die Abgeordneten wollen auch wissen, wie viel der Staat für die Strafverfolgung bei Cannabis sowie für Prävention und Behandlung in diesem Bereich ausgibt.

Deutscher Bundestag, Kleine Anfrage 19. 04. 2007
- der Abgeordneten Monika Knoche, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Wolfgang Neskovic, Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Finanzielle Auswirkungen des Cannabisverbotes

Cannabis ist die am meisten verbreitete und konsumierte illegale Droge in Deutschland und Europa. Seit Jahren gibt es eine lebhafte Debatte über den Status dieser Droge.

Für eine Bewertung der offiziellen Cannabispolitik sind neben gesundheitlichen Studien transparente Zahlen über die Ausgaben für die Strafverfolgung – auch im Vergleich zur medizinischen Behandlung und Prävention – und Mindereinnahmen von Steuern durch das Cannabisverbot unabdingbar.

Nach einer Untersuchung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) gibt Deutschland im europäischen Vergleich den höchsten Anteil seiner Ausgaben im Drogenbereich für die Strafverfolgung aus, und zwar 84 Prozent. Dagegen werden 16 Prozent für die medizinisch-therapeutische Versorgung von Abhängigen ausgegeben. Zum Vergleich: In Schweden werden 60 Prozent der Ausgaben im Drogenbereich für die medizinisch-therapeutische Versorgung ausgegeben.

Insgesamt beziffert der Bericht die Ausgaben Deutschlands für die Strafverfolgung im Drogenbereich in dem Zeitraum von 1990 bis2000 mit 1,59 Milliarden Euros jährlich. Damit steht Deutschland bezogen auf die die absoluten Ausgaben alsauch auf die Ausgaben pro Abhängigen im Bereich Strafverfolgung in Europa auf Platz 1. Der Bericht der EMCDDA kommt dementsprechend zu dem Schluss, dass in Deutschland im europäischen Vergleich die Betonung auf der Strafverfolgung liege.

Die Ausgaben der Strafverfolgung im Drogenbereich in Deutschland sind nicht nach den unterschiedlichen Drogen aufgeschlüsselt. Legt man allerdings internationale Studien zu Grunde, ist zu vermuten, dass ein großer Teil der diesbezüglichen Ausgaben für die Strafverfolgung bei Cannabis ausgegeben wird. So schätzte eine für das britische Unterhaus erstellte Studie die Kosten für die Strafverfolgung bei Cannabis auf 1,35 Milliarden Euro jährlich (2000).

Der Deutsche Hanf Verband (DHV) schätzte 2003 die Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland auf circa eine Milliarde Euro. Dabei stützt er sich auf Untersuchungen aus dem In- und Ausland und eigene Berechnungen. Allein für das Jahr 2002 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik 140 000 Strafverfahren wegen Cannabis gezählt.

In diesem Zusammenhang kommt eine Cannabis-Studie für das britische Unterhaus zu dem Schluss, dass das Steuereinkommen des britischen Staates jährlich um 1 Milliarde Pfund wachsen würde – sollte Cannabis legalisiert werden und Cannabisprodukte in der gleichen Höhe besteuert werden wie Tabakprodukte.

Der Deutsche Hanf-Verband (DHV) schätzt nach Auswertung verschiedener Studien, dass eine Cannabislegalisierung zu mindestens 530 Millionen direkten Steuermehreinnahmen in Deutschland führen würde. Ein Vielfaches davon sei wahrscheinlich. Weitere finanzielle Einbußen nähme der Staat durch die Illegalität des Cannabismarktes hin, weil dadurch tausende potentielle Arbeitsplätze verhindert würden.

Wir fragen die Bundesregierung:
- 1. Kosten der Cannabis-Prohibition
— a) Wie hoch sind die Gesamt-Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland?
— b) Wie hoch sind die Kosten für Behandlung und Prävention im Cannabis- Bereich in Deutschland und wer trägt im Einzelnen diese Kosten?
— c) Fallsfür a) und b) keine konkreten Zahlen vorliegen:Wie hoch schätzt die Regierung diese Kosten?
— d) Wie hoch sind die Kosten für die Strafverfolgung bei Cannabis (Polizei, Justiz) in Deutschland?
— e) Fallsfür d) keine konkreten Zahlen vorliegen:Wie hoch schätzt die Regierung u. a. aufgund der polizeilichen Kriminalstatistik die Kosten?
— f) Wie hoch sind die Kosten für die Cannabisprohibition im Bereich des Zolls in Deutschland?
— g) Fallsfür f) keine konkreten Zahlen vorliegen:Wie hoch schätzt die Regierung die Kosten?
— h) Auf welchen Daten basiert die Untersuchung der EMCDDA bezüglich der Ausgaben für die Strafverfolgung im Drogenbereich in Deutschland?
— i) Lassen sich diese Ausgaben nach verschiedenen Drogen differenzieren und wie hoch sind sie jeweils?
— j) Wie hoch sind die Ausgaben Deutschlands für die Strafverfolgung und die medizinisch-therapeutische Betreuung im Drogenbereich insgesamt und nach Drogen differenziert in den Jahren 2001 bis 2006?
— k) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Hanfverbandes, der die Kosten der Cannabis-Prohibition in Deutschland auf 1 Milliarde Euro schätzt?
— l) Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Übersicht des DHV genannten Untersuchungen aus dem Ausland? Inwieweit sind diese auf Deutschland übertragbar?
— m)Sind der Bundesregierung weitere internationale Untersuchungen dazu bekannt, die in der Übersicht des DHV nicht erwähnt werden bzw. die nach deren Erscheinen 2003 bekannt wurden?
— n) Wie wurden die in der Untersuchung der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle genannten 1,59 Milliarden Euro für Drogenprohibition insgesamt in Deutschland berechnet? Lassen sich daraus Rückschlüsse auf die konkreten Kosten der Cannabisprohibition (Polizei, Justiz, Zoll) ziehen?
— o) Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen zu Prohibitionskosten bekannt, die sich auf Deutschland beziehen?
— p) Auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre eigene Einschätzung der Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland?

- 2.Wie hoch schätzt die Bundesregierung die möglichen Steuereinnahmen bei einer legalen Organisation des bestehenden Cannabismarktes?
— a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Hanfverbandes, dass mit direkten Verbrauchssteuern auf Cannabis in Deutschland mindestens 530 Millionen Steuereinnahmen – möglicherweise auch mehr – erzielt würden?
— b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie der Bibliothek des britischen Unterhauses und die in der Übersicht des Deutschen Hanfverbandes genannten Untersuchungen aus dem Ausland ein?
— c) Inwieweit sind diese Untersuchungen auf Deutschland übertragbar?
— d) Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen zu diesem Thema bekannt, die sich auf Deutschland beziehen?
— e) Auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre eigene Einschätzung der möglichen Einnahmen direkter Cannabissteuern in Deutschland?
- 6. Wie viele Arbeitsplätze würden nach Meinung der Bundesregierung entstehen, wenn der Cannabismarkt in Deutschland legal geregelt würde?
— a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Hanfverbandes, dass bei einer Regulierung des derzeit bestehenden Cannabismarktes 13 500 bis 24 000 Arbeitsplätze in Deutschland allein im Einzelhandel entstehen würden?
— b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der möglichen Arbeitsplätze in der Landwirtschaft/im Gartenbau bei einer Produktion von Cannabis in Deutschland ein?
— c) Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen dazu bekannt, die sich auf Deutschland beziehen?
— d) Auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre eigene Einschätzung der möglichen Arbeitsplätze bei einer Regulierung des Cannabismarktes in Deutschland?

Berlin, den 16. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_106/09

Newsletter des Deutschen Hanfverbandes berichtet über legale Cannabisanbauexperimente in Tilburg

Der Deutsche Hanfverband berichtet in dem seit kurzem erschienen Februar-Newsletter über die Stadt Tilburg und berichtet, dass der Stadtrat sich von der Maßnahme eine Abnahme der Belastungen der Nachbarn durch den illegalen Anbau von Cannabis verspräche.

Weiteres auf den Seiten des DHV: http://hanfverband.de/letter/13_02_2007.html#nr_3

Cannabisverbot erneut vor dem Bundesverfassungsgericht – Kläger will Cannabis anbauen

(DHV-Newsletter Februar) Der Frankfurter Anwalt Dr. Leo Teuter hat im Auftrag eines Mandanten aus Mainhausen (Offenbachkreis) am 02.01.2007 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, deren Ziel es ist, seinem Mandanten den legalen Anbau von bis zu 20 Cannabispflanzen zum Zwecke der Genussmittelgewinnung zu ermöglichen.

Einen Antrag auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwartungsgemäß abgelehnt. Nach erfolglosen Versuchen, einen positiven Entscheid vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu erzwingen, bleibt nun nur noch der Weg vor das höchste deutsche Gericht.

Der eingereichte Antrag “dient der Stärkung und Stabilisierung der Normakzeptanz und der Normtreue der Bevölkerung. Er dient außerdem der Reduzierung der Kosten der Strafverfolgung und des Justizwesens, der Reduzierung von Kriminalität und Kriminalitätsangst und nicht zuletzt der Verbesserung der Volksgesundheit und damit einer Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen.”

Interessant ist vor allem die Begründung des Antrags. In den gut zehn Seiten wird ein geschickter Bogen von den bisherigen Cannabisentscheidungen des Gerichts, über den wissenschaftlichen Stand der Gefährlichkeit von Cannabiskonsum, bis hin zu den Auswirkungen einer Legalisierung geschlagen.

Die Erfolgsaussichten der Klage lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Auch eine Nichtzulassung durch das BVerfG scheint möglich.

Der DHV wird sich im Februar mit dem Anwalt in Verbindung setzten und die Klage durch Berichterstattung und Sachverstand unterstützen.

Mehr zum Thema:

Auf den Webseiten des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.: Verfassungsbeschwerde “Cannabis-Anbau” vom 02.01.2007

Hanfjournal analysiert Brix – Das Ergebnis zieht die Schuhe aus!

Liebe LeserInnen und Leser, sehr geehrte Frau Bätzing!

Wie versprochen haben wir Brix plus (Hanfjournal 10/2006) von Michael Knodt einer befreundeten Biologin, der ein Massenspektrometer zur Verfügung steht, untersuchen lassen. Das Ergebnis hat uns gelinde gesagt die Schuhe ausgezogen, wir sind aus den Latschen gekippt. Neben den schon erwarteten Glukoseverbindungen, also Zucker und Hormonen, befand sich tatsächlich ein flüssiges Polymer darin.

Also Flüssigplastik, das an der Luft aushärtet. Ähnlich wie farbloses Acryl, das zum Fugenverschließen verwendet wird.
Genauer unter dem Mikroskop betrachtet, sind einige dieser Plastikstückchen milchig, einige klar, genau wie bei Trichomen
der Hanfpflanze. Der Zucker macht sie klebrig. Das Einzige, das zur Perfektion fehlt, sind die Trichomstiele, die Kristalle sitzen direkt auf dem Blüten. So etwas ist jedoch nur von absoluten „Fachleuten” zu erkennen. Für den Durchschnittskonsumenten sieht verbrixtes Gras genau aus wie hochwertiges Indoor-Cannabis.

Natürlich ist so etwas eine Riesensauerei und stellt, nach Mehl, Sand und Talkum, den bisher wohl gefährlichsten Angriff auf die Gesundheit europäischer Hanf-KonsumentInnen dar. Da es sich aber um ein Schwarzmarkt-Produkt handelt, hilft Meckern nicht viel. Außer den gepanschten Hanf zu boykottieren, haben wir Kiffer keine Möglichkeit, unseren Unmut darüber zu äußern oder gar Verkäufer und Produzenten zur Rechenschaft zu ziehen.

Es wäre Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums, genauer gesagt der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing, hier
einzuschreiten. Cannabis-KonsumentInnen muss endlich die Möglichkeit gegeben werden, ihre Rauchware auf eventuelle
Verunreinigungen untersuchen lassen zu können, legal und anonym.

Hier geht es nämlich nicht um die Frage einer Hanf-Legalisierung, sondern langfristig ganz einfach um die Gesundheit von ein paar Millionen Hanf-RaucherInnen.

Natürlich wird die ganze Problematik wieder einmal komplett ignoriert, Teile der großen Koalition fantasieren lieber über eine angebliche intensivere Cannabis-Prävention, die vom gesparten Geld des abgesetzten Heroin-Projekts finanziert werden soll.

Prima Idee: Lassen wir die Junkies doch wieder sterben oder wenigstens verelenden und verbraten die Kohle, um mündige Bürger zu bevormunden. Und unsere Drogenbeauftragte macht, nach anfänglich zartem Aufmucken, was sie seit Amtsantritt am liebsten tut: Sie hält sich bedeckt und schweigt. Bei der CDU heißt Prävention de facto nichts anderes als Konsumentenverfolgung wie die letzten zehn Jahre bewiesen haben.

Aus dem Vorwort vom Hanf Journal 12/06 Weiter geht es in der Hanf Journal Ausgabe 12/06

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