Pannagh erhält beschlagnahmte Cannabispflanzen zurück

30.04.2007: Der Cannabis Social Club Pannagh in Bilbao/Spanien hat am Mittwoch den 25. April 2007 seine am 3. Oktober 2005 konfiszierten Hanfpflanzen zurück erhalten. Pannagh ist eine legale Vereinigung von Cannabiskonsumenten, welche eine kollektive Pflanzung angelegt haben um sich damit ihren Eigenbedarf zu decken. Zur Erntezeit 2005 stürmte die Polizei das Treibhaus und beschlagnahmte die Pflanzen. Drei Mitglieder von Pannagh, unter ihnen Martin Barriuso, wurden damals festgenommen.

Das Provinzgericht von Vizcaya hat den Fall abgelegt, da sie der Schlussfolgerung gefolgt sind, dass eine legale Vereinigung keine kriminelle Vereinigung für Drogenhandel sein kann.

Nach vielen Monaten der Gerichtsverhandlung hat Pannagh nun die Hanfpflanzen zurückerhalten. Dieser Ausgang ist historisch: Noch nie hat eine Person das konfiszierte Cannabis zurückerhalten. Der Ausgang ist eine Bestätigung für “Die Freiheit anzubauen” (für den Eigenbedarf)-Kampagne und der gesamten Cannabisbewegung.

Mehr Informationen auf den Webseiten von ENCOD, den Cannabis Social Clubs und dem Cannabis Social Club Berlin: http://www.encod.org

Finanzielle Auswirkungen des Cannabisverbotes – Bundestag Kleine Anfrage DIE LINKE.

Berlin: (hib/MPI) Die Linksfraktion interessiert sich für mögliche Steuermehreinnahmen In Folge einer Legalisierung von Cannabis. Sie verweist dazu in einer Kleinen Anfrage (16/5041) auf Angaben des Deutschen Hanf-Verbandes, wonach eine Cannabislegalisierung zu mindestens 530 Millionen Euro direkten Steuereinnahmen in Deutschland führen würde. Die Abgeordneten wollen auch wissen, wie viel der Staat für die Strafverfolgung bei Cannabis sowie für Prävention und Behandlung in diesem Bereich ausgibt.

Deutscher Bundestag, Kleine Anfrage 19. 04. 2007

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Newsletter des Deutschen Hanfverbandes berichtet über legale Cannabisanbauexperimente in Tilburg

Der Deutsche Hanfverband berichtet in dem seit kurzem erschienen Februar-Newsletter über die Stadt Tilburg und berichtet, dass der Stadtrat sich von der Maßnahme eine Abnahme der Belastungen der Nachbarn durch den illegalen Anbau von Cannabis verspräche.

Weiteres auf den Seiten des DHV: http://hanfverband.de/letter/13_02_2007.html#nr_3

Cannabisverbot erneut vor dem Bundesverfassungsgericht – Kläger will Cannabis anbauen

(DHV-Newsletter Februar) Der Frankfurter Anwalt Dr. Leo Teuter hat im Auftrag eines Mandanten aus Mainhausen (Offenbachkreis) am 02.01.2007 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, deren Ziel es ist, seinem Mandanten den legalen Anbau von bis zu 20 Cannabispflanzen zum Zwecke der Genussmittelgewinnung zu ermöglichen.

Einen Antrag auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwartungsgemäß abgelehnt. Nach erfolglosen Versuchen, einen positiven Entscheid vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu erzwingen, bleibt nun nur noch der Weg vor das höchste deutsche Gericht.

Der eingereichte Antrag “dient der Stärkung und Stabilisierung der Normakzeptanz und der Normtreue der Bevölkerung. Er dient außerdem der Reduzierung der Kosten der Strafverfolgung und des Justizwesens, der Reduzierung von Kriminalität und Kriminalitätsangst und nicht zuletzt der Verbesserung der Volksgesundheit und damit einer Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen.”

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