Italien: Höchstes Gericht erlaubt Cannabisanbau auf Terrassen und Balkonen

Das höchste Gericht von Italien hat am Dienstag geurteilt, dass Bürger Marihuana auf ihren Balkonen oder Terrassen anbauen dürfen. Eine solche Menge „könne keinen Schaden erzeugen“, sagte der Kassationshof.

Mit diesem Spruch hat des höchste Gericht eine Berufung von Strafverfolgern abgewehrt, die den Freispruch eines 23-jährigen wegen einer Cannabispflanze, welcher er in einer kleinen Vase auf seinem Balkon stehen hatte, kippen wollten. Die Pflanze hätte das Potential zu 16mg der „Marihuanadroge“ gehabt.

Das Urteil vom Dienstag ist ein neues Kapitel für den Kassationshof, bei dem vorherige Vergehen wegen Kultivierung immer eine Bestrafung nach zogen, selbst für geringe Mengen.

Das Gericht hat eine Wende im Jahre 2009 erzielt, als es sagte, dass es in Ordnung wäre, Marihuana anzubauen, solange es nicht groß genug werde um als Droge geernte zu werden. Weiterhin orderte es die Polizei an, nur einzuschreiten wenn es eine konkrete Bedrohung gäbe.

Werden wir hierzulande auch auf ein Gerichtsurteil hinarbeiten müssen oder geht auch auch nur mit Vernunft?

via Beckley Foundation, Ansa

Niederlande: Fünf Pflanzen straffrei

Wir freuen uns über ein Urteil des höchsten niederländische Gerichts. Es hat bestätigt, dass der Anbau von bis zu fünf Hanfpflanzen für Privatpersonen nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, egal wie hoch die Ernte ausfällt. Angeklagt waren ein Mann sowie ein Ehepaar, die mit je fünf Pflanzen 2,1 beziehungsweise 6 Kilogramm Weed geerntet hatten.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Erntemenge übersteige die geduldeten fünf Gramm aus dem Coffeeshop. Allerdings müssen Hanfpflanzen auch in den Niederlanden immer der Polizei übergeben werden, sobald das ganz private Hobby auffliegt. Das ist eben der Unterschied zwischen „geduldet“ und „legal“.

von Hanf Journal

Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an

Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN (PDF) nach einer „Festschreibung“ der sogenannten „geringen Menge“, nach dem Motto: „Strafe muss sein, weil das ja klar ist“. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.

Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.

„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.

Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.

Weiterhin strebt die Bundesregierung eine Legalisierung des Eigenanbaus „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.

Quelle: Deutscher Hanfverband: Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage der LINKEN, 24.3.2011

Update

Die Darstellung, dass der Cannabisanbau weiterhin Strafbar sei, ist so wichtig, dass dafür eine eigene Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Nun sind PM’s nicht so selten, aber genau diese Antwort – neben den vielen anderen – herauszustellen, ist eine kleine, aber sichtbare Einschüchterungstaktik.

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