ENCOD Antwerpen hat überraschend beschlagnahmtes Material zurück bekommen

Erfreuliche Nachrichten kommen aus Antwerpen, dem HQ von ENCOD www.encod.org. Die Polizei hat überraschend den beschlagnahmten Computer und Dokumente an ENCOD zurückgegeben. Die Festplatte dürfte es nicht ohne Schaden überstanden haben. Die ganze Aktion von ersten Cannabis Club in Belgien gibt es hier auf Englisch http://www.cannabis-clubs.eu/Default.aspx?tabid=84

Im Januar gibt es dann den Gerichtsprozess; wird spannend; Strafe dürfte es keine geben da kein THC sichergestellt wurde. Weiters ist in Belgien Gesetz, dass nur ab einer Menge von 3g gerichtlich verfolgt wird. Wir bleiben dran. Hier die ganze Geschichte lesen http://www.cannabis-clubs.eu/Default.aspx?tabid=84

Was ist los in bei TrekUwPlant (Draw Up Your Plant) in Antwerpen/Belgien?

Was ist los in beim Verein TrekUwPlant (Draw Up Your Plant) in Antwerpen/Belgien? Es wurde ein Interview mit Joep Oomen von ENCOD im ENCOD Sitz in Antwerpen über die Festsetzung der Mitglieder von TrekUwPlant gemacht von ENCOD-TV. Das Video befindet sich auf der Cannabis-Clubs Seite von ENCOD.

16.9.06: Hanf Journal: Tischlein streck’ dich

Wir berichteten von Talcum- und Sandgras, die neuste Entwicklung in dieser Richtung ist ein Produkt, das zum ausschließlich zum Strecken von Hanfblüten entwickelt wurde.

Die Brühe schimpft sich Brix, wird sowohl in den USA als auch in Australien hergestellt und leider weltweit vertrieben. Sie besteht zum Großteil aus Zucker, was uns der englische Importeur telefonisch bestätigte. In diesen Flüssigzucker (Preis pro Liter circa 40 Euro), gemischt mit Aminosäuren und Hormonen (unter anderem Triacontanol, ein Wachstumshormon für grüne Blätter), legt der gierige Grower seine Ernte, danach wird alles wie gehabt zum Trocknen aufgehangen. Und haste nicht gesehen wiegt das Endprodukt laut Herstellerangabe glatte 22 Prozent mehr. 22 Prozent Zucker und Zusätze, die direkt in die Lunge des Endkonsumenten gelangen, Bon Appetit!

Zwar wird Zucker zur Blütenbildung benötigt, jedoch kann er nur in Form verschiedenster Zusätze während der Blütephase dem Gießwasser beigemischt und von der Pflanze verwertet werden, ein nachträgliches Aufbringen auf die Blütenstände dient weder der Geschmacksverbesserung noch der Steigerung des Wirkstoffgehaltes sondern nur dem Wachstum des Geldbeutels.

Der Geschmack der bebrixten Blüten erinnert nach Aussage von Betroffenen an Schweißfüße mit verkohltem Karamell-Aroma, ob es der Gesundheit zuträglich ist, Glukose zu paffen sollte sich jeder selber überlegen.

Leider war und ist es uns als deutsche Zeitschrift trotz intensiver Bemühungen nicht möglich, eine uns anonym zur Verfügung zugesandte Probe der verseuchten Materie testen zu lassen. Dasselbe gilt für das Sandgras, über das wir vor zwei Monaten berichteten. Oder den Schweinefett- (Talcum-) Hanf des letzen Jahres. Auf Anfrage des Deutschen Hanf Verbands, inwieweit eine Überprüfung auf Streckmittel machbar sei, gab das Bundeskriminalamt bereits im Juni 2004 folgende Antwort:

„….Eine Analyse von Verunreinigungen oder Fremdstoffen, seien sie natürlicher Art oder z.B. zur Streckung absichtlich zugesetzt, findet in unserem Hause grundsätzlich nicht statt.

Da die Aufgaben des Bundeskriminalamtes gesetzlich geregelt sind können wir Ihrer Anregung `im Interesse von Millionen Cannabis -Konsumenten nach Verunreinigungen der o.a. Art zu suchen’ nicht folgen.“

( Apropos nicht folgen: was bitte sind natürliche Fremdstoffe?).

So viel zur Konsumentensicherheit in unserem Lande. Gerne hätten wir euch wissen lassen, was so manch einer/m in letzter Zeit in die Tüte gekommen ist, egal ob es knirscht, stinkt oder einfach nur seltsam aussieht. KonsumentInnen können in Deutschland fast jede Droge auf Streckmittel untersuchen lassen, bei der am häufigsten konsumierten illegalen Substanz, dem Hanf, ist es dem Gesetzgeber die Konsumentensicherheit total egal. In den Niederlanden ist das ganz anders, wer jedoch sein Gras zwecks Test über die Grenze schippert macht sich wiederum strafbar.

Allerdings ist es uns möglich, das Brix analysieren zu lassen, in der nächsten Ausgabe teilen wir euch die Ergebnisse mit.
Auf jeden Fall rät selbst der oben erwähnte Importeur mittlerweile von der Verwendung des Produkts ab. Solange sich jedoch Menschen finden, die bei schlechter Versorgungslage alles kaufen, was zu bekommen ist, wird es weiterhin einen Wettbewerb unter kommerziellen Growern geben, wer sein Gras am besten streckt. Denn auch auf dem Schwarzmarkt gilt: solange eine Nachfrage besteht, wird es auch das entsprechende Angebot geben. Also lieber mal verzichten als sein sauer verdientes Geld für Zucker ausgeben, immerhin macht der Produzent aus den 40 Euro, die die Flasche gekostet hat, zwischen 400 und 600 Euro Gewinn an der süßen Pampe. Rausreden zählt auch nicht, den jeder verantwortungsbewusste Hobbygärtner weiß, dass eine Woche vor der Ernte nur noch klares Wasser gegeben wird, um eine einwandfreie Qualität zu erzielen. Weder Dünger noch wie auch immer geartete Flüssigkeiten haben in dieser Zeit irgendetwas im Pflanzraum verloren, es sei denn man hat im Sinn, vorsätzlich zu betrügen. Leider, hoffentlich zum letzten Mal, unser Appell: Augen auf beim Grass-Einkauf.

Übrigens ist Brix eine Einheit ähnlich wie Öchsle bei der Obstherstellung, mit der man die Dichte und damit den Zuckergehalt von Flüssigkeiten bestimmt. Ein zusätzlicher Beweis der Einfallslosig- und Einfältigkeit des Erfinders – ein Phantasiename hätte unsere Recherche sicher erschwert ;-).

Irgendwie erinnert die ganze Sache an mittelalterliches Quacksalberei, mit einem kleinem Unterschied. Zu diesen Zeiten mussten sich die Betrüger entweder schnell aus dem Staub machen oder sie bekamen die Folgen ihres unrechten Treibens unmittelbar von den Opfern zu spüren (siehe: aufgebrachter Mob).

Da das in Zeiten des Internethandels ausgeschlossen ist, hilft nur boykottieren und/oder dem Hersteller seine Meinung per E-Mail mitzuteilen: info@accenthydroponics.com

Quelle: Hanf Journal vom 16.9.2006

Hanfjournal analysiert Brix – Das Ergebnis zieht die Schuhe aus!

Liebe LeserInnen und Leser, sehr geehrte Frau Bätzing!

Wie versprochen haben wir Brix plus (Hanfjournal 10/2006) von Michael Knodt einer befreundeten Biologin, der ein Massenspektrometer zur Verfügung steht, untersuchen lassen. Das Ergebnis hat uns gelinde gesagt die Schuhe ausgezogen, wir sind aus den Latschen gekippt. Neben den schon erwarteten Glukoseverbindungen, also Zucker und Hormonen, befand sich tatsächlich ein flüssiges Polymer darin.

Also Flüssigplastik, das an der Luft aushärtet. Ähnlich wie farbloses Acryl, das zum Fugenverschließen verwendet wird.
Genauer unter dem Mikroskop betrachtet, sind einige dieser Plastikstückchen milchig, einige klar, genau wie bei Trichomen
der Hanfpflanze. Der Zucker macht sie klebrig. Das Einzige, das zur Perfektion fehlt, sind die Trichomstiele, die Kristalle sitzen direkt auf dem Blüten. So etwas ist jedoch nur von absoluten „Fachleuten” zu erkennen. Für den Durchschnittskonsumenten sieht verbrixtes Gras genau aus wie hochwertiges Indoor-Cannabis.

Natürlich ist so etwas eine Riesensauerei und stellt, nach Mehl, Sand und Talkum, den bisher wohl gefährlichsten Angriff auf die Gesundheit europäischer Hanf-KonsumentInnen dar. Da es sich aber um ein Schwarzmarkt-Produkt handelt, hilft Meckern nicht viel. Außer den gepanschten Hanf zu boykottieren, haben wir Kiffer keine Möglichkeit, unseren Unmut darüber zu äußern oder gar Verkäufer und Produzenten zur Rechenschaft zu ziehen.

Es wäre Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums, genauer gesagt der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing, hier
einzuschreiten. Cannabis-KonsumentInnen muss endlich die Möglichkeit gegeben werden, ihre Rauchware auf eventuelle
Verunreinigungen untersuchen lassen zu können, legal und anonym.

Hier geht es nämlich nicht um die Frage einer Hanf-Legalisierung, sondern langfristig ganz einfach um die Gesundheit von ein paar Millionen Hanf-RaucherInnen.

Natürlich wird die ganze Problematik wieder einmal komplett ignoriert, Teile der großen Koalition fantasieren lieber über eine angebliche intensivere Cannabis-Prävention, die vom gesparten Geld des abgesetzten Heroin-Projekts finanziert werden soll.

Prima Idee: Lassen wir die Junkies doch wieder sterben oder wenigstens verelenden und verbraten die Kohle, um mündige Bürger zu bevormunden. Und unsere Drogenbeauftragte macht, nach anfänglich zartem Aufmucken, was sie seit Amtsantritt am liebsten tut: Sie hält sich bedeckt und schweigt. Bei der CDU heißt Prävention de facto nichts anderes als Konsumentenverfolgung wie die letzten zehn Jahre bewiesen haben.

Aus dem Vorwort vom Hanf Journal 12/06 Weiter geht es in der Hanf Journal Ausgabe 12/06

18.11.2006: SCM – Selbsthifenetzwerk-Cannabis-Medizin gegründet

Liebe Freunde,
Heute haben sich 17 Patienten in Mannheim getroffen und das Selbsthilfenetztwerk-Cannabis-Medizin SCM gegründet.

Wir haben gemeinsam folgendes Statut beschlossen:

Statut für das Selbsthilfenetzwerk der Patienten im ACM

Angesichts der Tatsache, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und sein Dienstherr, das Bundesgesundheitsministerium das Grundrecht auf medizinische Versorgung von Patienten, die Cannabis als Medizin brauchen seit vielen Jahren schon ignoriert und mit Füßen tritt

angesichts der Tatsache, dass das BfArM die Weisung des Bundesverwaltungsgerichts die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis durch Patienten in Erwägung zu ziehen, unterläuft, in dem es für die Erlaubnis Auflagen stellt, die von Privatpersonen nicht zu erfüllen sind

angesichts der Tatsache, dass der einzelne Patient weder gesundheitlich noch finanziell in der Lage ist, sich dagegen zu wehren

angesichts der Tatsache, dass der größte Teil der Bevölkerung die notwendige Versorgung von Patienten mit Cannabis befürwortet schließen sich die betroffenen Patienten zu einem Selbsthilfenetzwerk zusammen.

Zweck des Netzwerkes ist die legale Selbstversorgung der betroffenen Patienten mit schad-und fremdstofffreiem Cannabis zum Selbstkostenpreis.

Der Zweck wird verwirklicht durch die gemeinsame Organisierung einer Produktionsfläche, die den Auflagen des BfArM entspricht sowie weitere, mit dem BfArM oder anderen staatlichen Stellen noch auszuhandelnden Möglichkeiten.

Mitglied kann jede/r Patient/in werden, die/der chronisch krank ist und ein Gutachten durch einen Vertrauensarzt des Selbsthilfenetzwerkes aus dem IACM vorlegt, dass die Wirkung von THC bei der eigenen Krankheit nicht unwahrscheinlich ist.

Mitglied kann jede/r Angehörige werden, der wegen der Einschränkungen des Patienten, dessen Versorgung übernommen hat.

Das Selbsthilfenetzwerk ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und arbeitet im Rahmen der ACM-Satzung.

Die einzelnen Mitglieder, sind Mitglied des ACM.

Das Netzwerk organisiert sich autonom.

Die Mitglieder des Netzwerkes wählen 2 Sprecher, die Mitglied im ACM-Vorstand werden und die Interessen des Netzwerkes nach außen vertreten.

Soweit, das Statut.
Alle Patienten, die die im Statut genannten Voraussetzungen erfüllen, können dem SCM beitreten und wir hoffen, dass viele diese Gelegenheit nutzen, dem BfArM geschlossen entgegenzutreten.

Mehr dazu im Forum vom Cannabis-Med: im SCM Thread vom 18.11.2006

Selbsthilfegruppe-Cannabis-Medizin Mannheim gegründet!

Ab sofort gibt es in Mannheim eine Selbsthilfegruppe-Cannabis-Medizin.

Sie trifft sicht jeden ersten Freitag im Monat von 17:00 Uhr-18:30 Uhr .

Der erste Termin ist am ersten Freitag im Januar.

Das Treffen findet im:
Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V.
Alphornstr. 2a
68169 Mannheim

statt.

Viele Grüße und herzlich willkommen!

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