TNI: Umfassender Bericht zu Cannabis Social Clubs veröffentlicht

Das transnational institute legt in Kooperation mit der Federation of Cannabis Associations einen umfassenden Bericht zu den Cannabis Social Clubs in Spanien in englischer Sprache vor: „Cannabis social clubs in Spain – A normalizing alternative underway“, Autor ist Martin Barriuso Alonso. (hier in Kopie)

Wir berichteten schon früher über nur ein Detail des Berichtes, über die finanziellen Vorteile der Cannabis Social Clubs. Dies ist nun der komplette Bericht.

Zusammenfassend und Empfehlend lässt sich sagen:

  • Das Aufkommen von Cannabis Social Clubs in Spanien im Jahre 2002 hat es tausenden von Personen ermöglicht, sich legal mit ihrem selbstangebauten Marihuana zum Eigenbedarf zu versorgen und eine gute Qualität sicherzustellen.
  • Die Clubs entstanden durch eine Grauzone in der spanischen Gesetzgebung sowie eines lokalen Registrierungssystems für Gruppen von Konsumenten, die gemeinsam Marihuana anbauen, und schon bald sprossen sie überall im Land.
  • Die CSC boomten nachdem verschiedene Urteile durch die Höchsten Gerichte gefällt worden, die aussagen, dass Anbau von Cannabis zum Eigenbedarf keine Straftat sei, da es nicht für den Handel bestimmt sei.
  • Es ist an der Zeit für eine Debatte über die Drogenpolitik um von einer vereinfachten Diskussion über Legalisierung oder Verbot wegzukommen und anstelle dessen alternative Wege, mit dem Drogenproblem umzugehen, zu überdenken.
Grafik des Kopfteil des Berichtes Cannabis Social Clubs in Spanien

Wir haben den Bericht am 18. Februar 2011 der Drogenbeauftragten im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin per E-Mail und Fax überstellt.

Cannabis-Verbot gestoppt?

So schreibt die Süddeutsche Zeitung am 22.1.2011: Cannabis-Verbot gestoppt:

Köln – Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Kranke haben die Befürworter einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar, dass schwer kranken Menschen der Anbau von Cannabis zu Linderung ihrer Beschwerden nicht pauschal untersagt werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigen-Anbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss nun neu über den Antrag entscheiden. Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. (Az. 7 K 3889/09) dpa

So hätte die Entscheidung der Behörde (Bfarm), dass eine Anbauerlaubnis gegen internationale Verträge verstosse sowie dass der Anbaubereich nicht genügend geschützt sei, nicht das Gewicht um die Erlaubnis zu versagen:

Das Verwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädigt. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen sind. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt hat, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schadet.

via Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin

Update

Die Bundesregierung, in der Rolle des Bundesministerium für Gesundheit, hat Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht und das bedeutet durchaus zwei weitere Jahre Schmerzen und Pein für die betroffene kranke Person, bis was passiert.

Spanien: Cannabis Social Clubs werden immer populärer

Spanien: Die Zahl von Cannabisklubs, die nur von Mitgliedern betreten werden dürfen, nimmt in Spanien zu. Die Konsumenten nutzen das Gesetz, das den Cannabiskonsum in Privatsräumen erlaubt. Der geräumige Paracuellos de Jarama-Klub in einer Kleinstadt in der Nähe von Madrid, in einem früheren Restaurant, ist mit einer Bar, einer Küche, Billard-Tischen und Fernsehschirmen ausgestaltet. Der Präsident des Klubs, Pedro Alvaro Zamora erklärte: „Dies ist nicht Amsterdam. Dies ist kein Coffee-Shop. Dies ist unser Klubhaus und es ist ein privater Ort.“ Es ist der am besten ausgestattete der bis zu 40 Cannabisklubs, die in Garagen und Hinterzimmern in Spanien entstanden sind, seit Cannabiskonsumenten herausfanden, dass die Gesetze, die es illegal machen, in der Öffentlichkeit zu konsumieren, nicht auf private, auf Mitglieder beschränkte Klubs anwendbar sind. (Quelle: The Guardian vom 28. Dezember 2010)

via IACM-Informationen vom 1. Januar 2011

Die finanziellen Vorteile der Cannabis Social Clubs

Grafik Logo des Cannabis Social Clubs Pannagh

Das Europäische Parlament wollte gerne Daten zu Spanien und zu dem Konzept der Cannabis Social Clubs haben. Insbesondere die Daten des CSC Pannagh sind sehr interessant und eine exzellente globale Perspektive.

Die finanziellen Vorteile der Cannabis Social Clubs:

• Am konkreten Beispiel: der CSC Pannagh (200 Mitglieder im Jahr 2009):
– 1.5 direkt Angestellte / 6 indirekt Angestellte
– Sozialversicherungsbeiträge: 17,000 € direkt / 14,000 € indirekt
– Rentenversicherung: 7,700 € direkt / 3,000 € indirekt
– allgemeine Gesellschaftssteuer: 11,500 €
– Mehrwertsteuer ( direkt wenn 18% angenomen werden): 14,000 € / 6,000 € indirekt

• Szenario mit 1 Million Mitgliedern in Clubs (60 % gelegentliche Nutzer und + 30% regelmäßige Nutzer)
– 7,500 direkt Angestellte / 30,000 indirekte Angestellte
– Sozialversicherungsbeiträge: 85 million € direkt / 70 million € indirekt
– Rentenversicherung: 39 million € direkt / 15 million € indirekt
– allgemeine Gesellschaftssteuer: 58 million €
– Mehrwertsteuer (direkt wenn 18% angenommen werden): 70 million € / 30 million € indirekt

• Insgesamtes direktes Einkommen für Institutionen: 367 million €
• Insgesamtes Einkommen für 23 Millionen Nutzer in der EU: 8,400 million €

Das Dokument als PDF: CSC Info: Auswirkung des Betriebs, Bericht für Europa

Cannabis entkriminalisieren – E-Petition im Bundestag

Die Aktion ist beendet!

Nutze dein demokratisches Mitspracherecht jetzt, zeichne die Petition mit, leite die Information an alle Freunde weiter und zeige den Abgeordneten des Petitionsausschusses, wie viele Menschen endlich die Verfolgung von Cannabiskonsumenten stoppen wollen.

Verzögerung…

Es war gar nicht so einfach, diese Petition online zu bekommen. Die Ausschussverwaltung hatte die Petition zunächst abgelehnt. Deshalb ist meine Petition vom 21.10.2010 erst heute, am 14.12.2010, online gegangen. Wie es dazu kam, werde ich in einem weiteren Beitrag erläutern. Jetzt ist es erstmal wichtig, so schnell wie möglich so viele Mitzeichner wie möglich zu bekommen.

Weiterlesen

Forschung zu Cannabiskonsum

Rationale Drogenpolitik sollte auf wissenschaftlicher Forschung basieren und diese braucht wiederum die Unterstützung von Cannabiskonsumenten, um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen. Die Uni Heidelberg und die Charité Berlin suchen für ein Forschungsprojekt noch Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten, die sich ein paar Minuten Zeit nehmen, diesen Fragebogen auszufüllen. Die Erhebung verlaufe streng anonym.

DIE UMFRAGE IST BEENDET!

Bei der Studie geht es um die Entwicklung eines diagnostischen Instruments, das bei erfolgreicher Validierung durch meine Studie in weiterer Erforschung des Phänomenbereichs eingesetzt werden kann.

Folgende Fragen ließen sich z. B. damit bearbeiten:

  • Unterschiede zwischen Tabakkonsumenten, Cannabiskonsumenten und Mischkonsumenten bezüglich Suchtentwicklung und Suchtschwere. Cannabis wird in den USA ja meist pur konsumiert, gleichzeitig gibt es prozentual mehr Konsumenten, nicht jedoch mehr klinische Fälle. Dies könnte auf die Risiken eines Mischkonsums hinweisen.
  • Unterschiede zwischen gelegentlichen und regelmäßigen (abhängigen) Konsumenten und den Faktoren, die als Puffer gegen Sucht und gesundeitliche Risiken wirken.
  • Neurobiologische Korrelate von Craving und Sucht; neurobiologische Mechanismen und Prozesse der Abhängigkeitsentwicklung.
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