Patientenrechte gestärkt – Freispruch trotz mehr als 900 Gramm Cannabis

DHV-Meldung, vom 20. 09. 2007
Mit einem Freispruch endete heute vor dem Berliner Landgericht ein Prozessmarathon, der bereits vor 5 Jahren begann. Damals hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Peter S. nicht nur mehr als 900 Gramm Cannabispflanzenteile und Haschisch beschlagnahmt, sondern auch seine Cannabiszucht zerstört. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin unerlaubten Besitz, Anbau und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor und forderte eine Haftstrafe.

Peter S. und sein Rechtsanwalt Lüko Becker wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und erklärten, dass der Angeklagte die Cannabispflanzen ausschließlich für die Eigentherapie nutze.

Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.
Zur Linderung der aus der Vielzahl der Erkrankungen erwachsenden Schmerzen und zur Verhinderung von Muskelkrämpfen nutze Peter S. bis zu acht Gramm Cannabis pro Tag. Dieses würde er zum Teil rauchen oder als Tee konsumieren. Einen Teil seiner Ernte habe er mit Melkfett zu einer Salbe verarbeitet, mit der Wickel gegen seine Knie- und Beinschmerzen präpariere. Außerdem mache er regelmäßig Sitzbäder für die er größere Mengen Cannabisblätter nutze.

An der grundlegenden Strafbarkeit des Anbaus und Besitzes von Cannabis ändere dies zwar nichts, jedoch sei das Verhalten des Peter S. in diesem Fall nicht rechtswidrig, weil er sich in einer Situation “rechtfertigenden Notstands” nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) befinde. Zur Behandlung der aus seinem Krankheitsbild resultierenden Schmerzen stehe ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung. Weil sein Leben ohne die illegale Cannabistherapie massiv gefährdet sei, müsse das Gericht Peter S. freisprechen.

Nachdem auch der behandelnde Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger die Einlassungen des Angeklagten und den therapeutischen Nutzen einer Behandlung mit Cannabis beim vorliegenden Krankheitsbild bestätigten, folgte das Amtsgericht Tiergarten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 der Sicht des Angeklagten und sprach ihn frei.
Die Staatsanwaltschaft erzwang daraufhin eine Berufung vor dem Landgericht. Dieses verurteilte Peter S. 2005 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.
Da die verhängte Haftstrafe höchstwahrscheinlich mit einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einhergehen würde, legte diesmal der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Mit der Revision beschäftigte sich im Jahr 2006 das Kammergericht, welches die Berufungsentscheidung des Landgerichts aufhob und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwies. Diese Kammer verwarf nach neuerlicher Prüfung die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts. Auch gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Der, durch die Staatsanwaltschaft per Revision erzwungenen, neuerlichen Überprüfung des Berufungsurteils durch das Kammergericht hielt die Begründung der Entscheidung jedoch nicht stand. Sie wurde deshalb am 25.05.2007 aufgehoben und das Berufungsverfahren erneut an das Landgericht übergeben.

Also musste eine dritte Kammer des Landgerichts über das Urteil des Amtsgerichts von 2004 befinden. Bei der heutigen Berufungsverhandlung wurde noch einmal die Krankengeschichte von Peter S. dargelegt und sein Arzt, sowie ein Sachverständiger als Zeugen gehört. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin 5 Monate Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Richter und die beiden Schöffen folgten dem Antrag jedoch nicht, sondern lehnten die Berufung ab.

Wenn die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt damit nach fast 4 Prozessjahren wieder das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Die unnötig entstandenen Mehrkosten trägt die Staatskasse.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: “Es wird Zeit, dass die Eigentherapie mit Haschisch oder Marihuana legalisiert wird. Dies muss auch für die dazu nötigen Handlungen, also Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis gelten.

Der DHV kann und wird es nicht hinnehmen, dass Patienten leiden, nur um ein längst wissenschaftlich und politisch überholtes Verbot aufrecht zu erhalten. Ich gratuliere Peter S. und seinem Rechtsanwalt Lüko Becker zu diesem Triumph gegen eine menschenverachtende Justizmaschine und wünsche allen Patienten, die noch auf ihr Urteil warten, ähnliche Erfolge.”

Mehr zum Thema

Heimanbau entkriminalisieren – Fünf Pflanzen für alle – Diskussionsrunde

Podiumsdiskussion zum Thema „Fünf Pflanzen für Alle, den Heimanbau von Cannabis entkriminalisieren“ im Anschluss an Howard Marks’ Besuch in Berlin.

Howard Marks kommt nach Berlin, um im Greenlight Shop eine Signierstunde zu geben. Am 25.4 um 19.30 Uhr ist es soweit, in der Industriestrasse 4-9 in Berlin Tempelhof können seine Fans “Mr. Nice” um eine persönliche Widmung seiner neusten Werke bitten.

Im Anschluß an den Besuch veranstaltelt das Hanf Journal mit dem Greenlight- Shop eine Podiumsdiskussion zum Thema: „ Heimanbau entkriminalisieren – Fünf Pflanzen für alle “

In Berlin wird der Besitz von zehn bis 15 Gramm Cannabis im Regelfall nicht mehr bestraft, die Staatsanwaltschaft ist gehalten, solche Verfahren gar nicht erst zu eröffnen.

In Deutschland ist es seit geraumer Zeit nicht mehr möglich, ungestreckte Cannabisprodukte auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Auf der anderen Seite hat die Berliner Polizei in jüngster Zeit immer mehr Selbstversorger, die Hanf zum Eigenbedarf in ihrer Wohnung züchteten, festgenommen und Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Dieses Vorgehen hat mittlerweile solche Ausmaße angenommen, dass sich in jüngster Zeit Medien jedweder Coleur, von Zitty über den Tip bis hin zur Morgenpost, des Themas annehmen.

Mündige Konsumenten, die sich entschlossen haben, dem Schwarzmarkt und somit auch den mafiösen Strukturen und Dealertum den Rücken zu kehren werden mit eben jenen Dealern in einen Topf geworfen. Zwar hat das Abgeordenetenhaus ein Gesetz zur Entkriminalisierung des Eigenkonsums abgesegnet, dabei aber nicht bedacht, dass auch der Anbau einiger, weniger Hanfpflanzen genau dem selben Ziel dient, Stichwort “Vorratshaltung bei Eigenversorgern.”

Deshalb wäre es an der Zeit, den Anbau von bis zu fünf Hanfpflanzen zu nicht kommerziellen Zwecken nicht mehr zu verfolgen. Nur so bleibt die Strategie zur „Entkriminalisierung erwachsener Konsumenten “der rot/roten Koaltion glaubwürdig. Vor allem kann eine Partei wie die PDS, die die kontrollierte Freigabe von Hanf in ihrem Parteiprogramm fordert, die Kifferjagd nicht auch noch unterstützen, indem sie keine eigenenständige Postion zum Thema “Heimanbau” bezieht.

Fünf Hanfpflanzen für alle - Heimanbau legalisieren!

Wir schlagen hierbei eine „Ermessensregelung“, ähnlich wie bei der „geringen Menge“ vor.

Die Alternative: die Staatsanwaltschaft wird zukünftig eine nicht abzuschätzende Anzahl an Verfahren wegen Heimanbaus ohne kommerzielles Interesse zu bewältigen haben. Viele Bürger ohne kriminellen Hintergrund werden als vorbestraft gelten. Gelder, die nicht mehr zur Konsumentenrepression ausgegeben werden sollten, werden so wieder in alte Kanäle geleitet.

Im Anschluss an die Signierstunde von und mit Howard Marks haben wir versucht, eine möglichst bunte Mischung von Volksvertreten und anderen öffentlichen Personen zum Kommen zu bewegen. Als Gäste wurden der Polizeipräsident von Berlin, der Deutsche Hanfverband sowie Verterter aller Parteien des Abgeordnetenhauses eingeladen. Die Leitung des Podiums wird von der Hanf Journal Redaktion übernommen.

Der Termin ist vorbei!

Am Mittwoch, dem 25. April um 19.00 Uhr geht es los. Die Podiumsdiskussion
wird gegen 20.30 Uhr, im Anschluß an die Lesung, beginnen. Ort de Veranstaltung ist der Greenlight-Shop in der Industriestr.4-9 in 12099 Berlin -Tempelhof.

Newsletter des Deutschen Hanfverbandes berichtet über legale Cannabisanbauexperimente in Tilburg

Der Deutsche Hanfverband berichtet in dem seit kurzem erschienen Februar-Newsletter über die Stadt Tilburg und berichtet, dass der Stadtrat sich von der Maßnahme eine Abnahme der Belastungen der Nachbarn durch den illegalen Anbau von Cannabis verspräche.

Weiteres auf den Seiten des DHV: http://hanfverband.de/letter/13_02_2007.html#nr_3

Cannabisverbot erneut vor dem Bundesverfassungsgericht – Kläger will Cannabis anbauen

(DHV-Newsletter Februar) Der Frankfurter Anwalt Dr. Leo Teuter hat im Auftrag eines Mandanten aus Mainhausen (Offenbachkreis) am 02.01.2007 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, deren Ziel es ist, seinem Mandanten den legalen Anbau von bis zu 20 Cannabispflanzen zum Zwecke der Genussmittelgewinnung zu ermöglichen.

Einen Antrag auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwartungsgemäß abgelehnt. Nach erfolglosen Versuchen, einen positiven Entscheid vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu erzwingen, bleibt nun nur noch der Weg vor das höchste deutsche Gericht.

Der eingereichte Antrag “dient der Stärkung und Stabilisierung der Normakzeptanz und der Normtreue der Bevölkerung. Er dient außerdem der Reduzierung der Kosten der Strafverfolgung und des Justizwesens, der Reduzierung von Kriminalität und Kriminalitätsangst und nicht zuletzt der Verbesserung der Volksgesundheit und damit einer Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen.”

Interessant ist vor allem die Begründung des Antrags. In den gut zehn Seiten wird ein geschickter Bogen von den bisherigen Cannabisentscheidungen des Gerichts, über den wissenschaftlichen Stand der Gefährlichkeit von Cannabiskonsum, bis hin zu den Auswirkungen einer Legalisierung geschlagen.

Die Erfolgsaussichten der Klage lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Auch eine Nichtzulassung durch das BVerfG scheint möglich.

Der DHV wird sich im Februar mit dem Anwalt in Verbindung setzten und die Klage durch Berichterstattung und Sachverstand unterstützen.

Mehr zum Thema:

Auf den Webseiten des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.: Verfassungsbeschwerde “Cannabis-Anbau” vom 02.01.2007

Tilburger Stadtrat will mit legalem Cannabisanbau experimentieren

Der Stadtrat von Tilburg denkt, dass es an der Zeit ist ein Cannabis Experiment zu starten.

TILBURG (ANP, 24 January 2007) – Der Stadtrat von Tilburg ist der Meinung, dass die Zeit reif ist für ein Experiment für legaler Cannabiskultivierung. Die Parteien PvdA (Soziale Demokraten), VVD (Rechtsliberale), GroenLinks (Grüne Linke), AB (Lokale Partei) and D66 (Linksliberal) möchten, dass die Stadt ein solches Projekt vorbereitet, da sie alle den Vorschlag der SP (Sozialisitischen Partei) unterstützen. Die Fraktionen repräsentieren die große Mehrheit (25 von 39 Sitzen) in dem Tilburger Stadtrat.
Ein ähnlicher Vorschlag der Stadt Maastricht hat letztes Jahr nicht die Unterstützung des Niederländischen Parlaments erhalten, als die VVD ihre Unterstützung im letzten Moment zurückzog und es keine Mehrheit mehr gab. PvdA, GroenLinks, und D66 wollten den Vorschlag schon damals unterstützen. Minister Donner (Justiz) hat damals vorgeschlagen, dass er Zurücktreten würde, gäbe es genug Unterstützung für den Vorschlag.

Guter Moment

Der lokale Vorsitzende der SP in Tilburg, Johan van den Hout, denkt es wäre ein guter Zeitpunkt gekommen für dieses kontroverse Cannabisexperiment. Er bezieht sich auch auf die Verhandlungen mit der neuen Regierungskoalistion, welche gerade Laufen nach den Wahlen vom 22. November.

“Die Stadt Tilburg hat sich selbst vorzubereiten auf konkrete Massnahmen um den regulierten Cannabisanbau zu erlauben” sagt der Vorschlag der SP. Die Parteien nehmen an, dass illegaler Anbau von Cannabis Probleme mit Nachbarn erzeugt, Sicherheitsprobleme und die Kriminalität fördert.

Video dazu: Download link

Quelle:

NL: ANP, De Limburger http://www.limburger.nl/nieuws/nederland/article1409608.ece?secId=1587

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