Besuch in einem Cannabis Social Club

Bei Redpepper ist ein kurzer Artikel erschienen, in dem Nick Buxton einen Besuch in einem Cannabis Social Club in Spanien beschreibt. Es schreibt über die Nutzung von Cannabis in den kleinen spanischen Kooperativen: Diese Kooperativen, Vereine, geben den Nutzern von Cannabis einen sicheren Ort um die Droge zu kaufen und zu konsumieren. Spanien hat einen der niedrigsten Level von Drogenkonsum und drogenbezogene Todesfälle in Europa. Die Beckley Foundation empfiehlt, verschiedene Modelle für eine Drogengesetzesreform in Betracht zu ziehen, inklusive der Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und der „nicht-kommerziellen“ Zurverfügungstellung.

via Redpepper, Beckley Foundation und Transnational Institute

Italien: Höchstes Gericht erlaubt Cannabisanbau auf Terrassen und Balkonen

Das höchste Gericht von Italien hat am Dienstag geurteilt, dass Bürger Marihuana auf ihren Balkonen oder Terrassen anbauen dürfen. Eine solche Menge „könne keinen Schaden erzeugen“, sagte der Kassationshof.

Mit diesem Spruch hat des höchste Gericht eine Berufung von Strafverfolgern abgewehrt, die den Freispruch eines 23-jährigen wegen einer Cannabispflanze, welcher er in einer kleinen Vase auf seinem Balkon stehen hatte, kippen wollten. Die Pflanze hätte das Potential zu 16mg der „Marihuanadroge“ gehabt.

Das Urteil vom Dienstag ist ein neues Kapitel für den Kassationshof, bei dem vorherige Vergehen wegen Kultivierung immer eine Bestrafung nach zogen, selbst für geringe Mengen.

Das Gericht hat eine Wende im Jahre 2009 erzielt, als es sagte, dass es in Ordnung wäre, Marihuana anzubauen, solange es nicht groß genug werde um als Droge geernte zu werden. Weiterhin orderte es die Polizei an, nur einzuschreiten wenn es eine konkrete Bedrohung gäbe.

Werden wir hierzulande auch auf ein Gerichtsurteil hinarbeiten müssen oder geht auch auch nur mit Vernunft?

via Beckley Foundation, Ansa

Im Westen nichts neues – oder wie Cannabispatienten gequält werden

Das Hanf Journal hat einen Artikel zum Thema „Cannabis als Medizin: Mogelpackung statt unkomplizierter Hilfe“ veröffentlicht. In diesem Artikel geht es zum einen um die „Heilsversprechen“ der Schwarz-Gelben Regierungskoalition in Sachen „Cannabis als Medizin“, dass sich ja als „Cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel“ herausgestellt hat, zum anderen um den Gerichtsprozess um den Eigenanbau in einem medizinischen Notstand.

Also wie könnte den Patienten und vielen anderen geholfen werden? Das Hanf Journal hat dafür eine einfache vorläufige Lösung:

Ein erster Schritt in Richtung Patienten wäre ein Signal für genau die Liberalität, mit der die Freien Demokraten in Zukunft so groß auftrumpfen möchten. Konkret könnte das Bundesgesundheitsministerium, genauer gesagt das ihm unterstellte BfarM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), einfach den Einspruch gegen die Genehmigung eines Patienten zum Eigenanbau seiner Medizin zurücknehmen. Dem schwerkranken Mann wurde kürzlich vom Verwaltungsgericht in Köln zugesprochen, seine sonst unerschwingliche Medizin unter Sicherheitsauflagen selbst anzubauen. Anstatt den fast ein Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zu beenden und das Urteil anzuerkennen, geht das Ministerium jetzt in die nächste Instanz, während der Betroffene nicht über die Mittel verfügt, sein Rezept einzulösen. Ein Gramm importiertes, medizinisches Cannabis kostet ihn zur Zeit 16 Euro und ist oft nicht lieferbar.

Siehe auch: Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an und Cannabis-Verbot gestoppt?

Niederlande: Fünf Pflanzen straffrei

Wir freuen uns über ein Urteil des höchsten niederländische Gerichts. Es hat bestätigt, dass der Anbau von bis zu fünf Hanfpflanzen für Privatpersonen nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, egal wie hoch die Ernte ausfällt. Angeklagt waren ein Mann sowie ein Ehepaar, die mit je fünf Pflanzen 2,1 beziehungsweise 6 Kilogramm Weed geerntet hatten.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Erntemenge übersteige die geduldeten fünf Gramm aus dem Coffeeshop. Allerdings müssen Hanfpflanzen auch in den Niederlanden immer der Polizei übergeben werden, sobald das ganz private Hobby auffliegt. Das ist eben der Unterschied zwischen „geduldet“ und „legal“.

von Hanf Journal

Protestmailer an das BMG: Schluss mit dem grausamen Zeitspiel gegen Patienten

Das Selbsthilfe Netzwerk Cannabis als Medizin hat einen Protestmailer an das Bundesministerium für Gesundheit gestartet, und bitte um die Mithilfe! Nehme dir etwas Zeit und nimm an dem Protestmailer teil!

Das eigentliche Protestschreiben wird nachrichtlich an die Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium und im BfArM gesendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als 10 Jahren kämpfen schwer kranke Patienten darum, Cannabis als Medizin legal verwenden zu dürfen.

Genauso lange versucht die politische Lobby, dies mit allen Mitteln zu verhindern.

Jeden winzigen Schritt in Richtung Versorgung müssen schwer kranke Patienten vor Gerichten erst erkämpfen.

Lediglich 40-50 Patienten seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschlands haben bis heute eine Ausnahmeerlaubnis für einen nichtverkehrsfähigen Extrakt oder den Import von Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden. Eine Erlaubnis, die zwar eine Anerkennung ist, dass sie Cannabis medizinisch brauchen, die aber nicht ihre Versorgung garantiert, da beides so überteuert ist, dass normale Patienten das nicht bezahlen können.

Für Dronabinol werden immer noch nicht die Kosten von der Krankenkasse übernommen und das Cannabis-Spray „Sativex“, mit dessen baldiger Zulassung sich das Gesundheitsministerium brüstet, wird ausschließlich für eine einzige Indikation verschreibungsfähig werden – und damit wieder den meisten Patienten nicht wirklich helfen!

Am 11. Januar 2011 fand deshalb vor dem Verwaltungsgericht Köln das Präzedenzverfahren gegen das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) statt, um den medizinisch notwendigen Eigenanbau von Cannabis durch Patienten zu erstreiten.

Mit Hilfe der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ (ACM) klagte ein schwer kranker Multiple-Sklerose-Patient gegen den vom Gesundheitsministerium verordneten Ablehnungsbescheid des BfArM.

Das Verwaltungsgericht erklärte den Bescheid des BfArM für rechtswidrig und beauftragte die Behörde, neu und
rechtsstaatlich zu entscheiden.

Statt dies zu tun, legte das BfArM im Namen der Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar Berufung gegen das Urteil ein. Am 17. März reichte die Bundesregierung die Begründung für die Berufung nach.

Die Berufung und ihre Begründung ist ein zynischer Schlag in das Gesicht der Patienten, die schwer erkrankt – und nicht nur medizinisch im Notstand sind sondern nach und nach auch am Hungertuch leiden und verzweifeln!

Wir starten deshalb jetzt einen Protestmailer an die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und hoffen auf Eure rege Beteiligung – ihr könnt hier mit wenigen Mausklicks Schwerkranken helfen!

Vielleicht fällt der FDP, die das Gesundheitsministerium führt, in ihrer existentiellen Krise wieder ein, dass sie zu Cannabis als Medizin schon mal eine menschlichere und freiheitlichere Position vertreten hat.

Einen ausführliche Analyse der Berufungsbegründung, kommentiert von Dr. med. Franjo Grotenhermen, finden Sie hier: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=75#1

Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an

Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN (PDF) nach einer „Festschreibung“ der sogenannten „geringen Menge“, nach dem Motto: „Strafe muss sein, weil das ja klar ist“. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.

Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.

„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.

Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.

Weiterhin strebt die Bundesregierung eine Legalisierung des Eigenanbaus „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.

Quelle: Deutscher Hanfverband: Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage der LINKEN, 24.3.2011

Update

Die Darstellung, dass der Cannabisanbau weiterhin Strafbar sei, ist so wichtig, dass dafür eine eigene Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Nun sind PM’s nicht so selten, aber genau diese Antwort – neben den vielen anderen – herauszustellen, ist eine kleine, aber sichtbare Einschüchterungstaktik.

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