Newsletter des Deutschen Hanfverbandes berichtet über legale Cannabisanbauexperimente in Tilburg

Der Deutsche Hanfverband berichtet in dem seit kurzem erschienen Februar-Newsletter über die Stadt Tilburg und berichtet, dass der Stadtrat sich von der Maßnahme eine Abnahme der Belastungen der Nachbarn durch den illegalen Anbau von Cannabis verspräche.

Weiteres auf den Seiten des DHV: http://hanfverband.de/letter/13_02_2007.html#nr_3

Cannabisverbot erneut vor dem Bundesverfassungsgericht – Kläger will Cannabis anbauen

(DHV-Newsletter Februar) Der Frankfurter Anwalt Dr. Leo Teuter hat im Auftrag eines Mandanten aus Mainhausen (Offenbachkreis) am 02.01.2007 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, deren Ziel es ist, seinem Mandanten den legalen Anbau von bis zu 20 Cannabispflanzen zum Zwecke der Genussmittelgewinnung zu ermöglichen.

Einen Antrag auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwartungsgemäß abgelehnt. Nach erfolglosen Versuchen, einen positiven Entscheid vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu erzwingen, bleibt nun nur noch der Weg vor das höchste deutsche Gericht.

Der eingereichte Antrag “dient der Stärkung und Stabilisierung der Normakzeptanz und der Normtreue der Bevölkerung. Er dient außerdem der Reduzierung der Kosten der Strafverfolgung und des Justizwesens, der Reduzierung von Kriminalität und Kriminalitätsangst und nicht zuletzt der Verbesserung der Volksgesundheit und damit einer Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen.”

Interessant ist vor allem die Begründung des Antrags. In den gut zehn Seiten wird ein geschickter Bogen von den bisherigen Cannabisentscheidungen des Gerichts, über den wissenschaftlichen Stand der Gefährlichkeit von Cannabiskonsum, bis hin zu den Auswirkungen einer Legalisierung geschlagen.

Die Erfolgsaussichten der Klage lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Auch eine Nichtzulassung durch das BVerfG scheint möglich.

Der DHV wird sich im Februar mit dem Anwalt in Verbindung setzten und die Klage durch Berichterstattung und Sachverstand unterstützen.

Mehr zum Thema:

Auf den Webseiten des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.: Verfassungsbeschwerde “Cannabis-Anbau” vom 02.01.2007

Tilburger Stadtrat will mit legalem Cannabisanbau experimentieren

Der Stadtrat von Tilburg denkt, dass es an der Zeit ist ein Cannabis Experiment zu starten.

TILBURG (ANP, 24 January 2007) – Der Stadtrat von Tilburg ist der Meinung, dass die Zeit reif ist für ein Experiment für legaler Cannabiskultivierung. Die Parteien PvdA (Soziale Demokraten), VVD (Rechtsliberale), GroenLinks (Grüne Linke), AB (Lokale Partei) and D66 (Linksliberal) möchten, dass die Stadt ein solches Projekt vorbereitet, da sie alle den Vorschlag der SP (Sozialisitischen Partei) unterstützen. Die Fraktionen repräsentieren die große Mehrheit (25 von 39 Sitzen) in dem Tilburger Stadtrat.
Ein ähnlicher Vorschlag der Stadt Maastricht hat letztes Jahr nicht die Unterstützung des Niederländischen Parlaments erhalten, als die VVD ihre Unterstützung im letzten Moment zurückzog und es keine Mehrheit mehr gab. PvdA, GroenLinks, und D66 wollten den Vorschlag schon damals unterstützen. Minister Donner (Justiz) hat damals vorgeschlagen, dass er Zurücktreten würde, gäbe es genug Unterstützung für den Vorschlag.

Guter Moment

Der lokale Vorsitzende der SP in Tilburg, Johan van den Hout, denkt es wäre ein guter Zeitpunkt gekommen für dieses kontroverse Cannabisexperiment. Er bezieht sich auch auf die Verhandlungen mit der neuen Regierungskoalistion, welche gerade Laufen nach den Wahlen vom 22. November.

“Die Stadt Tilburg hat sich selbst vorzubereiten auf konkrete Massnahmen um den regulierten Cannabisanbau zu erlauben” sagt der Vorschlag der SP. Die Parteien nehmen an, dass illegaler Anbau von Cannabis Probleme mit Nachbarn erzeugt, Sicherheitsprobleme und die Kriminalität fördert.

Video dazu: Download link

Quelle:

NL: ANP, De Limburger http://www.limburger.nl/nieuws/nederland/article1409608.ece?secId=1587

16.9.06: Hanf Journal: Tischlein streck’ dich

Wir berichteten von Talcum- und Sandgras, die neuste Entwicklung in dieser Richtung ist ein Produkt, das zum ausschließlich zum Strecken von Hanfblüten entwickelt wurde.

Die Brühe schimpft sich Brix, wird sowohl in den USA als auch in Australien hergestellt und leider weltweit vertrieben. Sie besteht zum Großteil aus Zucker, was uns der englische Importeur telefonisch bestätigte. In diesen Flüssigzucker (Preis pro Liter circa 40 Euro), gemischt mit Aminosäuren und Hormonen (unter anderem Triacontanol, ein Wachstumshormon für grüne Blätter), legt der gierige Grower seine Ernte, danach wird alles wie gehabt zum Trocknen aufgehangen. Und haste nicht gesehen wiegt das Endprodukt laut Herstellerangabe glatte 22 Prozent mehr. 22 Prozent Zucker und Zusätze, die direkt in die Lunge des Endkonsumenten gelangen, Bon Appetit!

Zwar wird Zucker zur Blütenbildung benötigt, jedoch kann er nur in Form verschiedenster Zusätze während der Blütephase dem Gießwasser beigemischt und von der Pflanze verwertet werden, ein nachträgliches Aufbringen auf die Blütenstände dient weder der Geschmacksverbesserung noch der Steigerung des Wirkstoffgehaltes sondern nur dem Wachstum des Geldbeutels.

Der Geschmack der bebrixten Blüten erinnert nach Aussage von Betroffenen an Schweißfüße mit verkohltem Karamell-Aroma, ob es der Gesundheit zuträglich ist, Glukose zu paffen sollte sich jeder selber überlegen.

Leider war und ist es uns als deutsche Zeitschrift trotz intensiver Bemühungen nicht möglich, eine uns anonym zur Verfügung zugesandte Probe der verseuchten Materie testen zu lassen. Dasselbe gilt für das Sandgras, über das wir vor zwei Monaten berichteten. Oder den Schweinefett- (Talcum-) Hanf des letzen Jahres. Auf Anfrage des Deutschen Hanf Verbands, inwieweit eine Überprüfung auf Streckmittel machbar sei, gab das Bundeskriminalamt bereits im Juni 2004 folgende Antwort:

„….Eine Analyse von Verunreinigungen oder Fremdstoffen, seien sie natürlicher Art oder z.B. zur Streckung absichtlich zugesetzt, findet in unserem Hause grundsätzlich nicht statt.

Da die Aufgaben des Bundeskriminalamtes gesetzlich geregelt sind können wir Ihrer Anregung `im Interesse von Millionen Cannabis -Konsumenten nach Verunreinigungen der o.a. Art zu suchen’ nicht folgen.“

( Apropos nicht folgen: was bitte sind natürliche Fremdstoffe?).

So viel zur Konsumentensicherheit in unserem Lande. Gerne hätten wir euch wissen lassen, was so manch einer/m in letzter Zeit in die Tüte gekommen ist, egal ob es knirscht, stinkt oder einfach nur seltsam aussieht. KonsumentInnen können in Deutschland fast jede Droge auf Streckmittel untersuchen lassen, bei der am häufigsten konsumierten illegalen Substanz, dem Hanf, ist es dem Gesetzgeber die Konsumentensicherheit total egal. In den Niederlanden ist das ganz anders, wer jedoch sein Gras zwecks Test über die Grenze schippert macht sich wiederum strafbar.

Allerdings ist es uns möglich, das Brix analysieren zu lassen, in der nächsten Ausgabe teilen wir euch die Ergebnisse mit.
Auf jeden Fall rät selbst der oben erwähnte Importeur mittlerweile von der Verwendung des Produkts ab. Solange sich jedoch Menschen finden, die bei schlechter Versorgungslage alles kaufen, was zu bekommen ist, wird es weiterhin einen Wettbewerb unter kommerziellen Growern geben, wer sein Gras am besten streckt. Denn auch auf dem Schwarzmarkt gilt: solange eine Nachfrage besteht, wird es auch das entsprechende Angebot geben. Also lieber mal verzichten als sein sauer verdientes Geld für Zucker ausgeben, immerhin macht der Produzent aus den 40 Euro, die die Flasche gekostet hat, zwischen 400 und 600 Euro Gewinn an der süßen Pampe. Rausreden zählt auch nicht, den jeder verantwortungsbewusste Hobbygärtner weiß, dass eine Woche vor der Ernte nur noch klares Wasser gegeben wird, um eine einwandfreie Qualität zu erzielen. Weder Dünger noch wie auch immer geartete Flüssigkeiten haben in dieser Zeit irgendetwas im Pflanzraum verloren, es sei denn man hat im Sinn, vorsätzlich zu betrügen. Leider, hoffentlich zum letzten Mal, unser Appell: Augen auf beim Grass-Einkauf.

Übrigens ist Brix eine Einheit ähnlich wie Öchsle bei der Obstherstellung, mit der man die Dichte und damit den Zuckergehalt von Flüssigkeiten bestimmt. Ein zusätzlicher Beweis der Einfallslosig- und Einfältigkeit des Erfinders – ein Phantasiename hätte unsere Recherche sicher erschwert ;-).

Irgendwie erinnert die ganze Sache an mittelalterliches Quacksalberei, mit einem kleinem Unterschied. Zu diesen Zeiten mussten sich die Betrüger entweder schnell aus dem Staub machen oder sie bekamen die Folgen ihres unrechten Treibens unmittelbar von den Opfern zu spüren (siehe: aufgebrachter Mob).

Da das in Zeiten des Internethandels ausgeschlossen ist, hilft nur boykottieren und/oder dem Hersteller seine Meinung per E-Mail mitzuteilen: info@accenthydroponics.com

Quelle: Hanf Journal vom 16.9.2006

Selbsthilfegruppe-Cannabis-Medizin Mannheim gegründet!

Ab sofort gibt es in Mannheim eine Selbsthilfegruppe-Cannabis-Medizin.

Sie trifft sicht jeden ersten Freitag im Monat von 17:00 Uhr-18:30 Uhr .

Der erste Termin ist am ersten Freitag im Januar.

Das Treffen findet im:
Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V.
Alphornstr. 2a
68169 Mannheim

statt.

Viele Grüße und herzlich willkommen!

Cannabis Social Club Berlin

In Spanien hat sich ein sehr interessantes Model zur legalen Cannabisnutzung entwickelt. Die obersten Gerichtshöfe von Katalonien und vom Baskenland haben das Model der gemeinnützigen Cannabis Clubs bestätigt.

Erwachsene Patienten und Konsumenten der Cannabispflanze haben einen gemeinnützigen Verein gegründet. Dieser Verein ermöglicht und unterstützt den Eigenanbau der Cannabispflanze. Er berät die Mitglieder über die medizinische Wirkung und er ermöglicht und unterstützt den eigenen Anbau zur Selbstversorgung. Das Mitglied zahlt einen Beitrag der die Kosten des Anbaus deckt und hat danach das Recht einen Anteil der Ernte zu Selbstkosten zu beziehen. Das Mitglied ist namentlich bekannt und geht die Selbstverpflichtung ein das Cannabis nur selbst zu verwenden.

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